Amtsblatt 1891/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. September 1891

Amts-HÄl'utL der k. k. Nezirkshanplmannschafl 8teyr. Mr. 33. Sleyr^ am 3. September 1891. Z. 9739. Rn sämmtliiük Oememckk - Vorstebungkl» Zufolge Erlaffes der hohen k. k. Statthalters in Linz vom 23. d. M., Z. 12.365/V, bringe ich den Gemeinde- Vvtstehungen zur eigenen Darnachachtung und zur Mit ­ theilung an die Aerzte und Apotheker Nachstehendes zur Kenntnis : In Erledigung eines Berichtes der k. k. Statthalterei in Prag, betreffend die Einsuhr der sogenannten „Marien- bader Entfettungs-Pillen" aus dem Auslande, fand sich das hohe k. k. Ministerium des Innern zusolge Erlasses vom 16. August 1891, Z. 16.460, nicht veranlasst, das Feil ­ halten und den Verkauf dieser Pillen mittelst einer besonderen Verordnung zu verbieten, weil der Vertrieb dieses Präparates, dessen Bereitungsvoischrist und Zusammensetzung nicht be ­ kannt ist, im Grunde der Bestimmungen des Z 1, nliuou 2, der Ministerial-Verordnung vom l7. September 1883, R.-G.-Bl. Nr. 152, bereits verboten ist. St ehr, am 30. August 1891. Z. 8735. An sämmtliche Hemeinde-Worsteyungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Volhetaafsicht. Franz Aiterwegmaier, geb. 31. März 1844, zuständig nach Ried, Bezirk Steyr, wird aus Grund des rechtskräftigen Urtheiles des Landgerichtes Münch,» vorn 22. Juni 1888, Z. — , womit die Zulässigkeit der Stellung unter Po ­ lizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Orts ­ gemeinden Ried, Kremsmünster Land und Markt als Aus- enthaltsrayon auf die Dauer eines Jahres unter Polizei ­ aufsicht gestellt. Die Polizeiaufsicht begann mit 24. August 1891 und endet mit 23. August 1892. Personsbeschreibung: Statur Mittel, Gesicht länglich, Haare dunkelbraun, Augen braun, Augenbrauen schwarz, Nase kräslig. Mund gewöhnlich, Bart: dunkler Vollbart, besondere Kennzeichen: blatternarbig. Steyr, am 29. August 1891. Z- 9511. Kit sämmMe Gemmule - AorßekMgm mul k. k. OMarmme-Postm-Coim^ Zur Verlautbarung und Kenntnisnahme : Nr 11 468 I KUNdMachUNg betreffend die Bicheinfuhr aus Croatien-Slavonien. Im Hinblicke aus den von der königlich croatisch-sla- vonisch-dalmatinischen Landesregierung in Agram unter dem 11. August 1891, Z. 35.109, ander mitgetheilten günstigen Stand der Maul- und Klauenseuche in Croatien-Slavonien sieht sich die k. k. oberösterreichische Statthalterei veranlasst, das mit der h. ä. Kundmachung vom 20. Juli 1891, Z. 10.292, bezüglich der Somitate Agram, Belovar-Kreutz und Fiume-Modrus aufrecht erhaltene Verbot der Einsuhr von Klauenthieren nunmehr ausznheben und die Einsuhr und den Eintrieb von Wiederkäuern und Schweinen aus Croa- tien-Smvonien nach Oberösterreich unter Beobachtung der für den Viehverkehr bestehenden Vorschriften wieder zu gestatten. Linz, am 29. August 1891. Der k. k. Statthalter : Puthon. Steyr, am 20. August 1891. Z. 9719 Uff sämmMle Oememcke-Vorstellungen uml k. k. Oenilarmerie-Posten-Coinma^ Mit Bezug aus die Kundmachung der h. k. k. Statt- ha'terei in Linz vom 7. August 1891, Z. 11.495/l. intimiert mit Amtsblatt Nr. 32, Z. 8990, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in den interessierten Kreisen: Nr. 12489/1 KUNdtttttchUNg betreffend die Bieheinfuhr aus dem politischen Bezirke Graz. Laut der Mittheilung der k. k. Statthalterei iu Graz vom 23. August 1891, Z 19.243, ist die Maul- und Klauen ­ seuche im politischen Bezirke Graz erloschen. Die k. k. oberösterreichische Statthalterei findet daher das mit der Kundmachung vom 7. August 1891, Zahl 11.495/11.612, erlassene Verbot der Einsuhr und des Ein-

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