Amtsblatt 1891/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. August 1891
Ämts-HKlutt der k. k. Rfzirkshauplmannschafl 8keyr. Ur. 31. Steyr, am 6. August 1891. Z. 8Ü00. Au sämmtliche Gemeinde-Worstestungen. Dieselbe» werden hiemit ausgesordert, im Sinne des Gesetzes vom 23. Mai 1873, R.-G.-Bl. Nr. 121, und unter Rücksichtnahme auf den h. ä. Eclass vom 6. August 1888, Z. 7740, Amtsblatt Nr. 23, zur Anlegung der Urlisten der Geschwornen pro 1892 zu schreiten und dieselben nach erfolgter Auflage am Amtssitze des Gemeinde-Vorstehers bis Ende September l. I. unter Anschluss der Kund machung und aller etwa einlaufenden darauf bezüglichen Schriftstücke hieher vorzulegen. Bei Verfassung des Ver zeichnisses der zum Geschwornenamte Berufenen sind die Bestimmungen der 8Z 1 bis incl. 8 des obencitierten Gesetzes genau zu beachten. Die Namen der für das Amt eines Geschwornen wegen Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtlicher Gesinnung und Charakterfestigkeit besonders geeigneten Per sönlichkeiten sind in der Liste in üblicher Weise mit Blau oder Rothstist zu bezeichnen. Steyr, am 29. Juli 1891. Z. 8518. An sämmtliche Gemeinde - Worstestungen. Nach einer Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeuhern hat die königlich rumänische Regierung im Hinblicke auf die in jüngster Zeit beobachtete, immer mehr überhandnehmende Einwanderung von erwerb- und mittel losen Personen nach Rumänien sämmtliche rumänische Civil- und Militär-Grenzbehörden angewiesen, von nun an allen Reisenden den Eintritt nach Rumänien zu verwehren, welche sich nicht im Besitze ordnungsmäßiger, mit dem Visa der betreffenden rumänischen diplomatischen oder Consular-Ver- tretungen im Auslande versehener Reisepässe befinden. Infolge ErlaffeS des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Juli l. I., Z. 14.865, und des hohen k. k. oberösterr. Statthalterei-Präfibiums in Linz vom 26. Juli l. I-, Z- 1862/krLs., setze ich hievon die Gemeinde-Vor- stehungen mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass eS sich empfehlen würde, das reisende Publikum aus diese Ver fügung aufmerksam zu machen. Steyr, am 29. Juli 1891. Z. 8662. Rn sämmtliche Oememlle-Aorjtcklmgm. Die Arbeiter-Unfall-Versicherungs-Anstalt für Ober österreich hat anher eine Anzahl von Exemplaren einer Broschüre : „Anleitung für die Aerzte beiUnfalls-Erhebungen" übersendet. Die Gemeinde - Vorsehungen erhalten je ein Exemplar zur Uebergabe an jeden dort prakticierenden Arzt. Steyr, am 31. Juli 1891. Z. 8595. Un sämmtliche Oememäe-AoiMlmgen Mit k. k. Genäarmerie-Postm-CommMllm. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums vom 17. Juli l. I., Z. 13.187, und Statthalterei-Erlaffes vom 25. Juli l. I., Z. 10.846, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden aus das Erscheinen der Ministerial-Verordnung vom 17. Juli l. I., R.-G.-Bl. Nr. 103, aufmerksam gemacht, mit welcher in Gemäßheit der Bestimmung des Z 6 der Ministerial-Verordnung vom 1. Mai 1866, R-G.-Bl. Nr. 54, der Verkauf und Vertrieb der Haarfärbemittel: „^qua. amarella" von William Booth und John GoSnell L Comp., W. Seegers verbesserte Haar farbe, amerikanisches Haarwasser von Professor White und „kogsvlers 8air-ll68tor6r" wegen ihres Gehaltes an Blei oder anderen unzulässigen Metallverbindungen verboten wird. Steyr, am 4. August 1891. Z. 8178. Am ckie Oememäen äes Steälmgs - Ortes Kteyr. Aus Anlass der heurigen Recrutenstellung sind für das Stellungslocale, die Experten und den Schriftführer Kosten im Betrage von 27 fl. erwachsen, welche auS dem Etat des hohen k. k. Landesvertheidigungs - MinisteriumS nicht bezahlt werden. Dieselben sind daher, wie in früheren Jahren, von den Gemeinden des StellungSortes nach der Zahl der in jeder Gemeinde thatsächlich zur Vorführung gelangten Wehrpflichtigen zu ersetzen.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2