Amtsblatt 1891/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 17. Dezember 1891
6 Z. 14.146. An sämmtliche Gemeinde - Workehungen. Einsendung der Ausweise zum Veterinär- Jahresberichte pro 1891. Die Gemeinde-Vorstehuiigen werden hiemit aufgefordert, die zum Veterinär-Jahresberichte pro 1891 nöthigen Aus weise und Berichte bis 15. Jänner 1891 längstens anher vorzulegen. Ich verweise demnach die Gemeinde-Vorstehungen aus die h. ä. Erlässe vom 17. November 1889, Z. 11.800 (Amlsblatt Nr. 23 ox 1889), und vom 9. Juni 1890, Z. 6210 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1890), und erwarte, dass der Verfassung der Berichte eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden wird. Hiebei haben die Gemeinde - Borstehungen noch die Ausweise über die im Bezirke häufiger vorkommenden Jn- fections-, Invasion«- und anderen Krankheiten, über welche eine Anzeigeverpflichtung nicht besteht, beizulegen und zu diesem Behufe sich an die Viehbesitzer, an die Wasenmeister, an die mit der Behandlung der Thiere sachkundigen Per sonen, wie auch an die bestellten Vieh- und Fleischbeschauer selbst zu wenden. Zu diesen Krankheiten gehören : Verwerfen (Verkalken) der Rinder, Kälberruhr, bösartiges Katarrhfieber der Rinder ; Influenza und Typhus der Pferde, Tuberculose (Perlsucht) der Rinder, Drehkrankheit der Rinder und Schafe, Lungen- wurmkrankheit der Rinder, Finnen der Schweine, Blutbarnen bei Pferden und Rindern, Lecksucht und Knockenbrüchigkeit, Fohlen- und Kälberlähme, paralytisches Kalbefieber (Milch- fieber, Kälberbrand), Starrkrampf und Euterentzünvung. Von diesen Krankheiten sind die vorgekommenen Fälle, die mit Genesung oder mit dem Tode abgelaufen find, separat zu trennen. Steyr, am 12. December 1891. Z. 14.147. Na sammitilke Oememlle-VoHckMgm mul k. k. OelMrmerie-Posten-Clmimail^ Es wird zur Kenntnis gebracht, dass die Maul- uud Klauenseuche in sämmtlichen Gemeinden des Gerichts bezirkes Weyer und in den stark verseucht gewesenen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr und zwar in St. Ulrich, Garsten, Aschaw und Ternberg bis auf je ein Gehöfte in den letzten zwei Gemeinden amtlich als erloschen erklärt wurde. Hiebei muss ich sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen mit allem Ernste ermähnen und darauf aufmerksam machen, dass bei Seuchenausbrüchen jeglicher Art hinsichtlich der anzuordnenden Reinigung und Desinsection der Stallungen mit größerem Nachdrucke und mit aller Strenge bei den Viehbesitzern von Seite der Gemeinde einzuwirken ist, da bei Nichtbefolgung der Stallreinigung die erwachsenen Con- sequenzen nicht nur für den einzelnen Besitzer, sondern für die ganzen Gemeinden, resp. Ortschaften von bedeutender Tragweite sind, weil eben bis zum Vollzüge der Stall reinigung nicht die Seuche amtlich als erloschen erklärt werden kann. Steyr, am 14. December 1891. Z. 13.779. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen und k. K.Gendarmerie-Aoüen-Gommanden. Mit Bezug auf die Kundmachung der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei vom 7. August 1891, Z. 11.495 — 11.602, intimiert mit hierämtl. Erlasse vom 12. August 1891, Z. 8-990, im Amtsblatts Nr. 32 zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Steyr, am 12. December 1891. Z 17.899/1. Kundmachung mit welcher das Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den politischen Bezirken Amstetten und Scheibbs nach Oberösterreich eingeschränkt wird. Im Hinblicke auf den nunmehr günstigen Stand der Maul- und Klauenseuche in den politischen Bezirken Am stetten, Scheibbs und St. Pölten hat die k. k. niederöster reichische Statthalterei die für diese Bezirke angeordneten veterinär-polizeilichen Maßregeln mit den Kundmachungen bdo. Wien, 13. und 30. November l. I., Z. 53.318 und 71.139, für das Stadtgebiet Windhosen an oer Mb- , für die Gerichtsbezirke Gaming, Waivhofen an oer Mvs, Sanct Peter in der Au, Kirchbecg an der Pillach und Lilienseld außer Wirksamkeit gesetzt. Hienach findet auch die k k. oberösterr. Statthalterei das mit der Kundmachung ddo. Linz vom 7. August 1891, Z. 11.495 und 11.602, erlassene Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den politischen Bezirken Amstetten und Scheibbs in Niederösterreich auf die Gerichts bezirke Amstetten und Scheibbs zu beschränken, dagegen die Einfuhr der bezeichneten Thiergattungen aus den seuchenfreien Gemeinden der übrigen Gerichtsb zirke oer obgenannten politischen Bezirke Niederösterreichs wieder zu gestatten. Uo» der lr. k. »derösterretchifchen Statthafterer Linz, am 5. December 1891. Der k. k. Statthalter: Puthsn. Z. 14.035. Ast fämnMlke OemlMcke-VoKckimgm iirskesonstere an jene «leg Oerilktskeziräes Meyer Mit an lüe k. K. Oeallarmerie- PoftlM-CollMMllM. Mit Bezug aus die Kundmachung der hohen k. k. Statthalterei vom 8. September 1891, Z. 12.799 — 13.037/1, intimiert im Amtsblatts Nr. 37 mit dierämtlichem Erlasse vom 1^. September 1891, Z. 10.301, ist die nachstehende
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