Amtsblatt 1891/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 17. Dezember 1891

durch Berücksichtigung der sogenannten Berufskrankheiten auszugehen sein wird, sind in den folgenden Bemerkungen angedeutet, welche zugleich ein Beispiel dafür geben, in welche Details bei dieser Arbeit einzugehen ist. In der Rubrik IV „Neubildungen" deS For ­ mulars II würde es sich darum handeln, sowohl bei den gutartigen, als bei den bösartigen Neubildungen mehrere Colonnen zur Bestimmung ihres Sitzes einzuschalten. Im V. Abschnitte, Gruppe: „Rheumatismus", wusste Wohl sowohl der ocute als chronische Rheumatismus in Gelenks ­ und in Muskel-Rheumatismus geschieden und erwogen werden, ob nicht eine weitere Detaillierung noch dem S'tze an den oberen, unteren Gliedmaßen oder am Rumpfe erforderlich wäre. Im VI. Abschnitte, Gruppe: „Neu ­ ralgien", müssten gleichfalls Specifikationen einlreten. In der VII. Rubrik: „Krankheiten des Auges" wären vielleicht die Hornhaut - Erkrankungen noch zu detaillieren und jedenfalls die Verletzungen durch Eindringen fremder Körper ins Auge speciell anzuführen. In der Rubrik IX: „Krankheiten der Ath- mungsorgane", fehlen die nicht infektiösen Arten von Lungenentzündung, insbesondere wäre die Frage zu beant ­ worten, ob jene specifischen Lungeninfiltrationen, welche durch Metallstaub, Kohlenstaub, Kalkstaub, Wollstaub ent ­ stehen, zu specificieren wären oder nicht. Da dre Tuberkulose als Allgemein- und Jnsections - Krankheil unter der Rubrik II eingereiht ist, wäre hinsichtlich derselben jedenfalls eine Specificierung nach jenen Organen, welche der Haupt- sitz derselben zu sein pflegen (Kehlkopf, Lungen, Rippen-, Bauchfell, Gedärme) wünschenswert. Nach der Rubrik X könnten die nicht ganz unwichtigen Erkrankungen gewisser drüsiger Organe, der Schilddrüse, Ohrspeicheldrüse, der Lymphdrüsen eingeschaltet werden. Hiebei wird bemerkt, dass die epidemische, unter Arbeitern nicht seltene Erkrankung der Ohrspeicheldrüsen, Mumps oder Bauernwelzel genannt, eventuell unter die Infektionskrankheiten oder, wenn hinsicht ­ lich dieser eine Trennung in allgemeine und lokalisierte angenommen würde, bei den betreffenden Localerkrankungen einzureihen wäre. Es dürfte sich nämlich empfehlen, unter der Rubrik: „Infektionskrankheiten" nur die „Allgemeinen Jnfections- Krankheiten" zu subsummieren und jene, die an ein be ­ stimmtes Organ gebunden sind, wie Rothlauf, Furunkel, Lungenentzündung (Pneumonie) unter den Organerkrankungen auizuzählen. Die Rubrik XIV: „Krankheiten der Bewe ­ gungsorgan«", dürste unter Berücksichtigung der Gelenks- Krankheiten und der Knochencaries, obschon diese unter die tuberkulösen Erkrankungen gezählt wird, zu erweitern sein. Jedenfalls wäre unter dieselben auch die Knochen-Ent ­ zündung (Osbitis) und unter dieser die specifische Knochen- Entzündung der Perlmutterdrechsler einzureihen. Die Rubrik XV: „Verletzungen", spielt in der Erkrankungsstatistik der Arbeiter eine so große Rolle, dass es wünschenswert erscheinen muss, näheren Einblick in die Entstehung derselben zu gewinnen, und daher fast alle Unter- Abtheilungen einer gewissen Specialifierung bedürfen. Desgleichen ist es nothwendig, die „Bergiftungen", Rubrik XVII, nach der Art des Giftes zu