Amtsblatt 1891/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Juli 1891

OH i O "Ml-E Z -W LZi I LL» L^E, H^M ^RsH L LL 8 N T- OOU G O A A der k. k. MzirksfMplnimmschast 8keizr. Ur. 2«. Steyr, am 2. Juli 1891. Z. 7383. Nil sämmtliche Gemeinlle-VoHesmilgen äes Oerichtsbezirkeg ReMofm. Der nächste Amtstag wird Samstag den 18. Juli l. I. von halb 10 Uhr an in der Gemeindekanzlei zu Neuhosen abgehalten werden. Hievon ist die allgemeine Verlautbarung zu veranlassen und wollen die Herren Gemeindevorsteher Hiebei intervenieren. Steyr, am 29. Juni 1891. Z. 7266. Rn sämmtliche Gememäe-VorßMllgm, Infolge Erlasses des hohen k. k. Statthaüerei-Präsidiums in Linz vom 22. Juni l. I., Z. 1549 werden die Gemeinde- Vorstehungen auf das Erscheinen einer neuen Ausgabe des „Hof- und Staatshandbuches pro 1892" aufmerksam ge ­ macht. Dasselbe erscheint in der k. u. k. Hof- und Staats ­ druckerei in Wien. Der Preis eines broschierten Exemplares ist für den Subscriptionsweg auf 4 fl. und für den Verschleiß auf 5 fl. festgesetzt worden. Gebundene Exemplare kommen um 80 kr. höher zu stehen. Steyr, am 27. Juni 1891. Z. 7305. Die Hemeinde-Worstehungen des Gerichts- öezirkes Weuhofen werden hiemit in die Kenntnis gesetzt, dass der Rothlauf der Schweine in der Ortschaft Pucking, Gemeinde Pucking und in den Orten Nöstlbach, Kimmersdorf und Kurzen ­ kirchen, Gemeinde St. Marien, zum Ausbruch gekommen ist. Steyr, am 28. Juni 1891. Z. 1439M. Rn äie Gememäe-WrstckMgm. Bei der eigenen k. k. Landwehr-Evidenz-Abtheilung erliegt noch ein Exemplar „Anhang zu den Wehr-Vorschriften, III. Theil, betreffend die Evidenz-Vorschrift für die Personen des Mannschaftsstandes der k. k. Landwehr." Dieses Dienstbuch dürfte infolge der dringenden Arbeit in der Drucksorten-Lieferung einer der Gemeinde-Vorstehungen irrthümlich nicht zugekommen sein und kann solches bei der Eingangs benannten Abtheilung sofort angesprochen werden. Steyr, am 1. Juli 1891. Z. 7185. Un sämmitläie Okmmllle - NockckMgm unä k. k. GmäakmeüeHoäeMommMäm. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Freiwaldau vom 28. April d. I., Z. 4077, steht die Feststellung der Zuständigkeit der am 1. Februar 1858 in der Gemeinde Nieder-Lindewiese gebornen Marie Hackenberg, rsote Menzel, einer unehelichen Tochter der ledigen Jn- wohnerstochter Theresia Menzel in Nieder-Lindewiese in Ver ­ handlung. Nach den gepflogenen Erhebungen hat Theresia Menzel nach der Geburt der obigen Tochter sich mit dem angeblichen leiblichen Vater derselben, Josef Hackenberg, welcher Brett ­ schneider in Hennersdorf, Bezirk Jagerndorf, war und da ­ selbst vor beiläufig 15 Jahren verstorben ist, verehelicht, ohne dass die Vormerkung der Legitimation der Tochter durch die nachgefolgte Ehe der Eltern in der Geburtsmatrik veranlasst worden ist. . Theresia Hackenberg ist im Jahre 1889 und zwar gleichfalls in Hennersdorf, Bezirk Jagerndorf, gestorben. Der Marie Hackenberg rsots Menzel, wurde auf Grund der von ihr mündlich gemachten Angabe, dass sie nach ihrem angeblichen Vater Josef Hackenberg nach Thomasdorf zu ­ ständig sei, von ihrer seinerzeitigen Aufeuthaltsgemeinde Hernals im Jahre 1888, suk Nr. 811, ein auf den Familien ­ namen Hackenberg lautendes Arbeitsbuch ausgesertigt und in diesem die Gemeinde Thomasdorf als Heimatsgemeinde eingetragen. In gleicher Weise wurde derselben ein Dienjtboten- buch von der zuletzt bekannten Aufenthaltsgemeinde Reichenau, Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich, im Jahre 1890 aus ­ gestellt. Die Gemeinde Thcmasdorf bestreiket nun die Zu ­ ständigkeit der Marie Hackenberg, roots Menzel und begehrt die Berichtigung ihres Dienstbotenbuches.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2