Amtsblatt 1891/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Dezember 1891
s Hievon werden die Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Darnachachtung und Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 12. December 1891. Z. 13.976. ------------------ An sämmtliche Gemeinde - Dorstehungen. Die k. u. k. Hofbuchdruckerei Jos. Feichtingers Erben in Linz hat eine Ausgabe der Landtagswahlordnung für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns vom 26. Feb ruar 1861 mit den durch das Gesetz vom 5. Februar 1891, G.- u. B-Bl. Nr. 6, eingetretenen Abänderungen aufgelegt, welche in dem Verlage dieser Druckerei um den Preis von 20 kr. für 1 Exemplar zu beziehen ist. Infolge Erlasses des hohen k. k. Statthaltereipräsidiums Linz vom 10. December l. I., Z. 2970, werden die Ge- meinde-Vorstehungen auf das Erscheinen dieser Ausgabe aufmerksam gemacht und wird dieselbe mit Rücksicht aus ihre Zweckmäßigkeit für den Amtsgebrauch mit dem Be merken empfohlen, dass in dieser Ausgabe in dem 2. Ab sätze des Z 47 sich ein Druckfehler ergeben hat, da es da selbst nach dem Originaltexte des Gesetzes anstatt „Stim menden" lauten soll: „Stimmen." Hiebei mache ich noch darauf aufmerksam, dass laut der Statthalterei Kundmachung vom 1. März 1861, Z. 1109/kr., auch der Markt Obernberg zu dem Wahl bezirke Braunau nach tz 2 lit. n der Landtagsw ihlordnung gehört und daher daselbst hinter „Aliheim" einzuschalten ist. Steyr, am 16. December 1891. Z. 14.209. — --------------- Un sämmtMe OememAAoHcklMgm unst k. k. Omstarmerie-Posten-Comi^ Ausforschung eines Stellungspflichtige». Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthaltern in Linz vom 7. December 1891, Z. 18.019/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Aus forschung des am 9. Februar 1869 in Zwischenbrücken Nr. 5b, Pfarre Florisdors, im Bezirke Korneuburg in Niederösterreich gebornen Franz Stanzl, uneheliche» Sohnes der Josefa Stanzl, Taglöhnerin aus Lang-Punz im Bezirke Jglau, welcher von der Hauplstellung in den Jahren 1890 und 1891 ausgeblieben ist, angesucht. Dessen Mutter hat vor circa 30 Jahren Lang-Pirniz verlassen und ist seither verschollen. Sonstige diesbezügliche Daten konnten, da Franz Stanzl sowohl im Geburtsorte wie in der Heimatsgemeinde gänzlich unbekannt ist, nicht beigebracht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden demnach angewiesen, die be züglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen ausgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Februar 1892 anher zu berichten. Steyr, am 14. December 1891. Amtserinnerung. Sämmtliche Herren Pränumeranten des Amtsblattes werden hiemit aufmerksam gemacht, dass h. a. noch Geschäfts- Bormerkblätter für das Jahr 1892 vorräthig sind und zu dem Subskriptionspreise von 20 kr. per Exemplar hieramts behoben werben können. Z. 13.856. Un sämmtMe Gemeinste - Aorstestungen anst K. k. Oenstnrmerie-Posten-Eommnnsten. Widerruf. Da laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 29. November l. I., Z. 17.532/lV, der Aufenthalts ort des Landwehr-Dragoners Franz Löw bekannt geworden ist, so sind die mit h. ä. Erlasse vom 8. September l. I., Z. 10.093, Amtsblatt Nr. 37, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 17. December 1891. Z. 14.046. Rn sämmtlicke Gemeinste - Aorstcknngen nnst k. k. Genstnrmerie-Posten-Commancken. Schurfbewilligung. Von dem k. k. Revier Bergamte zu Wels wurde dem Herrn Johann Grvbl, Grundbesitzer in Mühlein, über dessen Gesuch äs präsontuto 22. November 1891, Z. 1153, die Bewilligung ertheilt, im Bereiche der Catastralgemeinde Pichl des politischen Bezirkes Steyr in Oberösterreich nach den Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer eines Jahres d. i. bis 22. November 1892 zu schürfen. Das Schursgebiet umfasst den Flächenraum der ob genannten Catastralgemeinde. Dies wird zufolge der Note des k. k. R-vierberqamtes in Wels vom 3. December 1891, Z. 1153 zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Styl, am 15. December 1891. Z. 14.047. An sämmtliche Gemeinde - MorstMmgen und k. K.Gendarmerie-Wosten-Gommanden. Schurfbewilligung. Bon dem k. k. Revier-Bergamte zu Wels wurde dem Herrn Rudolf Urbanitzky, k. k. Ingenieur in Linz, über dessen Gesuch cko prllsontnto 15. November 1891, Z. 1072, die Bewilligung ertheilt, im Bereiche des Kron- landes Oberösterreich nach den Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer eines Jahres, d. i. bis 15. November 1892, zu schürfen. Das Schursgebiel umfasst sämmtliche Catastral-Ge- meinden des obgenannten Kronlandes mit Ausschluss des für den Curort Hall mit Entscheidung der k. k. Berghaupt- mannschast in Wie» vom 27. December 1874, Z. 1890, festgesetzten Schutzraumes. Dies wird zufolge der Note des k. k. Revierbergamtes in Wels vom 18. November 1891, Z. 1072, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, am 15. December 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. o. Hebcnstreit. Ausweife über das Vorkommen der Tuberculose in der Gemeinde (im Schlachthanfe zu) im Jahre 189 sind in der Buchdruckerei und Lithographie vo« Emil Haas L Eie. 1« Steyr zu haben Redaktion und Verlag der k. L Bezirkshauptmauuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.
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