Amtsblatt 1891/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Mai 1891
Amts-H^utt der k. k. RezirkshMplmannfchast 8kM. Ur. 18. Steyr, am 6. Mai 1891. Z. 5144. An die Gemeinde-Worstehungen des Gerichtsöezirkes Weyer. Amtstage. Im Monate Mai finden Amtstage statt, und zwar am Samstag den 23i-Mai von 9 Uhr Vormittag an im Blasl'schen Gasthauie am Bahnhöfe zu Losenstein und am Samstag den 30. Mai von 10 Uhr Vormittag an in der Gemeindekanzlei zu Weyer. Dies ist allgemein zu veriautbaren und haben Hiebei die Herren Gemeinde-Vorsteher zu intervenieren. Steyr, am 1. Mai 1891. Z. 537/B.-S-H.-R. Amtserinnerung. Den Mitgliedern des Zweig Lehreroereins Sierning, welche der am 23. Mai l. I. in Aschach stattsindenden Zweig-Lehrerversammlung anwohnen wollen, wird hiemit der erforderliche Urlaub ertheilt. Steyr, am 1. Mai 1891. Z. 5111. An die Gemeinde-Worstet-ungen der Gerichtsöezirke Steyr und Weyer. Ueber Ansuchen der Bezirks-Krankencasse Steyr-Weyer wird hiemit verlautbart nachstehende Kundmachung : Am Sonntag den 10. Mai 1891 findet die dritte ordentliche Generalversammlung der Bezirks- Krankencasse Steyr-Weyer statt, wozu die Mit glieder freundlich eingeladen werden. Dieselbe wird am obgenannten Tage um 9 Uhr vor mittags im Gasthause „Zum grauen Hechten", Gleinker- gaffe Nr. 23 in Steyr, abgehalten, und zwar mit nach stehender Tagesordnung.: 1. Erstattung des Jahresberichtes des Vorstandes für das Jahr 1890 und Entlastung desselben. 2. Wahl des Vorstandes; Wahl des Ueberwachungs- Ausschusses ; Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichtes nach Maßgabe des Z 32. 3. Etwaige Anträge und Interpellationen. Steyr, am 20. April 1891. Die vorkehung der Defirks-Lrankencasse Ztcyr-Weyer: Franz Haberleitner, Vorstand. Steyr, am 30. April 1891. Z. 539/B.-Sch.-R. An sämmtliche Gemeinde-Morstehungen. Da im Laufe des heurigen Jahres auch die Wahl periode für die Ortsschulräthe abläust, so werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, nach ersolgter Neuwahl der Gemeinde-Vertretungen, resp, der Vor standsmitglieder, auch die Neuwahl in den Orts- schulrath im Sinne des Gesetzes vom 21. Februar 1870, L.-G.-Bl. Nr. 9, betreffend die Schulausstchl, und des einige Bestimmungen desselben abändernden Gffetzes vom 4. Jänner 1885, G.- u. V.-Bl. Nr. 2, vorzunehmen. Die Zahl der Vertreter der Gemeinden im Orts- schulrathe hat die gleiche zu bleiben, wie in der letzten Wahlperiode. Die Neuconstituierung des Orlsschulrathes ist sofort der Gemeinde-Vertretung und dem k. k. BezirkSschul- rathe, letzterem unter Angabe des Namens und des Standes des Vorsitzenden, des Stellvertreters und der Mit glieder sowie der Ersatzmänner bekannt zu geben. Auch ist anzuzeigen, ob der bisherige Ortsschul- Jnspector die Ehrenstelle auch für diese neue Wahlperiode bsibehalten will. Steyr, am 30. April 1891. Z. 5028. An sämmtliche Gemeinde-Morstehungen. Im Verlage der k. u. k. Hoibuchdruckerei Joses Feichtingers Erben in Linz ist eine Broschüre: „Die wich tigsten Sanilätsvorschriften für Aerzte, Wundärzte und Hebammen in Oberösterreich" erschienen und um den Preis von 40 kr. zu beziehen. Infolge Erlasses der hohen k. k. o.-ö. Statthalterei Linz vom 26. April l. I., Z. 5907, werden die Gemeinde- Vorstehungen auf diese den Bedürfnissen des Saniläts- personales, sowie der Gemeinden entsprechende Zusammen fassung bis in die allerletzte Zeit reichenden Verordnungen und Erlässe sanitären Inhaltes mit dem Austrage auf-
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