Amtsblatt 1891/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. Juni 1891

2 Die Polizeiaufsicht begann mit AI. Mai 1891. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden behufs Ueberwachung in die Kenntnis. Steyr, am 31. Mai 1891. Z. 6123. An sämmtliche Gemeinde-Worstehungen. Nach einem Berichte der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Oberhollabrunn vom 27. April 1891, Z. 7054, ver ­ ursacht der nach Unterretzbach zuständige, daselbst am 16. April 1854 geborene Tapezierer Ferdinand Josef Widl seiner Heimatsgemeinde dadurch namhafte und ungerecht ­ fertigte Auslagen, dass er, Krankheiten simulierend oder Reisevorschüsse erbettelnd, einem Landstreicherleben ergeben ist und sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde in ver ­ schiedenen Spitälern verpflegen lässt. In letzter Zeit ist er der Reihe nach in den Gemeinden Brixen, Greifenbrug, Jnnichen, Bruneck, Lienz und Perfuchs verpflegt worden und treibt sich Ueberhaupt mit Vorliebe in Tirol und den angrenzenden Ländern herum. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Mai l. I., Z. 6735/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen auf das Vorkommen dieses Individuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, dasselbe nicht vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit in Spitalspflege aufzunehmen und demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen, vielmehr dasselbe im Betretungsfalle der nächsten Sicherheitsbehörde zur entsprechenden weiteren Be ­ handlung zu überweisen. Steyr, am 25. Mai 1891. Z. 6121. An sämmtliche Gemeinde Aorüeßungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1891, Nr. 7312/IV, hat die k. k. Statt ­ halterei in Prag die Mittheilung gemacht, dass die Nach ­ forschungen nach dem Aufenthalte des am 28. December 1869 in der Gebäranstalt zu Wien geborenen, nach Protivin zu ­ ständigen landsturm- und stellungspflichtigen Alois Straka, unehelichen Sohnes der Aloisia Straka, bisher ohne Erfolg geblieben Die Ausforschung des Genannten wurde dadurch er ­ schwert, dass die natürliche Mutter, gegenwärtige Eisenbahn ­ ingenieursgattin Aloisia Kriwacek, die uneheliche Geburt desselben verheimlicht und ausweichende Aussagen ge ­ macht hat. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- posten-Commanden werden demnach angewiesen, die Eruierung des genannten Landsturm- und Stellungspflichtigen und zwar in der Richtung einzuleiten, ob derselbe nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen eingetragen erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist sofort anher zu be ­ richten. Steyr, am 26. Mai 1891. Z. 6232. Rn sämmitilke Gemeinde-Aorstcklmgm unck k. k. Omckarmme-Poftm-CommMm. Die nachstehende und zugleich hinauslangende Kund ­ machung diene zur Kenntnisnahme und ist unverzüglich in der ortsüblichen Weise zu verlautbaren. Z 7625/1 Kundmachung betreffend die Vieheinfnhr aus dem politische» Lyirke Zwettl i« Niederösterreich nach Gberösterreich. Nachdem die Maul- und Klauenseuche im politischen Bezirke Zwettl in Niederösterreich laut des amtlichen Ausweises über die ansteckenden Thierkrankheiten vom 21. Mai 1891 eine größere Verbreitung erlangt hat und die Einschleppung derselben nach Oberösterreich zu besorgen ist, so findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei im Grunde des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-BI. Nr. 35, die Einsuhr und den Eintrieb von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) und Schweinen aus dem politischen Bezirke Zwettl in Niederösterreich nach Ober- Oesterreich bis auf weiteres zu untersagen. Diese Verfügungen, deren Uebertretungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, bestraft wird, treten mit dem Tage der Verlaut ­ barung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Uon der k. k. «derSsterreichtscherr Statthalterei. Linz, den 25. Mai 1891. Der k. k. Statthalter: Putho«. Steyr, am 1. Juni 1891. Z. 5339, 5612, 5866, 6273. An die Gemeinde - Worsteyungen. Thierseuchen Ausweis im Berichtsmonate Mai. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch und Fortbestand der Seuche: Bezirk Braunau am Jnn: Gemeinde Haiger ­ moos, Ortschaft Hehermoos 1 Hof. Gemeinde Ostermiething, Orte Ostermiething und Steinbach je 1 Hof. Gemeinde Franking, Ortschaft Neuhausen 1 Hof. Gemeinde Tarsdorf, Orte Eichbichel, Oelling. Tdstling je 1 Hof, Tarsdorf 3 Höfe, Hofweiden 4 Höfe, Hucking 2 Höfe. Gemeinde Schwand, Ortschaft Siebenmaierü I Hof. Gemeinde Gilgen ­ berg, Ortschaft Hinterklamm 1 Hof. Gemeinde und Stadt Braunau 1 Hof. Gemeinde Neukirchen, Ortschaften Neu- kirchen 4 Höfe, Pichl 1 Hof, Bogendorf I Hof. Gemeinde Mattighofen, Orte Mattighofen und Moos je 1 Hof. Gemeinde Munderfing, Ort Unterweißau 2 Höfe. Gemeinde Helpfau-Uttendorf, Orte Helpfau, Brunning, Reichdorf, Anzenberg, St. Florian je 1 Hof, Straß 2 Höfe, Utten- dors 5 Höfe, Höfen 4 Höfe. Gemeinde Burgkirchen, Orte Scheuhub, St. Georgen, Vörbuch, Solling je 1 Hof, Far-

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