Amtsblatt 1891/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. April 1891

4 Z. 3534. Nn sämiMcke Oememcke-VoHckMgm Mll k. k. Omllarmme-Pojim-CommMilm. Ausforschung. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz, vom 16. März 1891, Nr. 3697/1 V, hat die k. k. Statt ­ halterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 18. April 1869 in Groß-Seelotvitz gebornen und in Nikolsburg im gleichnamigen Bezirke heimatberechtigten Rudolf Franz Langer, Sohn der Eheleutc Franz und Anna Langer, welcher vor vier Jahren in einer Ziegelei in Groß-Seelowitz als Arbeiter beschäftigt war und von der Hauptstellnng des Jahres 1890 ausgeblieben ist, angesucht. Eine genaue Personsbeschreibung liegt nicht vor; der Stellungspflichtige wird aber von seinem ehemaligen Dienst ­ geber Severin Knbesch, Ziegeleibesitzer in Seelowitz, als von mittlerer Statur, mit länglichem Gesichte und blonden Haaren beschrieben. Die Gemeinde - Borstehungen »nd k. k. Gendarmerie- Posten werden daher angewiesen, die bezüglichen Nach ­ forschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu Pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner StellungS- pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 24. März 1891. Z. 3685. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen und k. k. Oendarmerieposten-Gommanden. Ausforschung. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 21. März 1891, Z. 4078/IV, hat die k. k Statt ­ halterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1869 in Ober-Aujezd im Bezirke Holleschau geborenen Josef Belecky, unehelichen Sohnes der Zigeunerin Barbara Volecky aus Kojelein im Bezirke Prerau, welcher von der Hauptstellung im Jahre 1890 ungerechtfertigt aus ­ geblieben ist, angesucht. Derselbe wurde im Jahre 1889 vom k. k. Bezirksgerichte Prerau wegen Vagierens zu Arrest in der Dauer von 3 Tagen verurtheilt und nach Abbüßung der Strafe auf freien Fuß gesetzt. Seitdem ist Belecky im Bezirke Prerau nicht gesehen worden und nachdem er auch in semer Heimatgemeinde unbekannt ist, konnte dessen Personsbeschreibung nicht bei- gebracht werden. Die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden daher angewiesen, die bezüg­ lichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 28. März 1«9I. Z. 3749. An sämmtliche Gemeinde - Borstehungen. Mit dem gegenwärtigen Amtsblatts erhallen die Gemeinde-Vorstehungen die anher vorgelegten Landsturm- rollen der 1872 gebornen Jünglinge zur d. ä. Deponierung und ferneren Evidenlsührung zurück. Die anher gesendeten Verhandlungs-Acten, betreffend die 1872 geborenen Jünglinge, woserne bezüglich einzelner derselben nicht separate Verhandlungen h. a. anhängig sind, folgen im Anschlüsse zurück. Sämmtliche auf das heurige Landsturmoperat bezug- habenden Acten sind d. a. wohl zu verwahren, da dieselben die Basis der späteren Recrutierungs - Verhandlung bilden. Die Erhebungen bezüglich der gänzlich unbekannten lanvstnrmpflichtigen Jünglinge sowie betreffend jener, deren Aufenthalt bisher nicht eruiert werden konnte, sind fortzu- setzen und etwaige Anhaltspunkte fallweise bekannt zu geben. Bezüglich der ferneren Evidenlsührung wird auf die Bestimmungen des ß 9 der Landsturm - Durchsührungs- Vorschrislen ex 1889, R.-G.-Bl. Nr. 193, hingewiesen und insbesonders erinnert, dass keine Veränderungen in der Sturmrolle ohne h. ä. Bewilligung stattfinden dürfen. Steyr, am 29. März 1891. Z. 3583. An sämmtliche Gemeinde - Borstehungen. Nachfolgend wird das Verzeichnis über die Verpflegs- kosten in den öffentlichen Wohlthätigkeits - Anstalten des Küstenlandes zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 11. d., Z. 2530/11, zur Kenntnis gebracht. Verzeichnis der im Jahre 1891 ia den öffentlichen Kranken-Anstalten des Küstenlandes giltigen Verflegs-Gebüren: Allgemeines Krankenhaus in Trieft: I. Verpflegs- Classe 3 fl. 50 kc., II. 2 fl. 50 kr., III. 92 kr., IV. 70 kr.; Irren-Anstalt in Trieft: I. Verpflegs - Classe 3 fl. 50 kr., II. 2 fl. 50 kc., III. 92 kr., IV. 70 kr.; Gebär-Anstalt: I. Verpflegs Classe 3 fl. 50 kr., II. 2 fl. 50 kr., III. 92 kr., IV. 70 kr.; die IV. Classe nur für Dienstboten und zahlungsfähige Triestiner, für Säuglinge, welche aus der Gebär-Anstalt wegen Krankheit oder Tod der Mutter in die eigene Abtheilung gebracht werden, 50 kr. Spital der barmherzigen Brüder in Görz: I. Ver ­ pflegs-Classe 2 fl., II. I fl. 40 kr., III. 70 kr.; in der III. Classe für Einheimische 40 kr. Spital der barmherzigen Brüder in Görz (Irren- Abtheilung): I. Verpflegs-Classe 2 fl., II. 1 fl. 40 kr., III. 70 kr.; in der III. Classe für Einheimische 50 kr. Spital der barmherzigen Schwestern in Görz (Kranken- Abtheihung): Verpflegskosten per Tag 70 kr.; für Einheimische 40 kr., für an Syphilis erkrankte Einheimische 45 kr. Spital der barmherzigen Schwelten in Görz (Irren- Abtheilung): Verpflegskosten per Tag 70 kr.; für Ein ­ heimische 50 kr. Spital in Capodistria: Verpflegskosten per Tag 61 kr. Spital in Pola: Verpflegskosten per Tag 65 kr. Steyr, am 27. März 1891.

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