Amtsblatt 1891/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Dezember 1891
der L k. Nezirkshauptmannschafl 8leqr. Ur. 32. Steyr, am 31. December 1891. Z. 170Mäs. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vorn 15. December 1891 dem pensionierten Oberlehrer Peter Katsmair in Kematen das silberne Berdienstkreuz mit der Krone allergnädigst zu verleihen geruht. Z. I838/B.-Sch.-R. An sämiMAe AMteitMgm. Die Interessen der Leopold Anton und Marie Dierl- schen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche, brave Lehrer im hiesigen Amts- und Schulbezirke sind fällig und wird demzufolae der diesbezügliche Concurs zur Be werbung mit dem Termine bis Ende Jänner 1893 aus geschrieben. Hieraus Reflektierende haben innerhalb dieser Zeit ihre dokumentierten, gestempelten Gesuche hieramts einzu- bringen. K. k. Kerirkafchulrath Steyr am 39. December l89I. Z. 14.897. An alle Oemeinde-Aorkeyungen betreffend die Borlage der Nachweifungeu des Fortdestandes der Begünstigung aus Familieurückstchten. Die Gemeinde-Vorstehungen werden aulgefordert, die nach 8 34 des Wehrgesttzes in Berücksichtigung ihrer Fa- milienverhältnisse Begünstigten, welche in der Gemeinde zu ständig oder im Gememdegebiele wohnhaft sind, zu erinnern, dass sie gemäß tz S9 der Wehrvorschristen, I. Theil, während der Dauer der Linien- (Aciiv-) Dienstpflicht der Assentjahr- gang-Genossen in jedem der Zuerkennung der Begünstigung folgenden Jahre im Monate Jänner in der für die Do- cumenlierung des Anspruches vorgeschriebenen Art hieher einzubrmgen haben, widrigens die Begünstigung erlischt. Die Gemein de - Vorstehungen haben zu veranlassen, dass diese Titelnachweisungen, wenn thunlich gesammelt, rechtzeitig hieher gelangen. Steyr, am 30. December 1891. Z. 14.911. UmtserilmerMg. Die Gemeinde - Boistehungen werden mit Beziehung auf die h. ä. Erlässe vom 5. November 189t, Nr. 13.471 (Amtsblatt Nr. 45), und vom 30. November 1891, Z. 13.471 (Amtsblatt Nr. 48), an die genaue Einhaltung des TermineS: 6. Jänner 1893, zur Borlage der Zusammen stellungen nach den Formularien 38 und 29 der Lanvsturm- Orge nisativnsvorschrisien erinnert. Steyr, am 30. December 1891. Z. 14.826. Na alle OMlMlle-VorstekMgm betreffend: die Anzeige des Pferdestandes und Evidenz der kriegsdiensttaugltchen Pferde im Jahre 1892. Da im Jahre 1893 eine Pserdeclafsification nicht stattfindet, so hat gemäß 8 3 der Durchsührungs - Bestim mungen zum Pferde-Stellungsgesetze vom 16. April 1873 u) die Anzeige deS Pferde standes seitens der Pferdebesitzer in der Zeit vom 30. bis 31. Jänner 1893 und b) die Feststellung der Veränderungen in dem Pferde stände, welche in der Zahl der bei der Classification im Jahre 1891 als „tauglich" befundenen Pferde eingetreten sind, zu erfolgen. ^.Anzeige des Pferde st andes. Die Gemeinde-Vorstehungen habe« nach Z 3 dee Durchsührungs - Bestimmungen die Pserdebesitzer 14 Tagr vor dem zur Anzeige bestimmten Termine in ortsüblicher Weise auszusordern, den Stand der in ihrem Besitze befind lichen sämmtlichen Pferde (auch Fohlen unter 4 Jahren) in der Zeit vom 20. bis 31. Jänner 1893 dem Gemeinde- Vorsteher anzuzeigen. Von der Anzeige sind nur befreit: u) die zur Hofhaltung des Kaisers und der Mit glieder des kaiserlichen Hauses bestimmten Pferde; d) die Pferde der kaiserlichen Hofgestüte und der Zuchtanstalten des Staates; o) die Pferde des Militär - Aerars und die im Besitze von activen Officieren befindlichen, zur Bersehung ihres Dienstes nothwendigen eigenen Pferde; ä) die Pferde der Gesandten fremder Mächte und der Gesandschastspersonales.
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