Amtsblatt 1892/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Jänner 1892

Z. 694. An die Gemeinde - Aorstefiungen. Anlässlich der mit der Ministerial - Verordnung vom 14. December 1891 (R.-G.-Bl. Nr. 179 ex 1891) kund ­ gemachten Auflassung der Bezirkshauptmannschaften Hernals, Hietzing, Sechshaus und Währinq, und der Errichtung von zwei neuen Bezirkshauptmannschaften Tulln und Hietzing (Umgebung) hat das hohe k. u. k. Reichskriegsministertum mittelst der im Normalverordnungsblatte für das k. u. k. Heer, 1. Stück, Nr. 4 ex 1892, verlautbarten Circular- Verordnung vom 31. December 1891, Abth. 2, Nr. 7739, bekanntgegeben, dass die politischen Bezirke Tulln und Hietzing (Umgebung) zum Ergänzungsbezirks - Commando Nr. 84 gehören. Infolge hohen Statthalterei-Erlaffes vom 12. Jänner l- I-, Z. 734/IV, und im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 3. Jänner l. I., Z. 56, Amtsblatt Nr. 1, werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Aenderungen in der Beilage I der Wehrvorschrift, I. Theil (l. Nachtrag Seite 375), anzumerken. Steyr, am 16. Jänner 1892. Z. 841. An sämmtliche Gemeinde - JorAeyungen. Das hohe k. und k. Ministerium des.Aeüßeren hat unterm 9. August 1891, Z. 22796/VII, dem hohen k. k. Ministerium des Innern mitgetheilt, dass die k. und k. Consularämter in den Vereinigten Staaten von Nordamerika häufig in dem Falle sind, über Ansuchen von inländischen Behörden oder Privatpersonen Amtshandlungen vorzunehmen ohne den Ersatz der damit verbundenen Barayslageu er ­ langen zu können. Infolge Erlasses , des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 12. December 189.1, Z. 17-031, und Statt- Halterei-Erlass vom 12. Jänner 1892, Z. 18.972/Vll, werden die Gemeinde-Vorstehungen zur Darnachachtung und entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt, dass derartige Requisitionen, insbesondere Privater, seitens der k. und k. Consularämter m Nordamerika, welche durchwegs Honvrarümter sind, und als solche keine Staats-D^tation genießen, künftig nur dann auf Berücksichtigung zu rechnen haben, wenn der Ersatz der Barauslagen im Voraus zu ­ gesichert, beziehungsweise entsprechend sichergestellt wird. Steyr, am 19. Jänner 1892. Z. 453. Nn ilie löbliiüe VüHcknng iler Kezirks- GmojsmsMft «ler Kamlmrte in Meis- kirikm. Der Herr k. k. Statthalter von Oberösterreich hat mit dem hohen Erlasse vom 6. Jänner l. I., Z. 259/1, die Wahl des hoLw. ?. Engelbert Teufelberger, Pfarr- vicors in Weiskirchen, zum Obmann der Bezirksgenoffen- schast der Landwirte in Weiskirchen, und des Thaddäus Leeb, Besitzers des Mairgutes in Derndorf, zu dessen Stellvertreter bestätigt. Hievon setze ich die löbliche Genossenschaft in die Kenntnis. Steyr, am 13. Jänner 1892. Z. 574. Kn ilen uerM. MMass «ler KezirL«- gmosseilsckaft iler Lamlwirte in. Krems- münster. Der Herr k. k. Statthalter von Oberösterreich hat mit dem hohen Erlasse vom 11. Jänner l. I., Z. 578/1, die Wahl des Franz Rührlinger, Oekonom in W pfinz Nr. 20, zum Obmann der Bezirksgenossenschaft der Land ­ wirte Kremsmünster und des Adam Meindl, BesttzerS des Schachermayrgutes zu Sipbachzell, zu dessen Stellver ­ treter bestätigt. Hievon setze ich den verehrl. AuSschuss in die Kenntnis. St ehr, am 14. Jänner 1892. Z. 61. > l ' Rn sämmtliike Ommicke-AorMMgen Mil k. k. Omllarmerie-Nostm-ConMMllell. Im Nachhange zu dem Erlasse der hohen k. k. Statt ­ halterei in Linz vom 13. December 1891, Z. 1 8.509/1, Amtsblatt Nr. 52 ex 1891, Z. 14.278, betreffend die Ein ­ fuhr von Schlacht- und Srechvieh nach Tirol, werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Commanden zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt, dass die k. k. Slatthalterei in Innsbruck : laut der an die k. k. oberösterreichische Slatthalterei in Linz gelaugten weiteren Kundmachung vom 22. December 1891, Z 29.544, verfügt hat, dass von nun an bis auf weiteres auch den Schweineiransporten, welche von dem Borsten- viehmarkte in Wiener-Neustadt stammen, analog, wie dies rücksichilich der Borstenviehprovenienzen aus Steinbruch und Biala geschehen ist, der freie, mittelst Eisenbahn bewerk ­ stelligte Durchzuasverkehr gestattet wird. Steyr, am 12. Jänner 1892. Z. 511. Nn sänmüMe Gemeinde - Wckelmngm nn<l k. k. OEllarmerie-Dosten-Eominaniten zur Kenntnisnahme und entsprechender Verlautbarung: 3 544/1 Kundmachung betreffend Sie vieheiufuhr aus Oberösterreich nach Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat laut der Kundmachung vom 8. Jänner 1892, Z. 289, die unter dem 21. und 27. October 1891, Z. 9625 und 9919, ver ­ fügten, mittelst der Kundmachung vom 9. December 1891, Z. 11.265, abgeänderten Beschränkungen im Viehverkehre mit Oberösterreich außer Wirksamkeit gesetzt. Hiernach erscheint das Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen

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