Amtsblatt 1891/45 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. November 1891

Das ausgesiillte Formular ist längstens bis 5. December l. I. hieher vorzulegen. Die nach Punkt 8 der Beilage U zu erhebende Nachweisung der Bezüge des Lehrerpersonales wird vorläufig im Wege der k. k. Steuer ­ ämter erfolgen. Steyr, am 6. November 1891. Z. 11.674. Un lüe Oememcke-AochekMgm. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. August l. I., Z. 8685, und Statthalterei- Erlasses vom 10. October I. I., Z. 11.752, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, zum Zwecke der Be ­ folgung der Aickvorschriften alljährlich und eventuell durch Maueranschlag eine allgemeine Mahnung an die betreffenden Handels- und Gewerbetreibenden zu richten, dass sie ihre im Hinblicke auf die Ministerial-Verordnung vom 28. März 1881, R.-G.-Bl. Nr. 30, nachaichungspflichtigen Objecte zuversichtlich in der vorgeschriebenen Frist zur Nachaichung bringen. Auch werden die Gemeinde -Vorstehungen auf die Zweckmäßigkeit aufmerksam gemacht, alljährlich innerhalb der ersten drei Monate eine maß- und gewichtspolizeiliche Revision vorzunehmen, deren Vornahme aber zur Erreichung des Zieles nicht vorher anzu- kündigen ist. Endlich wird es sich auch empfehlen, im Grunds des Z 12 der Ministerial-Verordnung vom 3. April 1875, R.-G.-Bl. Nr. 45, sich der Assistenz des Aichmeisters bei Vornahme der polizeilichen Revisionen zu versichern. Ueber das Resultat der Revision ist hieher alljähr ­ lich bis 1. Mai l. I. zu berichten. Steyr, am 4. November 1891. Z. 12.437. Rn sämmtMe Oemeincke-AorMMM. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 22. October 1891, Z. 21.970, und Statt ­ halterei-Erlaffes vom 1. November l. I., Z. 16.I22/II, werden die Gemeinde - Vorstehungen auf den Spitals- Frequentanten Lazar Benovies, nach Raab zuständig, griechisch-orientalischer Religion, 48 Jahre alt, Taglöhner, aufmerksam gemacht, damit derselbe nur im Falle einer die Krankenpflege nothwendig begründenden Krankheit in die Krankenpflege ausgenommen werde. Steyr, am 7. November 1891. Z. 12.294. An sämmtliche ßochw. Marrämter des Herichtsvezirkes Steyr. Laut des vorliegenden Taufscheines des Pfarramtes Garsten wurde am 15. November 1869 in Pierach Nr. 13 Christian Unger, ehelicher Sohn des Christian Unger, Maschinenschlossers, und der Karoline. geb. Wagner, geboren. Derselbe soll als Kind in Oberösterreich gestorben sein. Da es bisher nicht gelang, dessen Ableben zu constatieren, so werden zufolge Erlaffes der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. September 1891, Z. 12.042/1 V, die hochw. Pfarrämter cingeladen, über diesen Todesfall in den Sterbe- matriken Nachforschungen zu pflegen und deren Resultat bis längstens 15. November 1891 gefälligst hieher mitzutheilen. Steyr, am 4. November 1891. Z. 12.435. Rn sämmtliike OMlMlle-AoiMMM Mll k. k. OeMrmme-Posten-ComM Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Laut des Erlasses der hohen k, k. Statthalterei in Linz vom 2. November 189l, Z. 16.118/IV, hat die k. k. Statthalterei sür Steiermark um die Veranlassung der Aus ­ forschung des im Jahre 1867 in Rohrmoos im Bezirke Gröbming geborenen und dort heimatberechtigten Gottlieb Stiegler angesucht. Derselbe ist ein unehelicher Sohn der Francisca Stiegler, hat sich im Jahre 1888 und 1889 der Stellung unterzogen und bat im November 1889 um die Bewilligung zur Stellung pro 1890 im Aufenthaltsbezirke Wr.-Neustadt, welche ihm auch ertheilt wurde. Die Stellung unterblieb jedoch, weil der Genannte inzwischen seinen Aufenthaltsort Ebensurth im Bezirke Wr.-Neustadt verlassen halte und seither unbekannten Auf ­ enthaltes ist. Gottlieb Stiegler ist mittelgroß, schlank, hat längliches, blasses Gesicht, blonde Haare und solche Augenbrauen, graue Augen, längliche Nase, proportionierten Mund und keine besonderen Kennzeichen. Er ist Müllergehilfe und im Besitze eines am 1. März 1888 von der Gemeinde Rohrmoos ausgestellten Arbeitsbuches. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden demnach angewiesen, die bezüg ­ lichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Ver ­ zeichnisse der Stellunqspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Slellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 6. November 1891. Z. 12.393. All sämnMlllk Oememcke - Aorstelmngm Mil k. k. Omckarmerie-Postm-EommMM Laut Note der Stadt >emeinve - Voistehung Steyr vom 4. November 1891, Z. 21 522, ist Karl Buchberger, 15 Jahre alt, von kleiner Statur, brünett, mit krummen Beinen, bekleidet mit blauer Kartunjacke, grauer Hose, weißem Strohbut und Halbstieseln, seinem Stiefvater Schediwy, beziehungsweise seinem Lehrherrn, Schuhmacher- melster Brenner in Steyr, am 25. October d. I. entlaufen, ohne seither oufgefunden worden zu sein. Derselbe ist im Betretungssalle an die Stadtgemernde- Vorstehung Steyr abzulieser». Steyr, am 6. November 1891. Redaction und Verlag der k. l. Bezirkshanptmaunschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucker«» iu Steyr.

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