Amtsblatt 1891/40 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Oktober 1891
Amts-DIkatt der k. k. Rezirkshauptmaimschast 8keyr. Ur. 40. Steyr, am 8. Oktober 1891. Z. 10.830. M sämmtliche Gememäe - AorsteäMM. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Polizei- blaltes für das Jahr 1892 rechtzeitig die nöthige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge h. Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 21. September 1891, Z. 2388, unter Beziehung aus den hierämtlichen Erlass vom 20. December 1870, Z. 6932, womit auf die Wichtig keit dieses Späheblattes für die mit der unmittelbaren polizeilichen Aufsicht betraute» Gemeinden hingewiesen wurde, zur Pränumeration aus dieses Blatt für das Jahr 1892 hiemit eingeladen. Die diesiällige Pränumeralions-Erklärung wolle daher unter gleichzeitiger Vorlage des Pränumerationsbetrages, welcher auch für das Jahr 1892 mit 1 fl. 70 kr. für 1 Exemplar des ganzen Jahrganges festgesetzt wurde, bis längstens Ende October d. I. anbei gesendet werden. Steyr, am 1. Oktober 1891. Z. 10.831. ------------------- An sämmtliche Gemeinde - Böschungen. Mit Erlass des hoben k. k. Ministeriums des Innern vom 7. September 1891, Nr. 18.650, wurde die Beibehaltung des bisher mit 3 sl. ö. W. bemessenen Abonnementspreises des Central-Polizei-Blattes auch für das Jahr 1892 ge- nehmigt. Um nun die Höhe der Auflage dieses Blattes für das künftige Jahr rechtzeitig bemessen zu können, ist es wünschenswert, dass die Gemeinden, welche die Pränumeration auf dieses Blatt für das nächste Jahr soitsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden. Indem ich sohin die Gemeinde-Vorstehung im Hinblicke aus den ihnen zustehenden polizeilichen Wirkungskreis gleich zeitig auf den Zweck und die Wichtigkeit des Central-Polizei- Blattes aufmerksam mache, lade ich dieselben infolge bohrn Statthalterei-Erlassesvom21. September 189I,Z.2351/?rü8., ein, die diessällige Pränumerations-Erklärung nebst dem Pränumerationsbetrage pro 3 fl. bis längstens Ende dieses Monats anher zu senden. Steyr, am 1. October 1891. Z. 996/B.-Sch.-N. Ru sämnMlke RlkMitimgeu. Der hohe k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 24. Juli 1891, Z. 2139, folgendes anher eröffnet: „Aus Anlass der von dem oberösterreichischen Land tage dem Landesausschusse aufgetragenen weiteren Er hebungen über die Frage, betreffend die Einführung eines Conccetalstatus für die Volksschullehrer, hat der o. ö. Landes- ausschuss das Ersuchen gestellt, auf Grund des Volkszählungs- operates vom 31. December 1890 eine bezirksweise i Zusammenstellung der Volksschulen, deren Lehrerstellen nach der Seelenzahl des betreffenden Schulsprengels in der ersten Gehaltsclasse verbleiben oder in dieselbe aus der 2. Gehalts - classe zurückzuversetzen sein werden, nebst der Angabe, von wem und seit welchem Tage jede einzelne Lehrerstelle von dem gegenwärtigen Lehrer bekleidet wird, zu veranlassen und sodann dem Landesausschusse mitzutheilen." Dem zufolge erhalten die Schulleitungen den Auftrag, binnen 8 Tagen Bericht zu erstatten, von wem und seit welchem Tags jede Lehrer-, beziehungsweise Unterlehrerstelle bekleide! wird. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 4. October 1891. Z. 11.311. An sämmtliche Gemeinde - Worsteßungen. In Gemäßheit des Z 22 des Gesetzes vom 7. Novem ber 1880, G.- u. V.-Bl. Nr. 4, betreffend einige prov. Maß regeln zur Hebung der Fischerei in den Binnengewässern, werden die Gemeinde-Vorstehungen auigesordert, die Be stimmungen der ZZ 2, 4, 6, 7, 11, 13, 14 und 15 und die auf Grund der ZZ 1,3, 8, 14, 15 und 17 ergangenen Vorschriften, besonders der Stattbatterei-Verordnung vom 7. November 1880 Nr. 5, G- u. V.-Bl. sx 1881, Seite 24, sofort für das laufende Jahr ortsüblich zu verlaut- baren und denVollzug binnen 8 Tagen hiehsr anzuzeigen. Steyr, am 6. October 1891. Z. 11.367. ------------------- Au sämmtliche Gemeinde - Worsteßungen zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung: Thierseuchen Ausweis im politischen Bezirke Steyr. 1. Maul- und Klauenseuche. Gemeinde Gaslenz in sämmtlichen Ortschaften : Breitenau, Gaflenz, Gr.-Gschnaidt, Kl.-Gschnaidt, Lindau, Neudori, Oberland, Pettendorf. Großraming in sämmtlichen Ort chaften: Bech- graben, Brumbach, Großraming, Hintstein, Lumpelgraben, Neustistgraben, Obeiplaissa, Rodelsbach. Lausa in der Ortschaft Laufs. Losen stein in den Ortschaften Losenstein und Stieoelsbach. Neustist in den Orten Blumau, Buchschachen, Dörfl, Grub, Hosberg, Neustist, Platten. Reichraming in den Orten Arzberg u. Reichraming. Weyer in den Orten Anger, Au, Kleinreifling, Frenz, Küpsern, Mühleiu, Nack der Enns, Obswcyer, Pichl, Lippeldeck, Unterlausa, Weihwasser, Weyer. Garsten in den Orten Garsten, Lahrndors, Mühl- bach, Oberdambach, Pescndors, Sornberg, Unterlausa.
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