Amtsblatt 1891/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Mai 1891
3 bei der Gemeinde-Vorftehung an- oder abgemeldet hat, nicht aber jene, welche sich bereits früher dort aushielt und weder an- noch abmeldete. In der Rubrik 1 ist die lausende Zahl des Landwehr- Meldebuches, beziehungsweise des Evidenz-Verzeichniffes ein- zustellen. In Rubrik 3 ist der Standeskörper genau zum Aus drucke zu bringen, z. B. „Landwehr-Dragoner- (Ublanen-) Regiment Nr. ", oder „Artillerie", „Genie", „Pionnier", „Verpflegs-Branche" rc., während in Rubrik lO nur die zu ständige Landwehr-Evidenzhaltung eingestellt wird, welche auf Seite 3 des Landwehr-Passe?, beziehungsweise Seite 1 des Landwehr-Scheines genau ersichtlich ist. Die Aufnahme von Mannschaft des k. und k. Heeres in den Ausenthalts-Ver- änderungs-Ausweifen der k. k. Landwehr und umgekehrt ist unstatthaft, umiomehr, als jene der Mannschaft des k. und k. Heeres dem k. und k. Ergänzungs- Bezirks-Commando-Nr. 14, dann die der k. k. Landwehr, der k. k. Landwehr-Evidenzhaltung Nr. 7 in Linz zur weiteren Behandlung zugemittelt werden und müssten jene Ausweise, in denen derlei Verwechslungen vorkommen würden, sofort zur Umarbeitung rückgeftellt werden. Jene Mannschaft, welche sich zur Waffenübung oder Recruten-Ausbildung abmeldet, ist ebenso in Abgang zu be handeln, wie die übrige sich abmeldende Mannschaft, nur ist über die Rubriken 12 und 13 zu schreiben „zur Waffen- übung oder Recruten-Ausbildung nach", und wenn dieselbe rückkehrt, ebenso wie die übrige Mannschaft im Veränderungs- Ausweise auszunehmen und in Rubrik 15 „Anmerkung" an- zusühren „nach beendeter Waffenübung oder Recruten- Ausbiftung." Alle übrigen Rubriken sind analog jener wie in den Aufenthalts-Veränderungs-Ausweisen der Mannschaft des k. u. k. Heeres auszufüllen. Diese können in einem Pare versasst werden, jedoch ist zuerst die Mannschaft des 7. Landwehr-Bataillons sammt den zu dieser Evidenzhaliunq zuständigen Specialwaffen, dann eine Rubrik frei zu belassen und hernach jene Mannschaft der übrigen Landwehr-Bataillone in denselben auszunehmen. Diese Aufenthalls-Verändernngs-Ausweise haben zu verlässig am 2- jeden Monats hieramts einzulangen und werden für deren pünktliche Einsendung die Herren Gemeinde- Vorsteher persönlich verantwortlich gemacht. Zu diesen Veränderungs-Ausweisen darf sich nur der nach Muster XII zu 8 17 vorgeschriebenen Drucksorten „aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien" bedient werden, was bereits im eingangs citierten Erlasse zum Ausdrucke gebracht wurde. Steyr, am 25. Mai 1891. Z. 5900. An sämmttiche Gemeinde Worstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut einer Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg wurde am 6. Mai 1891 in der Gemeinde Langacker von der Donau die Leiche eines in den Vierzigerjahren stehenden unbekannten Mannes angeschwemmt, welcher wahrscheinlich dem wohlhabenden Stande angehörte. Dieselbe war bekleidet mit einem kurzen, braun- und blaugestreiften dicken Rocke aus Schafwollstoff, die Hose und Weste von demselben Stoffe, mit feinem Leinenhemde mit den Buchstaben U. 6. oder auch I?. 8. (der zweite Buchstabe nicht deutlich kennbar) gemärkt, mit Jägerhemd, gut erhaltener Barchentunterhosen und Schafwollsocken. Am Ringfinger der linken Hand stak ein goldener Ehering. Die Leiche war mittelgroß, 150 Centimeter lang, gedrungen, von gut entwickelter Muskulatur und Knochen bau, Kopfhaar und Schnurbart von kastanienbrauner Farbe (nur mehr an einzelnen Stellen vorhanden). Die Zähne im Unterkiefer gut erhalten, im Oberkiefer fehlte der rechte Eckzahn und der rechte Schneidezahn. Augen und Gesichtszüge waren der hochgradigen Fäulnis wegen unkenntlich und ist diese Leiche jedenfalls mehrere Wochen im Wasser gelegen. Es sind diesfalls Erhebungen zu pflegen und eventuelle zur Agnoscierung dieser Leiche dienliche Anhaltspunkte sofort anher zu berichten. Steyr, am 21. Mai 1891. Z. 6000. Rn sämnMike Gemeint-AaiKMMlM Mit k. k. GMarmerie-Nostm-CoWNMiLm. Verzeichnis der gänzlich unbekannten landsturmpslichtigen Jünglinge des Küstenlandes. 1. Balthasar Mihelcic, geb. am 6. Jänner 1870 in Povir. 2. Ferdinand Barbiere, geb. am 21. Jänner 1870 in Nabresina. 3- Joses Beck, geb. am 24. Jänner 1870 in Nabresina. 4. Franz Ferner, geb. am 5. December 1870 in Nabresina. 5. Johann Novotny, geb. am 16. Mai 1870 in Nabresina. 6. Josef Saß, geb. am 30. März 1870 in Nabresina. 7. Franz Johann Müller, geb. am 23. Juli 1870 in Prosecco. 8. Fortunat Busetti, geb. am 1. Februar 1872. 9. Engel Dreoffi, geb. am 25. Juni 1872. 10. Eduard Janrs, geb. am 16. November 1872. 11. Otmar Krajec, geb. am 29. October 1872. 12. Nenat Mayerberger, geb. am 22. Nov. 1872. 13. Ariston Moretti, geb. am 26 Juli 1872. 14. Rudolf Sila, geb. am 8. April 1872. 15. Wilhelm Zupel, geb. am 16. November 1872. 16. Jgnaz Soß, geb. am 8. Juli 1872. 17. Anton Berger, geb. am 4. Juni 1872. 18. Josef Franz Sinai, geb. am 6. März 1872 in Pola. 19. Anton Brand, geb. am 5. August 1872 in Pola. 20. Franz Buresch, geb. am 7. Juli 1872 in Pola. 21. Eugen Compara, geb. am 30. November 1872 in Pola. 22. Peter Nikolaus Depolli, geb. am 20. November 1872 in Pola. 23. Josef Krenn, geb. am 22. August 1872 in Graz. 24. Josef Lancedelli, geb. am 23. April 1872 in Pola. 25. Justus Platow, geb. am 1. Mai 1872 in Pola . 26. Albert Rietschel, geb. 1872 in Trieft.
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