Amtsblatt 1891/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. September 1891
2 triebeS von Wiederkäuern und Schweinen aus dem poli tischen Bezirke Graz auszuheben. Linz, am 25. August 1891. Für den k. k. Statthalter: Der k. k. Hofrath: Heytz m. x. Steyr, am 26. August 1891. Z. 9310. Rn sämmtliche Gemeinde-AorjickMgm. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in den interessierten Kreisen : Nr. 1191S/I Kundmachung betreffend die Einfuhr lebender Schafe aus Oesterreich-Ungarn nach Oberbayern. Laut einer Mittheilung der königlichen Regierung von Oberbayern in München vorn 6. August 1891, Z. 24.888, wurde zufolge Entschließung des königlichen Staats-Aini steriums des Innern vom 28. Juli 1881, Z. 11.854, den bayrischen Wirtschastsbesitzern in den Grenzbezirken, welche während des Sommers benachbarte Weiden aus österreichischen Alpen mit ihren Schafherden gezogen haben, die Zurück führung derselben nebst den wahrend der Weidezeit der Herde zugewachsenen Lämmern unter der Bedingung einer Jdentitätscontrole seitens der Grenzzollbehörde und einer veterinärpolizeilichen Ueberwachung durch Thierärzte unter den in der h. ä. Kundmachung vom 24. Juli 1890, Z. 10.683, angeführten Voraussetzungen auch für das laufende Jahr allgemein gestattet. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Uo« der st. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, am 14. August 1891. Der k. k. Statthalter: Puthou. Steyr, am 14. August 1891. Z. 115O./B.-Sch.-N. An sämmtliche Grtsschulrätye und Schulleitungen. Es wurde die Wahrnehmung gemacht, dass bezüglich des Beginnes und der Dauer der Ferien im Schulbezirke nicht die nöthige Gleichförmigkeit herrscht. Mit Bezug auf den Abschnitt II der Schul- und Unterrichtsordnung vom 20. August 1870 und den h. Erlass des k. k. Landesschui- rathes vom 16. November 1870, Z. 761, wird zufolge Sitzungsbefchlusses des k. k. Bezirksschulrathes vom 31. August d. I. den Ortsschulräthen und den Schulleitungen bekannt gegeben, dass die Sommer ferien im Ausmaße von 4 Wochen künftighin vom 15. Juli bis 11. August inclusive zu dauern haben. An jenen Schulen des Bezirkes, an welchen Herbst ferien eingesührt sind, haben selbe im Ausmaße von 2 Wochen vom 17. September bis 30. September inclusive und an jenen Schulen, an welchen Winterferien gehalten werden, haben selbe im Ausmaße von 2 Wochen vom 3. Jänner bis 15. Jänner inclusive zu dauern, so dass der regelmäßige Unterricht am 12. August, beziehungsweise am 1. October und am 16. Jänner zu beginnen hat. Zufolge Sitzungsbefchlusses vom selben Tage werden die Ortsschulräthe aufmerksam gemacht, dass selbe mit Bezug auf den H 10 der Schul- und Unterrichlsordnung nur bei vorkommenden außerordentlichen Gelegenheiten während eines Schuljahres höchstens 3 Ferialtage gewähren können. Ein diesbezüglicher Beschluss muss in der Sitzung gefasst und 14 Tage vor dem freizugebenden Tage dem k. k. Bezirks- schulrathe zur Anzeige gebracht werden. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, die Anordnung eines jeden Ferialtages, der im Z 9 der Schul- und Unterrichlsordnung vom 20. August 1870 und dem h. Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 16. November 1870, Z. 761, nicht vorgesehen ist, dem k. k. Bezirksschulrathe unter persönlicher Verantwortung sofort zur Anzeige zu bringen. K. k. Bezirksschulraih Steyr, am 31. August 1891. Z. 1168/B.-Sch.-R. An sämmtliche Schulleitungen. In Erledigung des Berichtes über die diesjährige Bezirks-Lehrerconferenz und die damit in Verbindung ge wesene Ausstellung von Lehrdehelfen für den geographischen Unterricht, die nicht käuflich zu haben sind, spricht der k. k. Bezirksschulraih zufolge Sitzungsbeschlufses vom 31. August l. I. sämmtlichen Lehrkräften des Bezirkes, welche bei der Herstellung dieser Lehrbehelse mitgewirkl haben, für die auf gewandte Zeit und Mühe und die Hiebei an den Tag gelegte Opferwilligkeit den Dank und die Anerkennung aus. Hievvn werden die Schulleitungen mit dem Austrage in die Kenntnis gesetzt, die betreffenden Lehrpersonen hievon schriftlich zu verständigen. K. k. Bezirksschulraih Steyr, am 31. August 1891. Z. I138./B.-Sch.-N. Äu lüe Mzirkstckri'rsiMM Mit sämmtliche Kckrimslmeu äes Bezirkes. Mit dem h. Erlasse vom 19. August 1891, Z. 2520, hat der k. k. 0. ö Landesschulrath folgendes anher eröffnet : „Nachdem durch die Verfügungen der k. k. Finanz - Direction in Linz vom 20. Mai 1872, Z. 5794 (h. ä. V.-Bl. Erg.-Bd. Nr. 33), und vom 7. März 1887, Z. 2615 (h. ä. V. - Bl. Nr. 11), wornach die Lehrerbibliotheks- deiträge von den Gehalten der Lehrer monatlich in Abzug zu bringen sind, die hierländigen Steuerämter in erheblicher Weise belastet werden, hat die k. k. Finanz-Direction in Linz im Einvernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe an die k. k. Steuer- und Haaptsteuerämter in Oderösterreich den Auftrag ergehen lassen, dass vom I. October 1891 an die Lehrerbibliotheksveiträge nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich und zwar anticipativ von den Gehalten der Lehrpersonen in Abzug zu bringen sind." Dies wird hiemit der Bezirkslehrerbibliotheks-Commission und sämmtlichen Lehrpersonen des Bezirkes zur Kenntnis gebracht. K. k. Bezirksschulraih Steyr, am 29. August 1891. Der k. k. Bezirkshauptmaun: Hugo R. a. Hebcnstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshanptmaunschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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