Amtsblatt 1891/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 17. Dezember 1891
7 Kundmachung hinsichtlich der Aufhebung der Sperre über den verseucht erklärten Landstrich Weyer in der ortsüblichen Weise allgemein zu verlautbaren, wobei bemerkt wird, dass die Kundmachungen der hoben k. k. oberösterr. Statthalterei vom 6. und 16. November 1891, Z. 15.889 und 16.947/1, hinsichtlich der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen anS Steiermark unberührt bleiben. Steyr, am 14. December 1891. Z. 18.269/1. Kundmachung mit welcher die über den Gerichtsbezirk Weyer wegen Maul- und Klauenseuck e verfügten veterinär-polizeilichen Maßnahmen aufgehoben werden. Im Hinblicke auf die wesentliche Abnahme der Maul- und Klauenseuche im Gerichtsbezirke Weyer des politischen Bezirkes Steyr findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei die mit der Kundmachung vom 8. September 1891, Z. 12.799/1 — 13.037/1, verfügten veterinär-polizeilichen Maßnahmen für den ganzen Umfang des Gerichtsbezirkes Weyer außer Wirksamkeit zu setzen. Durch diese Verfügungen bleiben jedoch die von Seite der k. k. Bezirkshauplmannichast in Steyr in den einzelnen Seuchenorten getroffenen Anordnungen unberührt. Dies wird mit dem Bemerken vcrlautbart, dass die Verfügungen mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit treten. Kon der k. k. oberösterreichilchen Statthalterei Linz, den 10. December 1891. Der k. k. Statthalter: Puthon. Z. 14.145. An sämmtliche Gemeinde - Morstehungen insvesondere an die des Gerichtsöezirkes Weyer. Rauschbrandimpfung. Da im nächsten Jabre 1892 und zwar um die Zeit von Ende März bis April bei möglichst zahl reicher Betheiligung wieder die Impfungen der Jungrinder gegen die Rauschbrandkrankheit vorgenommen werden dürften, und schon in diesem Jahre trotz der vorgerückten Zelt eine nicht unbedeutende Zahl von Impfungen angemeldet waren, so ergeht der Auftrag, sämmtliche Viehbesitzer hievon zu ver ständigen und zur Anmeldung bis Ende dieses Monates an die Gemeinde-Vorstehung auszufordern. Da die Geldbeschaffung hiezu seitens des Staates und des Landes nur dann möglich ist, so mögen die Gemeinde- Vorstehungen auf eine zahlreiche Theilnahme an der Rausch- branbimpsung hinwirken und umsomehr, als die Resultate der Heuer vorgenommenen Rauschbrandimpfungen nicht un günstig genannt werden können. Die Anmeldungen sind bis 5. Jänner 1892 anher vorzulegen. Steyr, am 14. December 1891. Z. 13.862. Un ckis Oemeincke-Aorstekimg m Rmkofen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 30. November 1891, Z. 17.692/1. wird der Gemeinde- Vorstehung in Erledigung Ihres Ansuchens bedeutet, dass der Abverkauf von Schweinen durch Händler laut der Kund machung der hohen k. k. Statthalterei vom 11. Septem ber 1891, Z. 13.427/l, nur im Herumziehen von Ort zu Ort und von Geschäft zu Geschäft (Hausierhandel) ausnahms los verboten ist. Hiernach erscheint durch dieses Verbot der Abverkauf von Schweinen aus den Stallungen der Händler in deren BetriedSorlen und Zweigniederlagen nicht berührt. Bezüglich der Einfuhr ungarischer Schweine wird be merkt, dass die Ausladung der direkte aus Ungarn nach Oberösterreich eingesührten Schweine nur nach den Bestim mungen der Statthalterei-Kundmachung vom 26. Novem ber 1889, Z. 16.218/1, in den ständigen Aus- und Einlade- stationen Linz, Wels, Nmmarkt-Kallham. Ried, Braunau, Schärding, Andorf und Freistadt stattfinden darf, von wo aus die Zufuhr dieser Thiere in die Betriebsocte und Zweigniederlagei! der Händler behufs Abverkauf an die Parteien erfolgen kann. Steyr, am 12. December 1891. Z. 13.473. Rn sämnMLe Gemeinde - Vorßckimgm Mit k. k. OmckaMme-Nostm-CommMilm. Ausforschung eines Stellungspstichligen. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. November 1891, Z. 17.241/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um dre Veranlassung oer Aus forschung des am 24. Mai 1869 geborenen, in Minuvek im Bezirke Kremfier heimatberechtigten, stellungspstichligen Johann Rozsypal angesucht. Derselbe ist der uneheliche Sohn der ledigen Tag- löhnerin Anna Noziypal, welche am 13. April 1876 in Prekau im Alter von 36 Jahren gestorben ist. Anna Rozsypal führte einen hecumziehendcn Lebens wandel und war in der Gemeinde Minuvek nur insoweit bekannt, als sie einigemal mittelst Schub dahin kam, wobei sie niemals ein Kind mitbrachte und auch von der Existenz desselben keine Erwähnung gemacht hat. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Ver zeichnisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis Ende Jänner 1892 anher zu berichten. Steyr, am 9. December 1891.
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