Amtsblatt 1891/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. April 1891
4 Z 4606/1 Kundmachung betreffend Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat behufs der Hintanhaltung der Verbreitung der Maul- und Klauen seuche unter dem 27. März 1891, Z. 2724, nachstehende Verfügungen getroffen: l. In sämmtlichen Eisenbahnstationen des salzbur- gischen Flachgaues inclusive der Station Salzburg ist das Ein- und Ausladen von Rindern zu Zucht- und Nutzungszwecken bis auf weiteres verboten; ebenso ist der Trieb mit solchen Thieren aus dem Flachgau nach dem Pongau und umgekehrt untersagt. Die k. k. Bezirkshauptmannschast Salzburg wird er mächtigt, ausnahmsweise von Fall zu Fall eine solche ans landwirtschaftlichen Rücksichten unbedingt erforderliche Ein und Ausfuhr von Rindern zu Zucht- und Nutzungszwecken, dann von Weidevieh unter entsprechenden Vorsichten und strenger Beachtung der betreffenden speciellen Anordnungen zu gestatten. 2. Schlachtrinder dürfen im Flachgau nur in den Eisenbahnstationen Straßwalchen, Seekirchen und Hallein mit dem Bestimmungsorte Salzburg verfrachtet werden; in der Station Salzburg darf nur solches Schlachtvieh verladen werden, hinsichtlich dessen bezüglich der Provenienz und des Gesundheitszustandes kein Bedenken obwaltet, und wenn weiters die Thiere zur sofortigen Schlachtung bestimmt sind. 3. Für das Ausladen von Schlachtvieh aus anderen Ländern in den als Beschaustationen activierten Eisenbahn stationen des Flachgaues inclusive der Station Salzburg gelten die bezüglichen speciellen Vorschriften. 4- Hinsichtlich des Verkehres mit Borstenvieh ist die hierämtliche Kundmachung vom 18 December 1889, Z. 9978, maßgebend. 5. Der Durchzugsverkehr mit Klauenthieren auf der Eisenbahn bleibt durch obige Bestimmungen unberührt. 6. Der Verkauf von Klauenthieren im Triebe von Gehöft zu Gehöft, beziehungsweise von Ort zu Ort, ist gemäß Kundmachung vom 10. December 1888, Z. 9197, verboten. 7. Jede unter den Rindern, Schafen, Ziegen und Süweinen eintretende Erkrankung, welche auch nur den Verdacht des Vorhandenseins der Maul- und Klauenseuche erregt, ist sogleich anzuzeigen, und wird gegen diejenigen, welche sich eine Unterlassung der Anzeigepflicht oder eine Uebertretung der obigen Anordnungen sowie der sonstigen Seuchenvorschriften zuschulden kommen lassen, nach Z 44 des Thierseuchengesetzes und nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, vorgegangen werden. 8. Die hierämtliche Kundmachung vom 2. März 1891, Z. 1869, betreffs Ausladung von Nutzvieh in den Eisen bahnstationen des Salzburger Flachgaues, tritt hiemit außer Kraft. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, den 1. April 1891. Der k. k. Statthalter: Puthon. Steyr, am 5. April 1891. Z. 2638, 3059, 3359, 3771. Rn sämmtlilke Oememile-Aorstekungm. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 25. Februar bis 26. März 1891. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch der Seuchen in den Orten: Lustenau, Linz des politischen Bezirkes Linz (Stadt); Unterwald und Pichlern des politischen Bezirkes Steyr (Umgebung) ; Furkern, Weichsen, Stadt, Eichlbichl, Tarsdorf, Hof weiden, Weier, Wannersdorf, Arnstetten, Babenham, Alt heim, Ostermiething des politischen Bezirkes Braunau; Loring des politischen Bezirkes Vöklabruck; Hupfau des politischen Bezirkes Wels. Erlöschen der Seuche in den Orten: Vorort Waldegg, Linz Stadt in einem Seuchenhofe des politischen Bezirkes Linz (Stadt); Freudenthal, St. Georgen am Attergau, Seewalchen des politischen Bezirkes Vöklabruck. 2. Lungenseuche. Ausbruch der Seuche in der Ortschaft Lichtenau des politischen Bezirkes Freistadt. 3. Milzbrand. Erlöschen der Seuche in der Ortschaft des politischen Bezirkes Perg. 4. Rotzkrankheit. Ausbruch und Erlöschen der Seuche in der Ortschaft Altaist des politischen Bezirkes Perg. 5. Räude (Pferde). Ausbruch der Seuche in Dobl des politischen Be zirkes Schärding. Sleyr, am 6 März 1891. 396/B. Sch. R. Amtserinnerung. Den Mitgliedern des Zweiglehrervereines in Steyr, welche der Versammlung desselben am 16. April l. I. bei wohnen wollen, wird hiermit der erforderliche Urlaub ertheilt. Steyr, am 8. April 1891. Nr. 4106. An sämmtliche Kemeinde-Worsteßungen. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche noch nicht sämmt liche Erhebungsbögen über die Heuer zur Bemessung kom menden Militartaxpflichtigen eingebracht haben, werden angewiesen, diese Erhebungen unverzüglich nachzusenden, eventuell sofort zu betreiben. Steyr, am 7. April 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. 1. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haos'sche Buchdruckerei in Steyr.
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