Amtsblatt 1891/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. August 1891
2 tischen Daten über die Bevölkerungsanzahl der Schullprengel nach ihrem gegenwärtigen Stande mitzutheilen, so sind vor läufig nur die Rubriken 1 bis 7 und 10 des Ausweises auszusüllen, die Rubriken über die Bsvölkerungszahl erst nach dem Rücklangen des Volkszählungsoperates einzusetzen woraus das vervollständigte Verzeichnis an den hohen k. k. Landesschulrath einzusenden ist. Die Schulleitungen werden daher aufgefordert, diesen Ausweis mit den obigen 11 Rubriken, von welchen jedoch vorläufig nur die Rubriken 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10 und beziehnngsweise 11 auszusüllen sind, zu versassen und binnen längstens 14 Tagen ohne Ueberschreitung dieses Termines hieher vorzulegen. Steyr, am 10. August 1891. Z. 8738. An sämiMiüe Oememlle-AorMMgm Im Einvernehmen mit dem hohen k. u. k Reichs- Kriegsministerium wurde seitens des hohen k. k. Mini steriums für Landesvectheidigung der Z 24:3 der Wehr- vorschriften, II. Theil, dahin ergänzt, oass die Einjahrig- Freiwilligen Pharmaceuten den einjährigen Präsenzdienst nicht nur bei den Apotheken der Garnisonsspitäler, sondern auch bei den Garnisons-Apotheken ableisten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthaltern in Linz vom 29. Juli l. I-, Z. 10.653/IV, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehunge» zur Wissenschaft und Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 5. August 1891. Z. 8909. Rn lüe Oememlle-VochcklMlM WeH- kirikm, Memk, Riemmg u. Oro^raming. Im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 24. April 1891, Z 4056, Amtsblatt Nr. 17, werden die Gemeinde-Vorstehungen aufgefordert, die nach den oorge- schriebenen Formularieu zu erstattenden Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden im Jahre 1890 binnen 8 Tagen anher zu liefern. Steyr, am 7. August 1891. Z. 8463. Rn sämiMlke Gmemlle - VoiMlmgm rM k. k. Oentlarmme-Nosten-Commallllen. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Juli 1891, Z. 10.48I/II, ist der Schübling Alfred Schober, 47 Jahre alt, nach Wien zuständig, am 2. Juni 1891 aus der Schubhaft in Eggelsberg entwichen. Derselbe ist von kleiner Statur, hat längliches Gesicht, graue Haare, graue Augen, braune Augenbrauen, Nase und Mund proportioniert, trug einen Schnurbart und war bekleidet mit dunkelgrauer Hose, schwarzem Rock und braunem Filzhut. Nachdem der Entwichene im politischen Bezirke Braunau am Jnn bis jetzt nicht eruiert werden konnte, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Eommanden angewiesen, nach dem Genannten zu forschen und im Eruierungsfalle anher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 6. August 1891. Z. 8760. Nn sämmiMe Oemeüule-Vorstellungen unil k. k. Genckarmerle-Posten-Cominanilen. Mit Bezug auf die im Amtsblatte Nr. 22 mit hier ämtlichen Erlasse vom 1. Juni 1891, Z. 6232, intimierte Kundmachung der hohen k. k. Statthalterei vom 25. Mai 1891, Z. 7625/1, ist die nachstehende Kundmachung in der ortsüblichen Weise umgehend zu verlautbaren. Steyr, am 5. August 1891. Nr. 11406/1 Kundmachung betreffend die Uiehei«s«hr aus dem politischen Bezirke Dmettt «ach Okerösterreich. Nachdem die Maul- und Klauenseuche laut der amt lichen Ausweise über den Stand der Thiecseuchen im poli tischen Bezirke Zwettl bis aus zwei Gemeinden erloschen ist, wird das unter dem 25. Mai 1891, Z. 7625, erlassene Verbot der Einfuhr und des Eintriebes von Wiederkäuern und Schweinen aus dem politischen Bezirke Zwettl in Nieder- österreich nach Oberösterreich au-gehoben. Uon der k. k. oberösterreichischen Statthalter»!. Linz, am 2. August 1891. Für den k. k. Statthalter: Der k. k. Hofrath: Heyst m. p. Z. 8990. Nil sämmtlilke Gmmlste-VorstckmWll Mll k. k. Omllarmme-Poßm-Eomnmn^ Die nachstehende und zugleich hinauslangende Kund machung, betreffend Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche in Niederösterreich und Steiermark, diene den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Com- manden zur Kenntnis und Darnachachtung und ist in der ortsüblichen Weise umgehend zu verlautbaren. Nr. II495 — 11602/1. Kundmachung betreffend Maßnahme« gegen die Maul- «nd Klauenseuche. Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den politischen Bezirken Amstetten und Scheibbs in Niederösterreich und in den Bezirken Bruck, Graz, Judenburg, Leoben und Liezen in einer Weise ausgetreten ist, dass deren Einschleppung nach Oberösterreich zu besorgen ist, findet die k. k. oberöster reichische Statthalterei Nachstehendes zu verordnen: 1. Die Einfuhr und der Eintrieb von Wiederkäuern (Rindern, Schafen und Ziegen) und Schweinen aus den politischen Bezirken Amstetten und Scheibbs in Niederöster- reicht, Bruck, Graz, Judenburg, Leoben und Liezen in Steier mark nach Oberösterreich ist bis auf weiteres verboten. 2. Zur Approvisionierung der Städte Linz, Enns und Steyr werden die Stadtgemeinde-Vorstehungen Linz und Steyr und die k. k. Bezirkshauptmannschast in Linz ermächtigt, den im Stadtgebiete von Linz, Enns und Steyr ansässigen Fleischhauern (Selchern) von Fall zu Fall und auf Grund deS nachgewiesenen Bedarfes die Einfuhr von Schlachtvieh
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