Amtsblatt 1891/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Dezember 1891
Amt8-WKkatt der k. k. Nezirkshauptinannschast 8leyr. Ur. 51. Steyr, am 24. December 1891. Z. 18 543. Einladung zur pranumeration auf das Amtsblatt der k. k. Lrzirks- hauptmanuschaft Lteyr für das Zahr 1892. Mit 1. Jänner 1892 beginnt der IX. Jahrgang des gedruckten Amtsblattes, welches wöchentlich einmal, und zwar jeden Donnerstag erscheint. Dasselbe enthält die Verlautbarung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarrämter, allgemeine Erlässe an die Gemeindevorstehungen Ortsschulräthe und Schulleitungen, Kundmachungen wich tiger, das öffentliche Interesse betreffender Verordnungen und Jnstruclionen und Ausforschungen. Außerdem können in das Amtsblatt auch Kund machungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis sür das Amtsblatt beträgt ganzjährig 2 fl. 50 kr., für einzelne Nummern L 5 kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt seitens der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung ein und ersuche die Pränu- merationsbeträge bis 15. Jänner 1892 hieher einzusenden. Steyr, am 2. December 1891. Z. 14.569. Rn sämmiliike Gememste-Aorstekimgm. Trotz mehrfacher Erinnerung bei den Amtslagen lausen an bestimmten Termin gebundene Berichte nicht zur rechten Zeit hieramts ein, und häufig erfolgt die Berichter stattung auch dann noch nicht, wenn die säumigen Ge meinden mittelst einer Amtserinnerung im Amtsblatte daran gemahnt werden. Es unterlregt daher keinem Zweifel, dass seitens mancher Gemeinden die Amtsblätter nicht genau durchgelesen und die Termine nicht vorgemerkt werden. Da durch diese Unterlassung nur Störungen und Vwl- schreiberei entstehen, so fordere ich die Herren Gemeindevorsteher neuer'ich auf, der Vormerkung der Termine und zeitgemäßen Erledigung der bezüglichen Geschäftsstücke ein größeres Augenmerk als bisher zuzuwenden und diesbezüglich die Herren Gemeindebeamten zu instruieren, da ich sonst un liebsamerweise gezwungen wäre, mit Ordnungsstrafen vor- zugehen. Steyr, am 23. December 1891. Z. 1801/Sch. UmtsermlMMg. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Lehr- Personen, welche der Zweiglehrer-Versammlung am 23. Jän ner 1892 anwohnen wollen, den erforderlichen Urlaub. Steyr, am 21. December 1891. Berichtigung. Der h. ä. Erlais Z. 13.862 im Amtsblatts Nr. 5, Seite 7, wurde irrig abgedruckt, da er an eine andere Adresse gerichtet war. Im Amtsblatte sollte dieser ErlasS lauten, wie folgt: „Z. 13.862. Rn, ckie Gemeinste - VorstckMgm nnst k. K. Oenstarmerie-Posten-Comm^ In Erledigung einer an die k. k. Statthalterei vor gelegten Eingabe der Gemeinde Neuhofen um Bewilligung des Abverkauses von Handelsschweinen im Orte Neuhofen hat hochdieselbe mit dem Erlasse vom 30. November 1891, Z. 17.692/l, anher eröffnet, dass der Abverkaus von Schweinen durch Händler laut der Kundmachung der hohen k. k. Statt- halterei vom 11. September 1891, Z. 13.427/l, nur im Herumziehen von Ort zu Ort und von Gehöft zu Gehöft (Hausierhandel) ausnahmslos verboten ist. Hiernach erscheint durch dieses Verbot der Abverkauf von Schweinen aus den Stallungen der Händler in deren Betriebsorten und Zweigniederlagen nicht berührt. Bezüglich der Einsuhr uugarffcher Schweine wird be merkt, dass die Ausladung der directe aus Ungarn nach Oberösterreich eingesührten Schweine nur nach den Bestim mungen der Statthalterei-Kundmachung vom 26. Novem ber 1889, Z. 16.218/l, und 16. Juli 1890, Z. 10.223/1, in den ständigen Aus- und Einlavestationen Linz, Wels Neumarki-Kallham, Ried, Braunau, Schärding, Andorf und Freistadt stattfinden darf, von wo aus die Zufuhr dieser Thiere in die Betriebscrte und Zweigniederlagen der Händler behuss Abverkauf an die Parteien erfolgen kann.
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