Amtsblatt 1891/49 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1891

3 Z. 13.296. An sämmtliche Gemeinde - Worüeöungen und k. K.Hendarmerie Aoüen-Gommaiiden. Ausforschung eiues Stellungspflichtigen. Laut des Erlasses der hoben k. k. Statihalierei in Linz vom 17. November, Z. 17.039/VI, bat die k. k. Statihalierei für Mähren um die Veranlassung der Aus ­ forschung des am 20. November 1870 in Groß Jemkan gebornen, in Jlovka im Bezirke Datschitz heimatberechtiglen Johann Mauhal, Svhn der Eheleuie Matthias und Marie Mauhal, welcher zur Hauplstellung rm Jahre 1891 nicht erschienen ist, angesucht. Derselbe ist mit der Eingabe vom 6. März 1891 durch daS Gemeindeamt St. Georgen, Stublrichteramt Malatzka, allwo er als Taqlöhner beim Eisenbahnbaue be ­ schäftigt war, um die Bewilligung zur Abstellung im Auienthaltsbezirke eingeschiltten, jedoch vor dem Einlangen der StellunqSlisten angeblich nach Mäbrisch-Schönderg ab ­ gereist, woselbst er aber nicht zu finden war. Johann Mauhal ist von mittelgroßer Natur, mager, hat blasses bartloses Gesicht, kastanienbraune Haare, eben ­ solche Augen und Augenbrauen, stumpfe Nase, proportionierten Mund, rundes Kinn und oberhalb eines Auges eine Narbe ; er trägt ländliche Kleidung. Die Gemeinte - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Pofien-Commanden werben demnach beauftragt, die be ­ züglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde ausgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. Jänner 1892 anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 3. December 1891. Z. 13.297. Rn säimMLe Gemeinste-Aorstckimgm unst k. k. Genstarmerie-Posten-CommMstm. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. November 1891, Z. 17.240/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 12. Oktober 1870 in Groß-Ullersdorf im Bezirke Mährisch-Schönberg gebornen stellungspflichtigen Josef Olbrich angesucht. Dessen unverheiratete Mutter Anna Olbrich, Tochter des Joses Olbrich, Taglöbners, und der Rosalia, gebornen Olbrich, aus Rabenau hat kurze Zeit nach der Geburt des Knaben mit diesem Groß-Ullersdorf verlassen und sind beide seither verschollen. Die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie- Postcn-Commanden werden demnach beauftragt, die be ­ züglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu Pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet bat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis Ende Jänner 1892 anher zu berichten. Steyr, am 3. December 1891. Z. 13.656. Rn sämmtliike Oememcke-AMeklmgl'n Mit k. k. GmstaMerie-Mosten-CommMste^ Der znwlge Schubpasffs ver k k. Be^rksbanpimann- schait Schärding vom 22. September 1891, Z. 9556, in das Arbeitshaus nach Laiback abzuschiedende 34 Jahre alte nach Sterzing, Bezirk Blixen zuständige Karl Deß ist laut einer Mittheilung der Gemeinde - Borstehung St. Gallen an die Gemeinde - Borstehung Weher am 30 No ­ vember l. I. in St. Gallen vom Sckube entwichen und konnte bisher nicht zustande gebracht werden. Signalement: Statur Mittel; G ficht rund; Haare braun; Augen grau; Mund proportioniert; Nase Adlernase. Derselbe wäre im Beirelungssalle der nächsten Schub ­ station zu übergeben. Steyr, am 5. December 1891. Z. 2533M. Rn sammililke Gemeinste-AorstekMgm. Die Gemeinde-Borstehungen erhalten den Auftrag, von der mit Ende December l. I. aus der Reserve des k. u. k. Heeres in die Landwehr zu übersetzenden Mannschaft des Affentjahrganges 1881 die Militärpässe abzunehmen, selbe sodann im BeränderungS-Ausweise für die k. k. Landwehr auszunehmen und diese Militärpässe behufs Berichtigung sodann anher vorzulegen. Die Ausnahme dieser Mannschaft in das Meldebuch, sowie im BeränderungS-AuSweise der k. k. Landwehr, pro Jänner, hat bis längstens 21. Jänner burchgesührl zu sein; die Pässe find nach ersolgter Aufnahme sofort anher vorzu ­ legen, während die Vorlage des BeränderungS - Ausweises, wie vorgeschrieben, bis längstens 2. Februar 1892 zu er ­ folgen hat. Für die in Vorlage gebrachten Militärpässe werden von der k. k. Landwehr-Evidenz-Abtheilung Landwehrscheine ausgefertigt und den Gemeinde-Borstehungen zur Zustellung bis zum Rücklangen der Landwehrpässe übersendet. Diese Landwehrfcheine sind bei Ausfolgung der Land ­ wehrpässe von der betreffenden Mannschaft ohne weiteren Auftrag einzuziehen und anher vorzulegen. Sollten die Gemeinde-Borstehungen nicht wissen, zu welchem Landwehrtruppenkörper einer oder der andere gehört, so find die Rubriken 3 und 10 offen zu lassen und wird selbe dann von hier aus ausgefülll werden, desgleichen ist auch die Grundbuchsblatt-Nummer bei dieser Mannschaft nicht einzutragen, da selbe für die Landwehr keine Giltigkeit hat. Steyr, am 5. December 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebeustreit.

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