Amtsblatt 1891/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. September 1891

7 1 Haupttreffer zu ................................ 100.000 fl. 2 Nack-s Treffern ä .... . 500 „ 1 Treffer zu ....................................... 15-000 „ I „ „ ................................................ 5 000 „ 1 „ « ................................................ 4 000 „ 1 „ ................................................ 3.000 „ 1 ......................................... 2 000 „ 1 „ „ ........................................... 1.000 „ und 80 „ ü ....................................................... 100 „ endlich 3000 Seriengewinsten ä 10 fl., sämmlliche Ge ­ winste im Baren. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge hohe» Statthalterei Präsidial-Eclaffes vom 12. d. M., Z. 2278, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, diesem Uniernehmen die möglichste Unterstützung angedeihen lassen zu wollen, da die Erreichung der von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät angestrebten, so überaus wohlwollenden Absichten nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unter ­ nehmen einer eingreifenden Mitwirkung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Lose zu dieser Lotterie werden auch hieramts ver ­ mittelt, wenn der Anspruch bis 12. November d. I. anher gestellt wird. Steyr, am 18. September 1891. Z. 10.578. An sämmtliche Oemeindevorstchungen und an die ßochwürdigen Marrämter. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unter ­ richt hat laut des Erlaffes vom 26. August 1891, Z. 15.378, dem St. Laurentius-Kirchenbauvereine in Breitensee bei Wien behufs theilweiser Bedeckung der Kosten des Baues einer Kirche in Breitensee die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus uno mit Ausnahme der Curorte Gmunden und Jschl auf die Dauer von zwei Monaten vom Tage der Ausstellung des Sammlungscertifi- cates an ertheilt. Infolge Erlaffes des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalteret-Präsidiums Linz vom 16. September l. I., Z. 2224/?rüs., setze ich hievon die hohen Pfarrämter und die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass dem zur Durchführung der Sammlung be ­ vollmächtigten Vereinsorgane Agnes Ribitsch, geb. 1849 zu St. Johann a. d. Drau, zuständig nach St. Margarethen am Draufelve in Steiermark, vom hohen Statchalterei- Präsidium Linz das Sammlungscerttficat ausgestellt wurde. Steyr, am 19. September 1891. Z. 10.224. All fämlMiüe Gemeinste-Vorstckllllgeil »nst k. k. Oenstarmerie-Posten-Eommansten. Laut eines Berichtes der k. k. BezirkShauptmannschast Ried an die k. k. Statthalterei in Linz konnte trotz der im dortigen Bezirke gepflogenen eifrigen Nachforschungen durch die Gendarmerie, Gemeinde- und Pfarrämter und der ge ­ haltenen Umfragen nach dem Vorkommen des in Gurten, politischen Bezirk Ried, am 5. Jänner 1871 als ehelicher Sohn des Franz Fencel, Rauchsangkehrers bei der Braunauer Bahn, und der Josesa, einer ehelichen Tochter deS Johann Schinka, Fleischhauers in Budweis (Böhmen), und der Maria, gebornen China, gebornen landsturmpflichtigen Franz Hencel, derselbe weder eruiert, noch Anhrltspunkte über dessen Provenienz oder Hsimatsangehöcigkeit gefunden werden. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. September 1891, Z. 12.457/IV, lind die ent ­ sprechenden Nachforschungen zu Pflegen und ist ein positives Resultat sofot anher bekannt zu geben. Steyr, am 17. September 1891. Z. 10.777. An sämmMe Gemeinste-Vorstellungen Mit K. k. Genstarmerie-Posten-Commansten zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung: Z 20 992. Kundmachung. Die k. k. oberösterreichische Stattbalterei hat mit Kund ­ machung vom 8. September 1891, Z. 13.037, wegen großer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im Gerichtsbezirke Weyer diesen Gerichtsbezirk als verseuchten Landstrich erklärt und die Ausbringung von Wiederkäuern und Schweinen aus demselben heraus und die Einbringung dieser Thiere in denselben hinein untersagt. Der Eisenbahn-Durchzugsverkehr wird hiedurch nicht berührt. Dies wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass demgemäß auch die Einbringung der genannten Thiere aus dem Gerichtsbezirke Weyer nach Steiermark verboten ist. llebertretungen dieser Anordnuna werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, bestraft. Graz, den 13. September 1891. K. k. steierm. Statthalterei. Steyr, am 23. September 1891. Z. 2143M. All sämmtliske Gemeinste - Vorstellungen. Bezugnehmend auf den h. ä. Erlass vom 22. d. M., aä Z. 9216 des vorliegenden Amtsblattes, werden die Ge ­ meinde-Vorstehungen beauftragt, über sämmtliche nunmehr eingereihte Recruten des k. und k. Heeres und der k. k. Landwehr sogleich wie im Vorjahre Leumundszeugnisse zu verfassen uns anher vvrzulegen, z. B. : Leumunds-Zeugnis dass Franz Staudinger, Los Nr. 312, des k. und k. In ­ fanterie-Regiments Nr. 14, einen unbescholtenen Leumund besitzt, eventuell wegen Verbrechen . . . mit Urtheil Z. . . . vom . . . des k. k. . . . Gerichtes in . . . bestraft wurde, wird bestätigt. Steyr, am 22. September 1891. Der k. k. Bezirkshauptman»: Hugo R. v. Hevenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschast Steyr. — Haas'sche Buchdrnckerei in Steyr.

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