Amtsblatt 1891/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. September 1891

4 AÜnS- classe Los- Nr. Name Zuständig nach III. 344 Bischof Jgnaz Kremsmünster, Land- 245 Minichmair Franz Ried. 351 Radhuber Johann 210 Gramerbaner Johann Sipbachzell. II. 431 Holzinger Franz Laver Wartberg. III. 58 Reder Josef Allhaming. 52 Estl Matthias St. Marien. 141 Zehetner Franz 143 Gerstmair Franz 319 Mistlberger Johann 251 Grubcr Josef Reithosen. 269 Eisenhuber Karl 313 Himmelfrenndpointner Franz Piberbach. 34 Fröschl Michael Pucking. 35 Brameshuber Michael 83 Neubauer Karl 181 Schachermayr Georg Wei'ßkirchrn. 291 Leedlhuber Franz kk 198 Stockhamer Franz Ersatzreserve : III. 96 Hamberger Franz Garsten. 129 Fuchs Joses 179 Schimpelsberger Johann 389 Nenhauser Franz 125 Kaltenbrumicr Johann Lose'nsteinleithen. 92 Auracher Bincenz Sierning. 69 Lecker Lambert Ternberg. k, 89 Kogler Johann »» 42 Eisenberger Georg Thanstetten. 246 Hörmann Joses St. Ulrich. 435 Ramsner Karl 104 Großbichler Peter Lausa. 217 Baumann Rudolf 429 Dürrer David 309 Mayrhofer Anton Lo^enstein. 396 Schöckhuber Philipp 49 Steiuparzer richtig Steinpatzer J.Neustift. 155 Nemgruber Josef 272 Großschartner Dominik 182 Schöulechuer Michael Reichraming. 364 Wiescnbauer Leopold 14 Forstenlechncr Thomas Weher' 117 Weigerstorser Franz Kremsmünster, Land. 37 Scheidleder Franz Pfarrkirchen. 93 Breinesberger Florian Rohr. 120 Kraupa Thomas Keniaten. 32 Weingartncr Josef St. Marien. 341 Rogl Josef 407 Mischinger Franz 250 Edtbergcr Karl Neuhofen. 197 Marchgraber Franz Pucking. 188 Wiesinger Johann Weißkirchen. Als überzählig für die Ersatzreserve (deren Einreibung wird später verlautbart werden): m. 385 Kerbl Leopold Aschach. 418 Langensteiner Michael Garsten. 288 Kampenhuber Johann Losensteinleithen. 438 Lindlbauer Franz 409 Reiter Josef Sierning. 283 Hinterreitner Franz Ternberg. 320 Brandstätter Franz 305 Auer Lambert Groß'raming. 287 Grcilhuber David Losenstein. 307 Großaucr Alois 338 Großalber Josef Neustlft. 442 Rohrweck Peter Reichraming. 431 Hochrieser Oswald Weher. 282 loumelbauer Josef Eberstallzell. 414 Fischereder Matthias 373 Förster Josef Kremsmünster, Land. 398 Brunnmair Florian 343 Kremsberger Franz Ried. 310 Grüllmair Florian Piberbach. 300 Stockhamer Josef Weißkirchen. Z. 1S06/B.-Sch.-R. Rn sämiilitilke HMtleitungm. Zufolge hohen Erlaffes des k. k. Landesschulrathes vom 5. September 1891, Z. 2531, erhalten die Schul ­ leitungen den Auftrag, binnen acht Tagen zu berichten, welche der dortigen Lehrpersonen im Genusse eines Staats ­ stipendiums waren, in welchem Jahre sie dasselbe bezogen haben und welche Bedingungen an den Genuss desselben geknüpft waren. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 21. September 1891. Z. 10.811. Nil sämiiMlke Gemeinde - VoHeklmgm Mit k. k. GmllarMrie-Postm-CoiiMMM Unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 26. August 1891, Z. 9633, wird hiemit den Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie. Posten-Comwanden eröffnet, dass, nachdem die Maul- und Klauenseuche in einzelnen Gemeinden beinahe in allen Ortschaften zum Aus ­ druck gekommen ist, die für jede einzelne verseuchte Ortschaft im Sinne des Punktes 10 der Ministerial-Verordnung vom 8. December 1886, R.-G.-Bl. Nr. 172, verhängte Orts ­ und Flursperre in der Weise umgeänderl wird, dass nicht mehr jede einzelne Ortschaft für sich, sondern die ganze Gemeinde als solche und deren Gemarkung gegen Durch- trieh von Wiederkäuer» und Schweinen abgesperrt und auch der Austrieb gesunder Thiere aus seuchenfreien Stallungen in andere Gemeinden verboten ist. Es ist daher den Viehbesitzern, deren Höfe seuckensrei oder deren Zugochsen von der Seuche genesen sind, gestattet, innerhalb der Gemeinde ihre geschäftlichen Fuhren mit den Ochsen zu verrichten. Aus einer Gemeinde in eine andere Gemeinde zu fahren, ist jedoch strengstens untersagt. Nachdem bei neuen Ausbrüchen der Seuche in einer Ortschaft die Gemeinde selbst die vorgeschriebenen Sperr- Maßregeln einzuleiten und hierüber anher zu berichten hat, und nachdem bei der Vorlage dieser Anzeigen wiederholt fehlerhafte Angaben über den im Gehöfte und aus der Weide vorhandenen Viehstand angegeben werden, so erhalten die Gemeinden mittelst Post gedruckte Formularien über die anzuordnenden Veterinär - polizeilichen Verfügungen, von welchen die Viehbesitzer, bei denen die Seuche zum Ausbruch gekommen ist, schriftlich zu verständigen sind, und wird dem Amtsblatte ein Formular einer correct ausgefüllten Seuchen- Rapports-Tabelle umstehend eingesügt, nach welcher sich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Commanden genau zu halten haben. Gleichzeitig muis ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden aufmerksam machen, dass mit der Absperrung des Gerichts bezirkes Weyer auch die Ausfuhr von Schlachtlhieren jeglicher Art verboten ist und somit Uebertretungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, strengstens geahndet werden. WeiterS habe ich den Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden nochma's in Erinnerung zu bringen, dass, nachdem bereits mehrere Genesungen hieramts angemeldet wurden, die Viehbesitzer behuss Reinigung und Desinfektion der Stallungen über die hierüber hinausgegebenen Weisungen schriftlich in die Kenntnis zu setzen sind. Steyr, am 23. September 1891.

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