Amtsblatt 1891/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Juni 1891

der k. k. Rezirk8hauptmannschaft 8leyr. Ur. 23. Steyr, am 11. Juni 1891. Z. 6506. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen. In manchen Gegenden besteht die Uebung, dass die Leichen vor ihrer Beerdigung in die Seelsorgskirchen gebracht, daselbst während ihrer Einsegnung aufgestellt werden und dass auch in Gegenwart der Leichen der Todtengottesdienst stattfindet, während in anderen Gegenden die Einsegnung der Leichen außerhalb der Kirchen, in Vorhallen von solchen, in eigenen Friedhofskapellen oder im Slerbehause vor- genommen wird. Die Gemeinde-Vorstehungen werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 2. d. M., Z 7858/V, beauftragt, bis 1. Juli 1891 anher zu berichten, welche Gepflogenheiten diesbezüglich dort bestehen, ob und wo die Einsegnung der zu bestattenden Leichen in- ober außerhalb der Seelsorgs- oder bestimmter anderer Kirchen, in Vor ­ hallen von solchen, in eigenen Friedhosskapellen, im Sterbe ­ hause stattfindet, ob und wo die Uebung der Abhaltung des Todtengottesdienstes in Gegenwart der Leichen besteht, endlich ob und in welcher Weise dafür Sorge getragen ist, dass nicht durch Jnfectionsleichen oder durch Leichen, bei welchen die Fäulnis bereits vorgeschritten ist, Gesundheitsschädigungen der bei der Einsegnung anwesenden Personen hervorgerusen werden. Steyr, am 8. Juni 1891. Z. 6595. An die Gemeinde - Worsteßungen. Der Hebamme Maria Fichtl in Böhmischkrut, welche mit dem Urtheile des k. k. Kreisgerichtes Korneu- burg vom 17. Jänner 1890, Z. 23, wegen Vergehens gegen 8 335 St.-G. und der Uebertretung des 8 431 St.-G. zu drei Monaten strengem, monatlich durch einen Fasttag verschärften Arrest verurtheilt worden ist, wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Erkenntnisse der k. k. Bezirkshanptmannschaft Mistelbach vom 16. März 1890, Z. 2275, die Ausübung der Hebammenpraxis für immer untersagt nnd das Hebammendiplom abgenommen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Juni l. I., Z. 8062/V, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 8. Juni 1891. Z. 6539. Rn sämmttilke OememAAoHckMgm. Laut des an die k. k. Landesregierung in Salzburg erstatteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschast in St. Johann, vom 5. Mai d. I., Z. 3745, treibt sich Rupert Nadegger, Taglöhner und Torfarbeiter, zuständig zur Landgemeinde St. Johann seit Anfangs d. I. in Tirol be- stimmungslos herum, ließ sich in den Spitälern in Kitz- bichel und Kufstein und Innsbruck für Rechnung der Heimatszemeinde Land St. Johann Reisekosten erschleichen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. v. M., Z. 7784/11, werden die Gemeinde-Vor ­ stehungen aus den Genannten zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass demselben keine Unterstützungen verabfolgt werden und er nur im konstatierten Krankheitsfälle in ein Spital ausgenommen, eventuell nach den Bestimmungen des Schubgesetzes behandelt werde. Steyr, am 8. Juni 1891. Z 6462, 6460 u. 6461. Rn lüe Oememcke - AoHckMgim. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 30. v. M., Z. 7388, 7494 u. 7504/II, werden die Ge- meinde-Vorstebungen und Krankenhaus-Verwaltungen auf nachstehende Spilalfrequentanten und Simulanten mit dem Bedeuten aufmerksam gemacht, denselben weder eine Unter ­ stützung zu verabreichen, noch deren Ausnahme in ein Krankenhaus zu veranlassen, sondern dieselben im Betretungs- falle der nächsten Schubbehörde zu überstellen. 1. Der nach Grafenstein in Kärnten zuständige, 30 jährige Spänglergeselle Johann Geiger hat seiner Heimatsgemeinde bereits so erhebliche Kosten für Behandlung in verschiedenen Krankenhäusern verursacht, dass die An ­ nahme von Simulation nicht ungerechtfertigt erscheint. Die Personsbeschreibung des Johann Geiger lautet: Spängler von Prosession, mittelgroß, hat ein längliches Gesicht, graue Augen, braune Augenbrauen und Haare, Nase und Mund proportioniert, blonden Schnurbarlanflug, gute Zähne, ist des Deutschen und Slovenischen, sowie des Italienischen kundig. 2. Der Taglöhner Leopold Szenera, 29 Jahre alt, römisch-katholische Religion, aus Raab (Györ) in Ungarn. 3. Ein gewisser Element Wild, 40 Jahre alt, Lederer, ledig, nach Hohenau, Bezirk Weiz in Steiermark zuständig. Steyr, am 5. Juni 1891.

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