Amtsblatt 1892/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Jänner 1892

3 Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. An'pruch aus diese Stiftung hat eine mittellose Militär- Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbände der Wehrmacht angehöri, in einer Gemeinde tes Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohn ­ sitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. MüKer oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben diese Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, den: Armutszeugnisse, Jmpsze uqnisse und dem letzten Schulze ugnisse zu belegen und anzuqeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem an ­ deren Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 15. Februar 1891 beim k. k. Ergänzungs-Bezirk Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangenve Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im D cember 1891. Z. 92. All ilie Gememile-AorkeÜMM Losmstml, lemberg, Nsikalk, Wemk Mit ilie OellMMmePosteil-Eommaililm Losenstein ililtl 8teyr. Am 31. December 1891 ist der 49 Jahre alte Holz ­ knecht Michael Maderthaner in den Plaissabach bei Reichraming gestürzt und ertrunken. Die Leiche, welche vom Hochwasser wahrscheinlich bis in den Ennsfluss getrieben wurde, konnte bisher nicht aufgefunden werden. Es ist auf das Vorkommen dieser Leiche ein Augen ­ merk zu haben und ein Ergebnis sofort anher bekannt zu geben. Steyr, am 4. Jänner 1892. Z. 14.946. An sämmtliche Gemeinde - Worstchungm. Laut der Mittheilung der k. k. Statthalterei in Brünn Vom 12. December 1891, Z. 39.273, wurden im Einver ­ nehmen mit dem mährischen Landes - Ausschüsse die Ver- pflegstaxen der Znaimer öffentlichen Krankenanstalt für das Jahr 1892 unter theilweiser Erhöhung, beziehungsweise Herabminderung der dermal 47, 52 und 94 kr. täglich betragenden Verpflegstaxen : u) für Zünftige mit ......................................... 46 kr. per Kopf und Tag; d) die aus dem LandeSsonbe zu leistende Tan ­ gente für die Stadtarmen Znaims mit . 56 kr. o) für alle übrigen Kranken mit . . . . 92 kr. per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. v. M., Z. 19.194/11, in Kenntnis. Steyr, am 2. Jänner 1892 Z 145. An sämmtliike Oemeiinle - VorstMitgen Mit li. k. Mmllarmene-Potleil-Camma^ Die k. k. Bezirkshauptmannschast in Sschshaus forscht nach einem gewissen Hugo Josef Mann zum Zwecke der Vollstreckung eines politischen Stra»erkenniniffes. Der Ge ­ nannte war seinerzeit in Mettendocf wohnhaft, ist jetzt unbekannten Aufenthaltes, 49 Jahre alt, geboren in Wien, katholisch, verheiratet, Sohn des Greißlers Josef Mann in Wien, Mcioling, Wertheimsteingaffe Nr. 10, und war früher Fuhrmann. Da die Vermuthung naheliegt, dass Mann sich in Oderösterreich aushält, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten Commanoen infolge Erlasses der hohen k. k. Statthafterer Lmz vom 29. December 1891, Z. 19.279/11, angewiesen, den Aufenthalt des Benannten auSzusorschen und ein eventuelles positives Resultat seinerzeit anher bekannt zu geben. Steyr, am 5. Jänner 1892. Z. N. An alle Gememde-Iorllehnngen Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. December 1891, Z- 19.297 ^V, werden die Ge ­ meinde-Vorstehungen beauftragt, den dortigen Aerzten, Apothekern und Thierärzren bekannt zu geben, dass die Arzneitaxe für das Jahr 1892 zur österreichischen Pharma- kopöe vom Jahre 1889 erschienen ist und dass alle Apotheker und jene Aerzte, Thierärzte und Curschmiede, welche zur Führung einer Hausapotheke berechtigt sind, die Verpflichtung haben, sich sofort ein Exemplar der Taxe, welche in der Buchhandlung Sa-dböck in Steyr vorräthig rst, zu v rschäffen. Den zur Führung voa Hausapotheken Berechtigten ist in Erinnerung zu bringen, dass sie alle Arzneimittel nur aus der nach st gelegenen Apotheke mittelst Faffungsbuches zu beziehen haben, und dass der Einkauf aus fern gelegenen Apotheken oder gar bei Droguisten und Kaufleuten ihnen gänzlich unerlaubt ist. Die Krankenanstalten sind ebenfalls einzuladen, sich mit einem Exemplare der Arzneitaxs zu versehen. Steyr, am 4. Jänner 1892. Z- 12. An sämmtliche Gemeinde - Jorstepungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthaltern vom 19. v. M., Z. 18-921/11, bringe ich den Ausweis über die Verpflegskosten in Schlesien zur Kenntnis. Ausweis über die für die öffentlichen Krankenanstalten in Schlesien für das Jahr 1892 giltigen Verpflegstaxen. Schlesische Landes - Irrenanstalt in Troppau, I. Ver- pflegsclasse: 3 fl. 50 kr.; II.: 1 fl. 80 kr.; III.: 1 fl. 5 kr. Dr. Heidrich'sches Allgem. Krankenhaus in Troppau, I. Verpflegsclasse : 2 fl. 50 kr.; II.: 1 st. 30 kr.; III.: 86 kr. Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Freudenthal, I. Verpflegsclasse: 2 fl. 40 kr.; II.: I fl. 50 kr.; III.: 80 kr. Nothspital für Typhuskranke in Troppau, III. Ver- pflegsclaffe: 80 kr.

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