Amtsblatt 1892/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Jänner 1892

MI8 k. k. LezifkshauMlannschafl 8keyr. Steyr, am 21. Jänner 1892. Z. ero. Alt sämmtliike Gemeialle - Vorsteltuitgm. Verfassung der Milttartar - Verzeichnisse Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die Mililärtax-Verzeichnisse zur Militärtaxbemestung im Jahre 18S2 aus Grundlage der vorjährigen Militärtox-Verzeichnisse und mit genauer Beobachtung der folgenden Weisungen -u verfassen und unter Anschluss sämmtlicher Erhebungsacten bis I. März l. I. in doppelter Ausfertigung zur Ueber- prüfung anher vvrzulegen. Bezüglich der von den Gemeinde - Vorsehungen zu pflegend!n Erhebungen und der richtigen und vollständigen Ausfüllung ker einzelnen Rubriken des Militärtox - Ver ­ zeichnisses wird im allgemeinen auf den hierämtlichen ErlasS vom 25. November 1887, Z. 11.473, Amtsblatt Nr. 33, hingewiesen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der zu pflegenden Erhebungen werden den Gemeinde - Vorstehungen unter Einem die vorjährigen Erhebungsbögen übermittelt und sind dieselben, falls die Einkommens- und ErwerbS- Verhältnisse von Toxpflichtigen während des Jahres 18S1 unverändert blieben, von den betreffenden Aufenthalt-- Gemeinden unter Bestätigung dieser unveränderten Ver ­ hältnisse zu unterfertigen. Bei den jetzt anzufertigenden Militärtax-Berzeichniffen ergeben sich als Zuwachs: a) Jene Individuen, welche bei der Stellung des Jahres 18S1 gelöscht wurden; d) jene Individuen, welche im Jahre 18S0 wegen unbe- heblicher Dienstuntauglichkeit aus dem Militärverbande vor vollendeter Dienstpflicht entlasten wurden und bei welchen das die Dienstuntauglichkeit begründende Gebrechen nicht durch die active Militärdienstleistung veranlasst wurde; e) jene Individuen, insbesondere Seelsorger, Beamte und Lehrer, welche im Laufe des Jahres 1891 die HeimatS- Zuständigkeit zur Gemeinde erworben haben, wenn dieselben überhaupt militärtaxpflichtig find. Dem entgegen besteht der Abgang im Vergleiche zum Vorjahre aus jenen Individuen: a) welche im Laufe des Jahres 1891 gestorben find ; d) welche im Laufe des Jahres 1891 mit Bewilligung ausgewandert find; e) welche im Jahre 1891 die Heimatszuständigkeit in einer anderen Gemeinde erlangt haben; ä) welche im Jahre 1891 bei der Vorführung in der zweiten und dritten Altersclaste assentiert wurden; v) von den im Jahre 1857 Geborenen aus jenen, welche im Jahre 1879 in der dritten Altersclaste zurück ­ gestellt oder gelöscht wurden; t) von den im Jahre 1858 Geborenen aus jenen, welche im Jahre 1879 in der zweiten Altersclaste gelöscht wurden ; 8) von den im Jahre 1859 Geborenen aus jenen, welche gleich bei der ersten Stellung im Jahre 1879 auS der Stellungsliste gelöscht wurden. Zum genaueren Verständnisse der vorstehenden Punkte v, t und x dient eine Vergleichung mit dem hierämtlichen Erlasse vom 24. Jänner 1891, Z. 900, Amtsblatt Nr. 4. Ferner werden die Gemeinde - Vorstehungen beauftragt, die Ueber- prüsung der einzelnen Steuersätze durch das betreffende k. k. Steueramt nach der Borschreibung für das Jahr 1891 noch vor dem angegebenen Termine selbst zu veranlassen, damit die hieramtS einlaufenden Militärtaxoperate auch in dieser Richtung die nöthige Verlässlichkeit bieten. Steyr, am 14. Jänner 1892. Z- 704. Na üe Gemeiitile - NorsteltMgea. Laut Mittheilung des k. u. k. Dragoner-RegimenteS Nr. 15 in Wels vom 15. Jänner l. I. gelangen beim Ersatz-Cadre des obigen Regimentes im Monate März l. I. 40 Stück ärarische Dienstpferde zur Hinausgabe in die Privatbenützung. Dies ist mit dem Beisügen zu verlautbaren, dass die Besichtigung dieser zur Hinausgabe bestimmten Pferde schon jetzt jederzeit beim Ersatz-Cadre-Commando statlfinden kann, woselbst die betreffenden Bewerber in Vormerkung genommen und die ausgewählten Pferde bis zur Hinausgabe denselben gesichert bleiben. Reflektierende Bewerber wollen an das obige Ersatz- Cadre-Commando gewiesen werden. Die hinauszugebenden Pferde stehen im Alter von nicht unter fünf und nicht über sieben Jahren und werden einzeln und paarweise hinausgegeben. Steyr, am 16. Jänner 1892.

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