Amtsblatt 1891/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. August 1891

Amts-HOkatt der k. k. Vezirkshauplmcinnschafi 8leyr. Ur. 32. Sleyr, am 13. Arrgull 1891. Z. 8880. Ra llie äolllm. Pfarrämter Mit aa alle Gemeiacke - Aorstekaagea betreffend die Verzeichnung der SteUnngspflichtkgen der I. Altersclasse. Nach ß 21 der Wehrvorschriften, I. Theil (R.-G.-BI. Nr. 45 «x 1889), haben die Gemeindevorsteher die Ma- irikenauszüge über die im Jahre 1871 geborenen, somit im Jahre 1892 in der I. Altersclafle stellungspflichtig-n Jüng ­ linge den Pfarrämtern im Monate August zurück- zustellen. Die Pfarrämter haben sonach die wiedererhaltenen Auszüge nach den inzwischen eingetretenen Veränderungen zu ergänzen und bis Ende October dem Gemeinde- Vorsteher zum Zwecke der Verzeichnung der Stellungs ­ pflichtigen wieder zu übergeben. Dies wird mit dem Beisätze in Erinnerung gebracht, dass die Gemeinde-Vorstehungen bis 31. October 1891 hieher zu berichten haben, ob sie im Besitze der erwähnten richtiggestellten Matrikenauszüge sind. Steyr, am 7. August 1891. Z. 9015. An sämmtliche Gemeindevorsteßungen und an die yochwürdigen Marrämter. Auch im heurigen Jahre haben Hagelschläge und Wolkenbrüche in Oberösterreich, insbesondere in den politischen Bezirken Freistadt, Gmunden, Linz, Nobrbach und Vöcklabruck, große Schäden angerichtet, in vielen Gemeinden dieser Be ­ zirke die ganze Ernte vernichtet, so dass die wirtschaftliche Lage vieler kleinerer Grundbesitzer in diesen Gegenden eine sehr traurige geworden ist und manche ihr Besitzthum nur schwer behaupten werden können. Insbesondere haben die politischen Bezirke Freistadt, Gmunden und Vöcklabruck gelitten, in deren jedem sich die Schadenszisfer annähernd aus weit mehr als 100.000 fl. belauft. llm nur die Hilfsbedürftigen unter den Verunglückten einigermaßen unterstützen zu können, fand der Herr k. k. Statt ­ halter mit dem hohen Erlasse vom 8. d., Z. 1909/?raes., in Oberösterreich eine allgemeine Sammlung milder Spenden für die durch im Lause des Jahres 1891 eingetretenen Elementar-Ereigniffe verunglückten Grundbesitzer und Be ­ wohner des Kronlandes, insbesondere der politischen Bezirke Freistadt, Gmunden, Linz, Rohrbach und Vöcklabruck an- zuordnen, welche auch von Haus zu Haus vorgenommen werden soll. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher eingeladen, diese Sammlung im Einvernehmen mit den durch das hochwüroige bischöfliche Ordinariat verständigten hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt einzuleiten und die eingehenden Be ­ träge zuverlässig bis 12. September d. I. anher zu senden. Bei Vorlage des Sammlungs-Ergebniffes ist auch zu berichten, ob und in welchem Grade die eingetretenen Elementarereignisse die dortige Gemeinde betroffen haben und wie hoch sich die endgiltig sestgestellte Schadensziffer bei jedem einzelnen belauft. Steyr, 12. August 1891. Z. 995/B.-Sch.-R. An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. oberöst. Landesschul- rathes vom 24. Juli l. I., Z. 2233, ist ein von der pol. Bezirksbehörde zu bestätigender Ausweis über die Bevöl ­ kerungsziffer der Schulsprengel des hiesigen Schulbezirkss gemäß dem Gesetze vom 1. Jänner 1885, V.-Bl. das L.- Sch.-R., Stück I, Nr. 1, 1885, nach dem Ergebnisse der letzten Volkszählung anzufertigen und vorzulegen. Der Ausweis hat nachstehenden Rubriken zu enthalten : 1. Laufende Zahl. 2. Name des Schulsprengels. 3. Name der zugehörigen Ortschaften. 4. Name der zugehörigen Ortsrheile. 5. Name der Gemeinde, der Ortschaften, resp. Ortstheile. K. Anzall der Häuser der Ortschaften. 7. Anzahl der Hausnummern der Ortstheile. 8. Bevölkerungszahl der Ortschaften und der Octstheile. 9. BevölkerungSzahl des Schulsprengels. 10. Bisherige Gehaltsclaffe der Lehrerstellen. 11. Anmerkung. Bei jenen Schulsprengeln, in welchen die neue Bevöl ­ kerungsziffer eine Aenderung in der Einreihung der Lehrer in die nach dem citierten Gesetze festgesetzten Gehaltsclafsen bewirkt, ist dieses in der Anmerkungsrubrik zu bemerken und die bisherige Bevölkerungsziffer des Schulsprengels beizusetzen. Da sich das ganze hierländige Volkszählungsopecat noch in der Bearbeitung der k. k. statistischen Central - Commission in Wien befindet, daher die politischen Bezirksbehörden dermalen nicht in der Lage sind, die benölhigten authen ­

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