Amtsblatt 1891/42 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Oktober 1891

Amts-K Matt der k. k. Rkzirkshauptmaimschast 8leyr. Mr. 42. Steyr, am 22. Oktober 1891. Z. 11.554. Rn sämmtlilke Gkmemlle-Vorjiesumgell Mit KrMkenliaus-Aermalttlil^en. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statlhalterei in Linz vom 6. Oclober 1891, Z. 14.697/11, treibt sich die im Jahre 1820 geborene, nach Laaseld, Bezirk Radkersburg, Steiermark, zuständige Maria Josesa Frauwallner, von mittlerer Statur, ovalem Gesichte, kastanienbraunen Haaren, braunen Augen, regulären Mund und Nase, seit mehreren Monaten beschäftigungslos herum, lässt sich auf Kosten ihrer Heimatgemeinve Gsldunterstützungen gewähren und sich in verschiedenen Spitälern verpflegen, wodurch sie so ­ wohl der Zuständigkeilsgemeinde, als auch anderen öffent ­ lichen Fonden ungerechtfertigte Auslagen bereitet. Die Gemeinde-Vorstehung-n und Krankenhaus-Ver ­ waltungen werden daher auf diese Person mit der Auf ­ forderung aufmerksam gemacht, der Genannten keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen, eventuell dieselbe nicht vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit in die Spitalspflege auszunehmen, vielmehr im Betretungsfalle die schubpolizeiliche Behandlung derselben zu veranlassen. Steyr, am 14. Oclober 1891. Z. 11.555. Ra sämnMiüe Oemmläe-VorsteäMgm Mit UmnkeickMs-UmlMlmgm. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statlhalterei in Linz vom 6. Oclober 1891, Z. 14.565/11, treibt sich der zur Gemeinde Unteridria, Bezirk Loilsch (Krain), heimat- zuständige, 25 Jahre alte Johann Tralnik, welcher sich im Besitze eines von der Heimalgemeinde unterm I. Sep ­ tember 1886, Z. 9, ausgestellten Arbeitsbuches, in welchem derselbe als Eisendreher bezeichnet erscheint, befindet, seit längerer Zeit in verschiedenen Gegenden ohne ernstes Be ­ streben, sich in redlicher Weise seinen Lebensunterhalt zu verschaffen, herum. Derselbe soll an einem unheilbaren Fußübel leiden, ließ sich in der letzteren Zeit in verschiedenen Kranken ­ häusern aufnehmen und, nachdem er aus denselben als un ­ heilbar entlassen worden, von den betreffenden Gemeinden für Rechnung der Heimatgemeinde llnterstützungsbeträge zur Heimreise verabfolgen, ohne jedoch jemals heimgereist zu fein. Da die Heimatgemeinde Unteridria bei ihren geringen Einnahmen durch den Ersatz der an Johann Tratnik ver ­ abfolgten Unterstützungsbeträge hart betroffen wird und bereit ist, dem Genannten, insoweit er wirklich arbeits- und erwerbsunsähig sein sollte, in der Heimat den nöthigen Lebensunterhalt zu gewähren, werden die Gemeinde-Vor- stehungen und Krankenhaus-Verwaltungen auf das allsällige Erscheinen des genannten Individuums mit dem Bedeuten aufmerksam gemacht, dass demselben vorkommenden Falles weder die Aufnahme in die Spitalspflege ohne vorherige ärztlich constalierte Spitalsbedürfiigkeit, noch auch eine Unter ­ stützung für Rechnung der Heimatgemeinde ohne nach- gswiesene dringende Noth zu gewähren und gegen dasselbe vielmehr, wenn hiezu die gesetzlichen Bedingungen gegeben erscheinen, nach den Schubgcsetzen vorzugehen ist. Stehr, am 14. Oktober 1891. Z. 11.767. An sämmtliche Gemeinde - Morsteyungen. Laut Erlass der hohen k. k. Statlhalterei vom 11. d. M., Z. 14,633/V, sind an mehreren Orten Gesundheitsstörungen infolge schlechter Glasuren von Thongefäßen vorgekommen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die im dortigen Gemeindegebiete befindlichen Erzeugungsstellen von Thonwaren anher namhaft zu machen und im Ein ­ vernehmen mit den Locakürzten bis anfangs November zuverlässlich anher zu berichten, ob daselbst Wahr ­ nehmungen über derartige G sundheitsstörungen durch schlecht glasierte Thongefäße gemacht worden sind. Steyr, am 19. October 1891. Z. 11.897. All sämmtliche Gemeinde-Morsteyungen des Gerichtsßezirkes Weyer und Steyr. Nachdem die Maul- und Klauenseuche in vielen Ge ­ höften verseuchter Ortschaften abgeheilt sein muss und von mehreren Gemeinden noch immer keine Genesungsfälle an ­ gemeldet worden sind, so beauftrage ich sämmtliche Ge- meinde-Vorstehungen, nicht allein neue Ausbrüche, sondern auch die Genesungen der Thiere anher bekanntzugeben, wobei die nachstehenden Termine und zwar der 1., 9., 15. und 25. jeden Monats hinsichtlich der Vorlage der Berichte genau einzuhalten sind. Gleichzeitig folgt mittelst Post an jede Gemeinde- Vorstehung ein Decret hinsichtlich der Reinigung und Des- insection der Stählungen zur sofortigen Verständigung sämmt ­ licher Viehbesitzer der verseuchten Gehöste hinaus. Steyr, am 21. October 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. l. Bezirkshauptmaunschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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