Amtsblatt 1891/47 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. November 1891
2 Hievon werden die Gemeinde - Borstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalter« vom 3. November 1891, Z. I4.985/I, zur Verlautbarung für die Interessenten mit dem Bemerken verständigt, dass der Beterinärbericht für das Jahr 1889 mit kartographischen Darstellungen über die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche, des Milzbrandes, der Lungenseuche, der Rotz- (Wurm-) Krankheit und der Hundswuth auSgestattet und daher auch für weiter« Kreise ungleich verständlicher ist, als die Berichte aus früheren Jahren. Steyr, am 19. November 1891. A 12.977. An sämmtliche Gemeinde - Aorstehungeu und K.K.Gendarmerie Kosten-Gommanden. Mit Bezug auf die hohe Statthalterei-Kundmachung vom 6. November 1891, Z. 1S.889/I, intimiert mit Amts blatt Nr. 45, ist die nachfolgende und zugleich hinausgelangte Kundmachung umgehend in den interessierten Kreisen all gemein zu verlautbaren. Z. 16.947-17.045/1. Kundmachung betreffend die Vieheinfuhr aus Steiermark nach Oberösterreich. Aus Grund der vorliegenden amtlichen Mittheilungen über den günstigen Stand der Maul- und Klauenseuche in Steiermark findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei die mit den hierämtlichen Kundmachungen vom 7. September l. I-, Z- 13.224/1, und 6. November l. I., Z. I5.r89/I, verlügten Maßregeln bezüglich des Verkehrs mit Klauen- thieren aus Steiermark dahin abzuändern, dass das Verbot der Einsuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Steier mark nach Oberösterreich nunmehr auf die Gerichtsdezirke Knitielfelv und Judenburg des polnischen Bezirkes Juden burg, ferner aus den Genchtsbezirk Kirchbach des politischen Bezirkes Feldbach und aus den ganzen Umsang des politischen Bezirkes Windischgraz beschränkt, daq.gen die E »fuhr von Klauenchieren aus den anderen Gebieten Steiermarks nach Oberösterrtich unter den mit der hierämtlichen Kundmachung vom K. November 189 t, Z- 15.889/1, angeordneten Be dingungen gestattet wird. Dies w>rd mit dem Beisügeu verlautbart, dass diese Anordnungen, deren Ueberlretung nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-BI. Nr. 51. geahndet würde, mit dem Tage der Veröff-ntlichung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit treien. Linz, den 16. November 1891. Der k. k. Statthalter: Puthnn. Steyr, am 22. November 1891. Z. 1602/B.-Sch.-R. An sämmtliche Grtsschulrätye und Schulleitungen. Aus Grund der mit dem Erlasse des hohen k. k. Mini steriums für Cultus und Un!erricht vom 9. September 1889, Z. 14.499 (V.-Bl. des L.-Sch. R-, 1889, Nr. 9, S. 41) veranlassten statistischen Aufnahme der Volksschulen hat die k. k. statistische Central - Commission eine Publication aus gearbeitet, welche nunmehr unter dem Titel „Schematismus der allgemeinen Volksschulen und Bürgerschulen in den rm Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern", Wien 1891, im Verlage von Alfred Hölder, k. u. k. Hof- uno Universität-buchhändler, Rothenthurmstraße Nr. 15 (Octav- format, 843 Seiten), erschienen ist. Dieses Buch, dessen Ladenpreis sieben (7) Gulden 20 kr. beträgt, enthält eine nach Kronländern geordnete Auszeichnung sämmtlicher allgemeiner Volks- und Bürger schulen nebst Angabe über die Schulgemeinde und politische Gemeinde, in welcher sich die betreffende Schule befindet, über den allgemeinen Charakter derselben, die Claffenzahl, die Unterrichtssprache, der Bestand eines eigenen Schulhauses und Schulgartens, über den Schulbesuch nach dem Ge schlechte, dem Glaubensbekenntnisse und nach der Sprache, endlich eine Nachweisung über das an der einzelnen Schule vollständig beschäftigte Lehrp'rsonale (Oberlehrer, Lehrer und Unterlehrer, beziehungsweise Lehrerin). Das Erscheinen dieses Buches wird infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums !ür Cultus und Unterricht vom 30. Oktober 1891, Z. 21.977, den k. k. Bezirks- (Stadt-) Schulräthen mit dem Bemerken zur Kenntnis ge bracht, dass allsällige Bestellungen an die genannte Verlags buchhandlung zu richten sind, welche im Falle der Abnahme einer größeren Anzahl von Exemplaren einen entsprechenden Rabatt gewähren dürste. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterr. Landes- schulralhes vom 11. November l. I., Z. 3466, setze ich hievon ote Ortsschulräthe und Schulleitungen in die Kenntnis. Steyr, am 20. November 1891. Z. 1627/B. Sch.-R. ------------------ Concursausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule zu Kematen ist eine Lehrer- und zugleich Schulleiterstelle zu besetzen. Mit derselben ist nebst der freien Wohnung ein Jahres gehalt von 700 st. ö. W. und eine Functionszulage von 100 st. verbunden, wozu noch die gesetzliche Gehaltserhöhung bis zum vollendeten 20. Jahre der Dienstleitstung kommt. Bewerber um diesen Dienstesposten haben ihre mit dem Geburtsscheine, den Prüfungszeugnissen und denDienstes- documenten und dem Nachweis« der Lehrbesähigung in der Ertheilung des Religionsunterrichtes oder anstatt derselbe» mit der vioimierlen Standeslabelle instruierten Gesuche binnen drei Wochen im Wege des k. k. Bezirksschulrathes Steyr ejnzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 25. November 1891. Z. 12.972. An die Gemeinde - Worstehungen. Von dem k. k. Revierbergamte zu Wels wurde dem Herrn Heinrich Mayer, Privatier in Wien, II., Prater- straße Nr. 54, über dessen Gesuch äo prüseutnto 27. Oc- tober 1891, Z. 1035, die Bewilligung ertheilt, im Bereiche des Kronlandes Oesterreich ob der EnnS nach den Bestim mungen des allgemeinen B-rggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer Eines Jahres vom heutigen Tage, d. i. bis 27. Oktober 1892, zu schürfen. DaS Schursgebiet umfasst sämmtliche Catast.-Gem. der pollt. Bezirke: Braunau, Freistadt, Gmunden, Kirchdorf, Linz, Perg Ried, Rvhrbach, Schärding, Steyr, Vöcklabruck und Wels, mit Ausschluss des für den Curort Hall mit Entscheidung der k. k Berghauptmannschaft in Wien vo« 27. December 1874, Z. 1890, festgesetzten Schutzraumes. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 22. November 1891. Der k. k. BezirkShauptmann: Hugo R. ». Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmauuschast Steyr. — Haas'sLe Buchdrucker« in Steyr.
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