Amtsblatt 1891/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. April 1891
2 Das Verhältnis derjenigen Gewerbsinhaber, deren Gewerbe durch einen Pächter oder Stellvertreter ausgeübt wird, beziehungsweise dieser Pächter als Stellvertreter zur Genossenschaft, welches Verhältnis den Gegenstand des Statt- halterei-Erlasses vom 19. Juli 1885, Z. 20.228, bildete, wird durch den gegenwärtigen Erlass nicht berührt. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 19. April l. I., Z. 5609, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen zur Wissenschaft unv Verständigung der im Gemeindegebiete befindlichen Genossen schaft in die Kenntnis. Steyr, am 25. April 1891. Obwohl ich bei den Amtstagen wiederholt auf die Verantwortung der Gemeinde-Vorstehungen bei Ausstellung der „Certificate" hingewiesen und betont habe, dass solche Certificate nur dann zur Bestätigung hieher vorzulegen find, wenn die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Be werber auch die volle Sicherheit bieten, dass die Dienstpferde dauernd in einem kriegSdiensttauglichen Zustande erhalten werden können, wiederhole ich diese Aufforderung mit dem weiteren Beisügen, dass im Falle die Vermögens»erhältniffe eines Benützers sich ungünstig gestalten, oder die anvertrauten Pferde vernachlässigt werden, sofort anher die Anzeige zu erstatten ist. Steyr, am 26. April 1891. Z. 4686. Rn sämmtlicke Oememäe-AorßckMgeu. Nachstehende Kundmachung ist den sämmtlichen Aerzten und Apothekern zur strengsten Darnachachtung mitzutheilen : Nr 5295/V KltNdMachltttg des k. k. Statthalters in Oesterreich ob der Enns, betreffend das Verbot des Verkaufes und Vertriebes der „Marien- bader Reductionspillen" des Apothekers Karl Brem in Marienbad. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 7. April d. I., Z. 1404, den Verkauf und Vertrieb der unter der Bezeichnung „MarienbaderRsvuclions- Pillen" vom Apotheker Karl Brem in Marienbad hergestellten und als das erprobteste unv bewährteste Mittel gegen Fett leibigkeit in reclamenhafter Weise in den Handel gebrachten Arzneizubereilung, da für dieselbe eine den im Z 1 der Ministerial-Vecorvnung vom 17. September 1883, R.-G.-Bl. Nr. 152, bezeichneten Erfordernissen vollkommen entsprechende Bereitungsvorschrift nicht oorliegt, die vorliegende ungenügende Bereitungsvorschrift überdies auch solche Bestandtheile aus- weist, welche gemäß den hohen Verordnungen vom l.Juli 1889, R.-G.-Bl. Nr. 107, und vom 12. December 1889, R.-G.-M. Nr. 191, nur gegen ordentliche Verschreibung eines hiezu berechtigten Arztes abgegeben werden dürfen, und da ferner die Art der Herstellung des Arzneimittels unter angeblicher Benützung des Wassers der Marienbader Heilquelle, sowie die Art des Vertriebes zu Irreführungen des Publicums nnd zu ernsten Bedenken hinsichtlich der Unschädlichkeit der allgemeinen Anwendung der Pillen Anlass gibt, nach An hörung des Obersten Sanitätsrathes allgemein, sonach auch in den Apotheken zu verbieten befunden. Dies wird zur Darnachachtung allgemein kundgemacht. Linz, am 17. April 1891. Der k. k. Statthalter: Putho». Steyr, am 22. April 1891. Z. 4885. Kit sämmtliche OeMmäe'VorjtckMgm. ES ist vorgekvmmen, dass bei der heurigen Frühjahrs- Pferdemusterung mehrere in Privatbenützung hinausgegebene ärarische Dtenstpferde in einem total verwahrlosten Zustande befunden und als kriegsdienstuntauglich auSgemustert werden wussten. Nr. 4056. An sämmtliche Kemeinde-Worsteßungen. Borlage der Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden pro 1890. Die nach den vorgeschriebenen Formularien zu er stattenden Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden im Jahre 1890 sind längstens bis 10. Mai 1891 anher zu liefern. Steyr, am 24. April 1891. Z. 4820. An die Hemeinde-Worsteßungen. Laut Kundmachung der k. k. Post- und Telegraphen- dircction Linz vom 22. April l. I., Z. 7290, wird die selbständige Telegraphen-Station in Kremsmünster mit dem 1. Mai d. I. aufgelassen und durch Vereinigung des Tele graphen- mit dem Postdienste das k. k. Postamt daselbst von diesem Tage ab in ein k. k. Post- und Telegraphenamt umgewandelt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 24. April 1891. Z- 4195. Ua sämmtliche Oememäe-AorstckMgm. Warnung vor einem Spitalsfrequeutanten. Der 62 Jahre alte, nach Gang heimatszuständige Schuhmachergehilfe Josef Reichl treibt sich in Böhmen, Nieder- und Oberösterreich und selbst in Steiermark als Spital-Simulant herum und sucht in den Krankenhäusern Aufnahme zu finden, wodurch dem Landessonde und auch der Heimatsgemeinde ungerechtfertigte Kosten erwachsen. So ließ er sich im Lause des verflossenen Jahres in den Krankenhäusern in Kuttenberg und Humpolec in Böhmen, in Waidhofen in Niederösterreich, zweimal in Vöcklabruck, dann in Kremsmünster in Oberösterreich und schließlich auch in Windischgrätz in Steiermark verpflegen. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalter« in Linz vom 3. April 1891, Z. 4351/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen hievon mit dem Aufträge verständigt, auch die Verwaltungen der öffentlichen und Privat-Krankenanstalten auf das Vorkommen des Josef Reichl aufmerksam zu machen.
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