Amtsblatt 1891/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. April 1891

3 Z. 4228. Kn äie Gememlle-Vorßckungm. Infolge Statthalterei-Erlasses vom 6. April l. I, Z 48II/II, werden die Gemeindevorstehungen aus Grund des Ersuchens des Präsidiums des oberösterreichischen Schutz- Vereines für Jagd und Fischerei in Linz aufgesorderl, alljährlich ein- bis zweimal die Gemeindebewohner in ent ­ sprechender Weise auf das Befugnis der Jagdbcrechtigten, Hunde, welche in einem Walde oder Felde jagen, zu er- schießen, aufmerksam zu machen und hieran die Belehrung zu knüpfen, dass sich die möglichst sorgfältige Verwahrung der Hunde gegen das Freiherumlausen derselben im Jagd ­ reviere deshalb dringend empfehle, um die Eigenthümer der Hunde vor ihrem Abschüsse, und die Jagdberechtigten vor dem durch die freiherumlaufenden und jagenden Hunde der Jagd jedenfalls zugehenden Schaden thunlichst zu bewahren. Steyr, am II. April 1891. Z. 4269. An die ßochwürdigen Marrämter und die Gemeinde - Worstehungen. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht hat laut des Erlasses vom 19. März l. I., Z. 4837, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern der serbischen griechisch - orientalischen Kirchengemeinde in Wien die Samm ­ lung freiwilliger Beiträge für die innere Ausstattung des im Bau begriffenen Kirchen- und Schulgebäudes in Wien für die Zeit bis 31. December 1891 in Oberösterreich bewilligt. Hievon setze ich die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am II. April 1891. Z. 4303. An sämmtliche Gemeinde - Worsteßungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 9. April 1891, Z. 5057/1, werden die Gemeindevorstehungen ausgefordert, zuverlässig bis 30. April l. I. zu berichten, welche Verkaufarten bezüglich des Rindviehes alsSchlacht- Ihiere und zwar: I. nach Lebendgewicht mit Percent a bzug, 2. nach Lebendgewicht ohne Percentabzug, Z. nach Stück (aus dem Fuße), 4. nach Schlachtgewicht üblich sind, und ob hiesür in einzelnen Orten eigene ein ­ schlägige Vorschriften (Marktordnungen) bestehen. Zu diesem Behufe sind die in der Gemeinde ansäßigen Fleischer und Viehhändler eingehend hierüber zu befragen. Steyr, am 14. April 1891. Z. 3772. Rn sämmtlilke Gememäe-Morstckimglm. mit Bezug auf den hierämtlichen Erlass vom 17. August 1890, Z. 8518 (Amtsblatt Nr. 33 ex 1890), zur Kennt ­ nisnahme und schleunigen Verständigung in den interessierten Kreisen. Nr 4362/1 Kundmachung betreffend die Uiehernfnhr nach Frankreich. Das k. und k. Ministerium des Aeußern hat auf Grund eines Berichtes der k. und k. Botschaft in Paris dem hohen k. k. Ministerium des Innern mitgetheilt, dass der französische Ackerbau-Minister mit Verordnung vom 10. l. M. die Ein- und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus der Schweiz über nachstehende Zollämter verboten hat: ^bevillors, ViIIur8-8OU8-KIamovt, Vautro^, lnäo- viller8, 6oullioi8, In 6oulo, In Ldominäo, klunoboroobe, Ie8 l?ourK8, los V6rrisrö8, ^ouAvs, Lloutde, 6bauxa- usuvs (Oout>8); Uoi8-ä'Llllont, Io8 K0U8868 (^ura); Nijoux, l?oren8 (^.in); LLint-^uIisii, ^nn6wu88o (llauto- 8uvois). In dieser Liste fehlen die Zollämter volls, I.6< Villen 8, N orten u, l^outarlier und Lsllo- Knräe, welche (wie die Botschaft berichtet) mit Rücksicht auf den Umstand offen gelassen worden sind, dass dort die Veterinär - polizeiliche Controls wirksamer durchgeführt werden kann, wie an jenen Grenzpunkten, welche gesperrt wurden. Die Folge davon ist, dass unsere im Transit über die Schweiz stattfindende Vieheinfuhr nach Frankreich, so ­ weit sie sich über die offen gelassenen Einbruchstalionen bewegt, durch das erwähnte Verbot unter der Voraus ­ setzung nicht alteriert wird, dass die betreffenden Thiere der vorgeschriebenen tzuuruutuiuo in der Schweiz unter ­ zogen werden. Dies wird hiemit zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 22. März 1891, Z. 5673, und mit Bezug auf die hieramtliche Kundmachung vom 1. August 1890, Z. 11.046, verlautbart. Uon der k. k. okerösterreichtsche« Statthalterei. Der k. k. Statthalter: PUthou m. x. Steyr, am 6. April 1891. Z. 4108. All sämmtlilke Oememäe-AorstekiMgm Mll k. k. Oelläl^merie-Postm-CommMäm. Laut der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perq vom I. April 1891, Z. 4118, wurde am 25. März l. I. in der Mitterau, Gemeinde Mitterkirchen, die Leiche eines unbekannten Mannes von der Donau angeschwemmt. Der ­ selbe hatte 175 Cm. Körpergröße, war von starkem Körper ­ bau und kräftiger Muskelentwicklung, blond, und dürfte im Alter von 40 bis 50 Jahren gestanden sein. Bekleidet war die Leiche mit blauer Tuchhose und Tuchjacke, einer mit halbkugelförmigen, silberplattierten Knöpfen versehenen Weste aus dunkelgrauem Struck, leinenem Hemde, einer schwarzgestreiften Unterhose aus Zwirnzeug ohne Märke und fast neuen, gut erhaltenen Stiefeln aus Bockleder. Nach dem Verwesungsgrade zu schließen, dürfte die Leiche 3 bis 4 Wochen im Wasser gelegen sein. Eventuelle, zur Feststellung der Identität dieser Leiche dienliche Daten sind anher bekannt zu geben. Steyr, am 12. April 1891.

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