Amtsblatt 1891/44 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. November 1891

4 Ueber ein diesbezügliches positives Resultat ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 29. October 189 t. Z. 12.202. Nn sämmtlilke Gemeint-Aorßcklmgm Mll k. k. GeMrmme-Postm-EommMcken zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung: Z 15747/1 Kundmachung betreffend das Verbot der Ein- und Durchfuhr von Klauen- thieren aus Oberösterreich und Salzburg nach und durch Tirol. Die k. k. Statthalterei in Innsbruck hat unter dem 19. October 1891, Z. 24.716/1, nachstehende Kundmachung erlassen : Mit Rücksicht aus die zunehmende Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Oderösterreich und im Salz- buroischen findet die Statthalterei die Ein- und Durchfuhr Von Klauenlhieren aus Oberösterreich und aus dem Salz ­ burgischen nach und durch Tirol und Vorarlberg bis auf Weiteres zu verbieten. Dieses Verbot hat mit dem Tage der Verlautbarung in den amtlichen Laudeszeitungen in Kraft zu treten. Dies wird hiemit verlautbart. Linz, den 28. October 1891. Für den k. k. Statthalter: Heyß m./x. Steyr, am 2. November 1891. Z. 12221. Jagdverpachtung. Das der Gemeinde Moll« zusteherne Jagdrecht wird am Mittwoch den 18. November 1891, nachmittags 1 Uhr, im Gasthause oes Herrn Nutzbaumcr in Grünburg auf die Dauer von 6 Jahren, d. i. vom 1. Jänner 1892 bis I. Jänner 1898 im öffentlichen Licitationswege unter den gesetzlichen Bestimmungen verpacktet. Der Ausrufspreis beträgt sünizig (50) Gulden und hat jeder Acitant den gleichen Betrag vor der Licitation als Vadium zu erlegen, welcher Betrag dem Ersteher in den sogleich nach der Licitation zu erlegenden zweijährigen Pacht ­ schilling, von welchem die eine Hälfte als Caution beim k. k. Steueramt« in Kirchdorf erlegt, die andere Hälfte aber als Pachtschilling sür das erste Jahr behandelt wird, ein ­ gerechnet wird. Den übrigen Licitanten wird das eingelegte Vadium nach Schluss der Licitation zurückgestellt. Die weiteren Bedingungen, unter welchen die Jagd verpachtet wird, können bei der k. k. Bezirkshauptmannschast Kirchdorf während der gewälmlicken Amtsstunden oder be der Gemeinde-Vvrstehung Molln eingesehen werden. Steyr, am 2 November 1891. Z. 1427/Sch. RmtsmMerMg. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt jenen Mitgliedern des Zweig-Lehrervereines Myer, welche die am 14. No ­ vember statifindende Versammlung besuchen wollen, den erforderlichen Urlaub. Steyr, am 31. October 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebeustreit. Redaction und Verlag der k. l. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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