specificieren, da die Quecksilber-, Blei-, Anilin- und andere Vergiftungen ganz specifische Krankheitsformen darstellen. Mit Rücksicht aus das Vorkommen der Milzbrand- undRoh-Jnfection bei Lohgärbern, Hadernsammlern und in Papierfabriken wären diese Infektionskrankheiten an dieser oder an anderer Stelle besonders zu specificieren. Endlich bedarf der Erwägung, ob die Arten von Selbstentleibungen mit Rücksicht auf die den Arbeitern gewiffer Gewerbsbetriebe gebotene Gelegenheit zur Benützung bestimmter Schädlichkeiten, wie Gift rc. nicht gleichfalls zu specificieren wären. Die hiernach dortamts einlangenden Operate sind gesammelt bis längstens 30. December l. I. hieher vor- zulegen. Zum Schlüsse wird bemerkt, dass bis aus weiteres selbstverständlich das gegenwärtige Formular II sür die statistischen Ausweise zu verwenden ist. Steyr, am II. December 1891. Z. 13.096. Un tlie Gemeinde-Aorsteimngm Mll k. k. Gmckarmerie - Posten - Commancken. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 19. Juli 1891, Z. 8526, die nachstehenden Grundsätze bekanntgegeben, in deren Sinne eine zeitgemäße und den Bestimmungen des Z 9 des allgemeinen Thier ­ seuchen-Gesetzes entsprechende Regelung sämmtlicher Vieh ­ märkte anzubahnen sein wird. ES ist eine schon vielseitig und gerade in landwirt ­ schaftlichen Kreisen beklagte Thatsache, dass viel zu viel Viehmärkte bestehen, wovon eine große Zahl keine Lebens ­ fähigkeit besitzt. Die wenigsten Biehmärkte haben eine den neu geschaffenen Verkehrsmitteln entsprechende Lage und ihre Aufeinanderfolge ist so regellos, dass sie ohne Rücksicht auf die Richtung des Handels und des Viehexporles einmal in der nächsten Nähe ver Exportgrenze, dann im entferntesten Winkel eines Raffen- oder Zuchtgebietes, oft wochenlang keine, dann wieder 5 — 6 am gleichenTage im gleichen Gebiete abgehallen werden. Dieser letztere Uebelstand wird vorzugsweise durch die Abhängigkeit der meisten Markttage von den beweglichen Festtagen hervorgerufen. In- und ausländische Käuser verlieren infolge des Mangels einer zweckmäßigen Aufeinanderfolge der Märkte und des nur zu häufig bemüssigten Ankaufes des Viehes von Ort zu Ort und in den Alpenländern sogar auch von Hof zu Hof so viel Zeit und Geld, so dass sie am Besuche dieser Märkte überhaupt wenig Gefallen finden und nicht selten ihren Bedarf an Vieh lieber im Allgäu oder in der Schweiz, wo weniger oder stark beschickte Viehmärkte abge ­ halten werden, um weit höhere Preise decken. So wie die Verhältnisse gegenwärtig sich gestalten, ist gegründete Hoffnung gegeben, dass der rationelle Betrieb der Viehzucht in Zukunft lohnenden Ertrag bieten wird; die zur Unterhaltung eines regen Handelsverkehres nothwendigen Bedingungen müssen jedoch vorerst von allen berufenen Faktoren erfüllt werden. Es liegt auf der Hand, dass Viehmärkte, welche ordnungslos abgehallen werden, weder eine rasche und bequeme, sür Verkäufer und Käuser gleichmäßig vortheilhaste Abwicklung, noch weniger aber eine garantiesähige, veterinär- polizeiliche Ueberwachung, daher Visitierung der einzelnen Marktthiere vor und während des Marktes ermöglichen, ja nicht einmal den Biehbesitzern, welchen doch in der Regel

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