Amtsblatt 1891/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Mai 1891

2 Z. 8613'/-. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen. Die Gemeinde - Vorstehungen erhalten unter Einem Abdrücke der beide» Kundmachungen der k. k. niederösterr. Statthalterei vom 7. Mai 1891, Z. 26.429, über di im Jahre 1891 zu vergebenden Heiratsausstatlungen für Bauernmädchen aus der Josesa Haas v. Laengenseld'scben Haupt- und Nebenstistung mit der Weisung, die entsprechende Verlautbarung mit dem Beisätze sofort zu veranlassen, dass Gesuche, welche nach Ablauf des Bewerbungstermines hier- amts einlangen, nicht mehr berücksichtigt werden. Steyr, am 17. Mai 1891. Z. 5206. An sämmtliche OeMmäe-DochckMgen. Jnsolge Erlasses der hohen k. k. vberösterr. Statt- halterei vom 1. Mai l. I., Z. 6318/1, ergeht der Auftrag, über alle in Zukunst sich ergebenden Fälle der Einschleppung der Lungenseuche durch Schlacht-, Nutz- oder Zuchtrinder aus Ungarn jederzeit und »»verweilt anher die Anzeige zu erstatten. Demgemäß sind die mit der Vieh- und Fleischbeschau betrauten Organe in den Gemeinden sofort anzuweisen, jeden ihnen in Ausübung ihres Dienstes zur Kenntnis gelangenden Fall von Lungenseuche, wie dies ohnehin im 8 16 des Thierseuchengesetzes vorgeschrieben ist, an die betreffende Gemeinde - Vorstehung zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 15. Mai 1891. Z. 5523. An sämmtliche Oi'lnkinäk-Wrßcknngm unä k. k. OenäarinmiHosten-Commanäen. Bei der Schubstationsgemeinde Mattighosen befindet sich ein nach seinem eigenen Geständnisse wiederholt wegen Bettelns abgestraster, bei 17 Jahre alter Vagant in Haft, welcher angibt, nur seine» Vornamen Stesan zu wissen, im Monat October 1874 in Girm, Comilat Oedenburg in Ungarn, geboren und dahin zuständig zu sein, ein Heimats- document aber nie besessen zu haben. Seine Eltern kenne er nicht und sei stets mit Schleifer ­ familien herumgezogen. Der Angehaltene ist mittelgroß, hat ovales Gesicht, braune Haare, proportionierte Nase und Mund. An der äußeren Seite des Kniegelenkes des rechten Fußes trägt er eine angeblich von einem Hunvebisse herrühreude Narbe. Er spricht nur deutsch in beinahe unmerklich ungarischem Anklang. Da die durch den Vicegespan in Oedenburg gepflogenen Erhebungen laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Mai 1891, Z. 6296/H, resultatlos geblieben sind und demnach die Vermuthung nicht unbegründet erscheint, dass sich der fragliche Vagant einer strafbaren Handlung schuldig gemacht und deshalb unwahre Angaben über seine Herkunft macht, so erhalten die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden den Auftrag, nach der Identität des Vaganten Erhebungen zu pflegen und ein positives Resultat bis Ende Mai anher bekannt zu geben. Steyr, am 19. Mai 1891. Z. 5604. An sämmNäle Oemeinäe-VoBeänngen Mil k. k. Gmänrmme-Poßen-Commanäen. Laut eines Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschast Ampezzo wurde dortselbst im Monate März 1891 der angebliche Karl Hatschuka wegen Landstreicherei verhaftet und vom k. k. Bezirksgerichte Ampezzo zuerst wegen Land ­ streicherei und dann wegen Falschmeldung abgestrast. Bei der genannten Bezirkshauptmannschast, welcher Hatschuka nach erstandener Strafe vom k. k. Bezirksgerichte überstellt wurde, hat derselbe angegeben, am 26. März 1859 zu Straßburg in Elsaß geboren, Sohn des im Jahre 1870 im Feldzug verstorbenen Karl Hatschuka, Maurer aus Straß- burg, zu sein. Er gab ferner an, von Profession Sattler zu sein, in verschiedenen Orte» gearbeitet, ei» vom königl. Bezirksamte in Listenfeld in der Rheinpsalz ausgesertigteS Arbeitsbuch besessen, dasselbe aber verloren zu haben. Nachdem jedoch laut der bisher gepflogenen Erhebungen alle diese Angaben sich als unwahr bezeichnet haben, die Wahrscheinlichkeit aber nicht ausgeschlossen ist, er könne ein Verbrecher sein und Grund haben, seinen wahren Namen zu verheimlichen, so werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Mai 1891, Z. 6594/H, ange ­ wiesen, sofort geeignete Erhebungen zur Constatierung der Identität dieses Individuums, dessen Photographie im Bedarfsfälle zur Einsicht übersendet werden kann, zu pflegen und em positives Resultat bis Ende Mai l. I. anher zu berichten. Steyr, am 14. Mai 1891. Amtserinnerung. 1. Diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, welche infolge des hierämtlichen Erlasses vom 3. Jänner d. I., Z. 12.632 (Amtsblatt Nr. 1), den Vergütungsbetrag für das Reichs ­ gesetzblatt 1891 noch nicht eingezahlt haben, werden hiemit angewiesen, der ergangenen Aufforderung nunmehr sofort zu entsprechen. 2. Desgleichen werden jene Ortsschulräthe, welche die Gestehungskosten für die Verordnungsblätter des k. k. ober ­ österreichischen Landesschulrathes pro 1890 noch nicht anher gesendet haben, unter Hinweisung auf den bezirksschulräthlichen Erlass von: 13. Februar 1891, Z. 132 (Amtsblatt Nr. 7), hiemit ausgefordert, deren Vorlage nunmehr sofort zu be ­ werkstelligen. 3. Werden diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, Orts ­ schulräthe, Schulleitungen und sonstigen Pränumeranten, welche mit dem Pränumerationsbetrage für das bezirks- hauptmannschaftstche Amtsblatt 1891 noch im Ausstande sind, an dessen Einzahlung hiemit erinnert. Steyr, am 20. Mai 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. o. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaunschast Steyr. — Haas'sch« Buchdrucker« in Steyr.

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