Amtsblatt 1891/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Dezember 1891
5 Treffen Schlacht- oder Etechviehtransporte aus den angeführten Kronländern in anderen als den vorbezeichneten Stationen ein, darf ihre Ausladung nicht stattfinden und haben dieselben auf Kosten und Gefahr der Partei nach der nächstgelegenen, zur Ausladung von derlei Transporten be stimmten Station dirigiert zu werden. Uebertretungen dieser Vorschriften, welche mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft zu treten haben, unter liegen der Bestrafung nach den Bestimmungen des GesetzeS vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51 (8 45). Innsbruck, am 29. November 1891, K. k. StatthaHerei für Tirol und Vorarlberg. Steyr, am 22. December 1891. Z. 14.464. Rn sämiMlke Gemeint-Aorstekimgm Mit k. k. OmllarmerieHostm-EommMllm mit Bezug auf den hohen Statthalterei - Erlass vom 5. De cember 1891, Z 17.899/1, intimiert mit hierämtlichem Erlasse vom 12. December 1891, Z. 13.799, Amtsblatt Nr. 50, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Steyr, am 22. December 1891. Nr. 18.267 und 18.758/1. Kundmachung mit welcher das Verbot der Einsuhr von Wiederkäuern und Schweinen für den ganzen Umfang der polnischen Bezirke Amstetten und Scheibbs ausgehoben wird. Im Hinblicke aus den günstigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Gerichlsbezirke Scheibbs des politischen Bezirkes Scheibbs und mit Rücksicht daraus, dass dieselbe im Gerichlsbezirke Amstetten des politischen Bezirkes Amstetten dem Erlöschen nahe ist, hat die k. k. niederöster- reichisäe Statthalterei in Wien mit den Kundmachungen vom 6. und 15. December l. I., Z. 75.101 und 77.798, die für die genannten Gerichtsbezirke ungeordneten veterinär- polizeilichen Maßnahmen außer Wirksamkeit gesetzt. Demzufolge findet die k. k. oberösterreichische Slatl- halierei unter Bezugnahme aui die Kundmachung ddo. Linz, S. December l. I, Z. 17.899/1, nunmehr auch das für die Gerichlsbezirke Amstetten und Scheibbs noch bestehende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen nach Oberösterreich außer Kraft zu setzen und die Einfuhr dieser Thiergattungen aus seuchensreien Orten im ganzen Umfange der politischen Bezirke Amstetten und Scheibbs zu gestatten. Linz, den 18. December 1891. Der k. k. Statthalter: Putho«. Z. 14.745. Än llie Oememlle - AorftckMgm Oroß- rammg, ReuW Mll Lansa. Im Nachtrage an den bierämtlichen Erlass vom 17. December 1891, Z. 14.145, Amtsblatt Nr. 50, beauf trage ich die obenstehenden Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Slatlhaiterei vom 17. December 189 l, Z. 15.322/1, behufs Feststellung des Erfolges der in diesem Jahre vom hiesigen Bezirksthierarzte zur Durch führung gebrachten Rauschbrand - Schutzimpfungen das Er gebnis derselben aus Gründ eingehender Erhebungen in einem nach dem beiliegenden Formular verfassten Ausweise zusammenzustellen, welcher bis zum 10. Jänner 1892 hieraMts in Borlage zu bringen ist. Steyr, am 29. December 1891. Z. 14.684. An sämmtliche Gemeinde - Morsteßungen Die Hebamme Magdalena Köstler, früher Cerny, aus Gcoß-Holeschowitz in Böhmen, ist mit Urtheil des k. k. Landesgerichles in Strafsachen in Wien vom 5. Septem ber 1891, Z. 41.221. wegen Verbrechens im Sinne der 88 5 und 144 des Strafgesetzes zu 8 Monaten schweren Kerkers verurtheilt und dadurch ihres Diploms und oes Rechtes zur Ausübung der Hebammen - Praxis verlustig geworden. Hievon setze ich die Gemeinde Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. ds., Z. 18 737/V, zur Verhütung eines allfälligen Missbrauches nut dem Beifügen in die Kenntnis, dass die Einziehung des Diploms der genannten Hebamme verfügt wurde. Steyr, am 28. December 1891. Z. 14.559. Rn sämmilicke Oememlle-Varjickimgm uml k. k. OeMrmerie-NostlM-CommMllm. Ausforschung eiues Stellungspflichtigeu. Laut des Erlasses der bohrn k. k. Statthalterei in Linz vom 17. December 1891, Nr. 18.611/IV, hat die k. k. Statthalterei sür Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 23. October 1869 in Wetzow im Bezirke Proßnitz geborenen Karl Bsetiöka, Sohnes der Ehe leute Vincenz und Marianna Vsetiöka, welcher von der Hauptstellung im Jahre 1891 ausgeblieben ist, angesucht. Seine Eltern sollen vor circa 19 Jahren nach Ungarn übersiedelt sein. Karl Vsetiöka selbst erschien im Jahre 1890 bei der Stellung in Plumenau; der jetzige Aufenthalt des selben konnte jedoch nicht ausqesorscht und ebensowenig konnten nähere diesbezügliche Daten beigebracht werben. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commandeu werden demnach angewiesen, die be züglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichligen einer Gemeinde
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