Amtsblatt 1892/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. Jänner 1892
Entbindungen ausschließlich in den Spalten 20 und 21 des Formulares I, sowie in Spalte 19 des Formulares II zu berücksichtigen sind, während die mit Folgekrankheiten verknüpften Fälle zugleich mit den übrigen Erkrankungs fällen in Formular I (Spalten 5, 6, 7, 14, 15, 16, 17, 18, 19) und in Formular II (Gruppe I: „Geburts- und Wochenbettanomalien", Gruppe II: „Kindbettfieber") zur Nachweisung gelangen. Die Gemeinde-Vorstehung^n haben hievon zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 23. December 1891, Z. 19.052, die Krankencassevorstehungen zu verständigen. Steyr, am 9. Jänner 1892. Z. 13.864. Alt sämmilillie Gmemile-llorsteliMjM. In Gemäßheit des Erlasses der hohen k. k. Statt- halterei für Oesterreich ob der Enns vom 5. December 1891, Nr. 18.122, werden dieselben anigesordert, für die statistische Tabelle XXI ras im Jahre 1891 zum Abschüsse gelangte Wild auf beiliegendem Formulare zuverlässig bis 15. Februar l. I. uno zwar innerhalb des dortigen Gemeinvegebietes, getrennt nach den etwa vorkommenden einzelnen Eigenjagdgebieten und für die Gemeindejagd, an- her bekannt zu geben. Steyr, am 6. Jänner 1892. Z. 79. An sämmililke Oemeincke - llorMlmglM. Laut eines Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Proßnitz hat der nach Prödlitz zuständige Schauspieler Emanuel Keval im Laufe der letzten Ait von mehreren Gemeinden in Oberösterreich, speciell in Wels und Steyr, Reiseunterstützunqen im Betrage von je 2 fl. bis 5 fl. erhalten, welche sodann die zuständige Gemeinde im Grunde des Heimatsgesetzes ersetzen wusste. Nachdem es den Anschein hat, dass dem genannten Emanuel Keval nur daran gelegen war, auf Kosten seiner Heimatsgemeinde möglichst viele Unterstützungen zu erlangen, insbesondere nachdem in der letzten Zeit demselben in kurzen Zeiträumen seitens mehrerer Gemeinden Unterstützungen ausgesolgt wurden, so werden infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. December v. I., Z. 19.265/11, die Gemeinde - Vorstehungen auf das Vor kommen dieses Individuums aufmerksam gemacht und beauf tragt, die Veranlassung zu treffen, dass an dieses Individuum nur im Falle eines wirklichen Bedarfes eine Unterstützung verabfolgt, sonst aber gegen dasselbe nach dem bestehenden Gesetze vorgegangen werde. Steyr, am 4. Jänner 1892. Z- 389. Alt sämmtliche Gememäe-llarsteliMgm. Lullt der Mittheilung der k. k. Statthalterei für Dal- matien in Zara vom 21. December 1)91, Z. 26.770/11, wurden zufolge der Kundmachung dieser Landesstelle vom 2. Dec.mber 1891, Z 24.715, Lanses-Gesetz- und Verord nungsblatt Nr. 26, vom Landesausschusse des Königreiches Dalmatien im Einvernehmen mit der genannten Landes stelle die Taxen für die Pflege und den Unterhalt von Kranken in den öffentlichen Spitälern Dalmatiens per Kopf und Tag für das Jahr 1892 Wie folgt festgesetzt: u) Täglicke Taxen, welche die dalmatinischen Gemeinden und zahlende Dalmatiner für Pflege und Unterhalt eines kranken oder irren Dalmatiners zu vergüten haben u. zw. : 50 Kr.uzer im Spitale von Zara; 49 „ „ „ „ Sebenico; 53 ,, „ ,, ,, ^vpalalo, 39 „ „ „ „ Nagusa; 50 „ in der Irrenanstalt in Sebenico; 5) tägliche Tax n, welche für Pflege und Unterhalt kranker oder irrer Angehöriger an erer Provinzen oder Aus länder, dann von Häftlingen (Schüblingen) und Wöchnerinnen zu vergüten sind u. zw.: 72 Kreuzer >m Spitale von Zara; 64 „ „ „ „ Sebenico; 67 „ ,, „ ,, Spalato, 89 „ ,, ,, „ Nagusa , 66 „ rn der Irrenanstalt in Sebenico. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. v. M., Z. 19.362/11, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 10. Jänner 1892. Z. 387. Äit sämmtliche Oememlle - Aorstekimgm mul k. li. OMarmme-Poslelt-EomlilMllen, Mit Bezug aus die Erlässe der hohen k. k. Statt- halttrei vom 6. und 16. November und 16. December 1691, Z. 15 889, 16.947 und 18.433, uUimiert mu den h. ä. Erlässen vom 10. und 22. November und 22. Decem ber 1891, Z. 12.511, 12.977 und 14.463, Amtsblatt Nr. 45, 47 und 52, zur Kenntnisnahme und entsprechenden allgemeinen Verlautbarung. Z 305/1 Kundmachung. betreffend die Viehciufuhr aus Htciermark nach Otmöstctrkich. Da die Maul- und Klauenseuche in den Gerichts» bezirken Judenburg und Knittelfeld in entschiedenem Rück gänge begriffen und dortselbst nahezu vollständig abgeheilt ist, hat ore k. k. Statthaltern in Graz lam der Kundmachung vom 30. December 1891, Z. 29.403, die mit der Kund machung vom 18. August 1891, Z. 18.975, und vom 12, No vember 1891, Z. 26.079, hinsichtlich des am linken Muruser gelegenen Gebietes der Gerichtsbezirke Judenburg und Knittel- felo des politischen Bezirkes Judenburg angeordnelen, be ziehungsweise ausrechterhaltmen Biehverkehrsbeschränkungen — unter Aufrechthaltung der für die einzelnen noch nicht seuchensrei erklärten Orte und Höfe bestehenden Sperr- und sonstigen Veterinär-polizeilichen Maßregeln — wieder auf» zuheben und daher auch die Viehverladungen in den Eisen bahn-Beschaustationen Knittelfeld und Zeltweg wieder zu gestatten befunden. Im Hinblicke aus diese Verfügungen und in Rücksicht aus den vermaligen günstigen Stand der Maul- und Klauen seuche in Slenrmark wird in Abänderung, beziehungsweise Aushebung der mit den hierämtlichen Verordnungen vom 6. und 16. November und 16. December 1891, Zz. 15.889, 16.947 und 18.433, hinsichtlich des Viehverkehres auS Steier- mark nach Overösterreich verfügten Maßnahmen Nachstehendes angeordnet:
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