Amtsblatt 1891/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. April 1891

4 Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen im Nach- hange zum hierämtliLen Erlasse vom 19. März l. I., Z. 3267, Amtsblatt Nr. 12, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 1S. April 1891. Nr. 4490. Ug ckie Gememcke-Aorstckimgm. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 8. März 189-1 dem vom böhmischen Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe, mit wel ­ chem das Kaiser Franz Josef Bezirkskrankenhaus in Tann- vald als allgemeine öffentliche Krankenanstalt erklärt wird, die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 10. April l. I., Z. 4927/11, werden hievon die Gemeinde - Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 20. April 1891. Z. 486/B.-Sch.-R. Un sämmtliche OrtsschulrMe unä Schulleitungen. Die Ortsschulräthe werden hiemit aufgesordert, die Schulbeschreibung für das Schuljahr 1891/92, wo dies nicht bereits geschehen ist, ungesäumt zu beginnen und sich Hiebei an den Erlass des hohen k. k. Landesschulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, V.-Bl. Nr. 13, zu halten. Die SchulbeschreibungSacten, das ist der Aufnahmsbogen die Tabelle U und die von den Schulleitungen anzufertigenden summarischen Ausweise sind von den Ortsschulräthe» bis 10. Mai hieramts vorzulegen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 18. April 1891. Z. 491/B.-Sch.-N. Kn sämmtliche Schulleitungen. Der mit hierämtlichem Erlasse vom 1. December 1890, Z. 1542/B.-Sch.>R., Amtsblatt Nr. 48 ex 1890, abge- forderte Bericht über die bestehenden Suppenanstalten an den Schulen, die Zahl der daran theilnehmenden Schüler, die Namen der Förrerer derselben und sonstige bezügliche Daten ist unverzüglich einzusenden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 18. April 1891. Z. 469/B.-Sch.-R. Nn äie Orkschuträtlie unck Schulleitungen. Der hohe k. k. oberösterr. LandeSschulrath hat mit dem Erlasse vom 9. April l. I-, Z. 925, über die von einem BezirkSschulrathe gestellte Anfrage bezüglich der Stempelpflichtigkeit der Gesuche um die Zuerkennung der Quinquennalzulagen an Lehrpersonen eröffnet, dass schrift ­ liche Eingaben von Lehrpersonen um die Zuerkennung der ihnen nach den 16 und 18 des Gesetzes über die Rechts ­ verhältnisse des Lehrstandes vom 23. Jänner 1870 ge ­ bärenden Quinquennalzulagen der Stempelpflicht nach Tarif-Post 43, 2 der Tarisbestimmungen und deren Beilagen dem Beilagenstempel unterliegen, dass hingegen solche mündlich gestellte Ansuchen bei den k. k. Bezirks ­ und den Stadtschulräthen, den Ortsschulräthe« und Schul ­ leitungen ohne Aufnahme eines Protokolls und ohne Entrichtung einer Stempelgebür entgegengenommen werden können, wenn von denselben mittelst amtlichen Berichtes die Zuerkennung der gebürenden Quinquennal- zulage bei der vorgesetzten Behörde beantragt wird. Den bezüglichen Amtsanträgen sind, wenn es sich um die Zuerkennung der ersten Quinquennalzulage handelt, das AnstellungSdecret als definitiver Lehrer oder Unterlehrer und die hieraus erfolgte Gehaltsanweisung durch den ober ­ österr. LandesauSschuss, und bezüglich der Unterlehrer auch das Lehrbefähigungs-Zeugnis, bei Anträgen auf Zuerkennung einer weiteren Quinquennalzulage aber das Anweisungs- Decret der zuletzt zuerkannten Quinquennalzulage anzu- schließen. Hievon setze ich die Ortsschulräthe und Schulleitungen in die Kenntnis. Steyr, am 17. April 1891. Z. 462/B.-Sch.-R. Amtserinnerung. Den Mitgliedern des Zweiglehrervereines in Weyer, welche der am 9. Mai l. I. abzuhaltenden Conserenz bei- zuwohnen gedenken, wird hiemit der erforderliche Urlaub ertheilt. Steyr, am 17. April 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaunschast Steyr. — Haas'sche Buchdrucker« iu Sleyr.

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