Amtsblatt 1891/47 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. November 1891

Amtg-WKkatt der K. k. Vezirkshauplmannschafl 8leyr. Ur. 47. Steyr» am 36. November 1891. Z. 13 040. Än ckie Oememäe-AorjicklMM. Anlässlich eines speciellen Falles hat das hohe k. k. Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Handelsministerium erkannt, dass die gewerbsmäßi, e Erzeugung von Zuckerodlaten ausschlu blich den Zuckerbäckern zustehl, und dass daher der selbständige Antritt dieses Ge­ werbes ohne die Erbringung des für das Zuckerbäcker- Gewerbe vorgeschriebenen Befähigung? - Nachweises nicht statthaft sei. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. November l. I, Z. 22.789, und der hohen k. k. oberösterr. Statlhalterei in Linz oom 14. November l. I-, Z- 16.87 1/I, setze ich hievon die Gemeinde-Vor- stehungen zum Wissen in die Kenntnis. Steyr, am 21. November 1891. Z. 12.897. Än sämiMlüe KMbstaÜMS-OeMMllm. Laut des Erlasses der hohen k. k. Slatthulterei in Linz vom 10. d. M, Z 16 652/11, hat sich der galizische Landesausschuis in Lemderg beschwert, dass bei der Fällung von Schuberkennlnissen seitens der hierzu delegierten Gemeinde-Vorstehungen nickt immer genau jene Bestimmung des Gesetzes vom 27. Juli 1871, R.-G.-Bl. Nr. 88, ange- sübrt werde, aus deren Grund die Abschiebung der betreffenden Individuen erfolgte. Ich weise daher die Sckubbehöcden an, künftighin bei allen Erkenntnissen die gesetzliche Basts der Abschiebung unter Anführung ver betreffenden lit. des tz 1 des ein-neu Gesetzes anzugeben. Steyr, am 20. November 1891. z. Z. 12.294. An die hochwürdigen Pfarrämter Aschach, Christkind!, Garsten, Gleink, Dietach, Wolfern, Maria Laah, Sierning, Ternberg, Than- stellen und St. Ulrich. Dieselben werden ersucht, dem h. ä. Erlasse vom 4. November 1891, Z. 12.294, Amtsblatt Nr. 45, betreffend die Erhebung der TodeSdaten des Christian Unger, schleunigst zu entsprechen und das Resultat hierher mitzutheilen. Steyr, am 26. November 1891. Z. 12.756. Un sämnMLe Oememüe-AorjickMgm imä k. k. Omüarmerie-Noßm-EommMcken. Ausforschung eines Stellungspflichttgen. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. November 1891, Nr. 16.392/IV, hat die k. k. Statt ­ halterei sür Steiermark um die Veranlassung der Aus ­ forschung des am 29. Oktober 1870 in Budapest geborenen, in Pürgg im Bezirke Gröbming beimatverichligten stellungs- pflichtigen Johann Wilhelm Mayer angeiucht. Derselbe ist ein unehelicher Sohn der Walburga Mayer, von Prosession Uhrmacher-Gehilse, im Besitze eines von der Helmatsgemeinde unter dem 9. Februar 1889, sud Nr. 217, ausgesüllten, mit Reiselegitimation der k. k. Bezirks- hauplmannschaft Gröbming vom 13. Februar 1889, Nr. 23 (auf ein Jahr) versehenen Arbeitsbuches, katholischer Religion, von mittlerer Größe, hat längliches Gesicht, braune Augen, proportionierte Nase und Mund und keine oesonderen Kenn ­ zeichen; er war zuletzt im Februar 1889 in seiner Heimat. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Genoarmerie- Posten - Commanden werden demnach angewiesen, die bezüg ­ lichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Ver- zeicknisie der Slellunqspflichtigen ausgeführl erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 19. November 1891. Z 12.611 Nu sämmtlilke Gememcke-AorsteÜMgm. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat wie in frühe,en Jahren auch für das Jahr 1889 die in den Veterinär-Hauptberichten enthaltenen Daten in einem Gesammlbericht zusammenstellen, diesen Bericht in Druck legen und im Verlage der k. u. k. Hof- und Universiläts- Buckhanvlung A. Hölder in Wien, I., Rothenthurmstraße, erscheinen lassen. Die gedachte Verlagshandlung Hai sich bereit erklärt, den k. k. Behdrden, landwirtschaftlichen Vereinen rc. diesen Veterinärbericht zum ermäßigten Preise von 2 fl. 40 kr. per Druckexemplar unter der Voraussetzung abzulassen, dass hr der für die benöthigte Zahl von Exemplaren entfallende Betrag mittelst Postanweisung direkt zugesendet wird.

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