Amtsblatt 1891/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. März 1891
2 Ueberzeugung gebracht, dass die Besprechung bei den Volks zählungsamtstagen einen günstigen Erfolg hatte und die Zahlung seitens der Gemeinden im allgemeinen in correcler und befriedigender Weise vorgenommen wurde. Auch die bisher gepflogene Einsicht und Überprüfung einiger Operate hat ergeben, dass das Volkszählungsgescbäit seitens dieser Gemrinden eine sorgsame und umsichtige Be handlung erhalten hat und ich sonach wohl in die Lage verletzt sein werde, in dem verkürzten Termine bis längstens Ende April l. I. die Bezirks-Uebersicht sammt den Orts- und Ge meinde-Uebersichten der hohen k. k. oberösterreichischen Statt halterei vorzulegen. Ich ergreif daher mit Vergnügen schon jetzt die Ge legenheit, den Gemeinde-Vorstehungen für die termingemäße Durchführung der Volkszählung meinen Dank und die wohl verdiente Anerkennung auszusprechen unp zugleich die sichere Erwartung, dass sämmtliche Operale sich bei der Prüfung als vollkommen brauchbar bewähren werden. Da jedoch im Sinne des H 32 der Volkszählungs- Vorschrist vom 29. März 1869 bei Vorlage der Bezirks- Uebersicht die Bezirksbehörde iür den Fall, als sich gegen die letzte Zahlung eine bemerkenswerte Vermehrung oder Verminderuug der Bevölkerung oder des Viehstandes ergeben hat, über deren Ursachen Bericht zu erstatten hat, so werben die Gemeinde-Vorstehungen gleichzeitig eingeladen, das Resultat der Volkszählung in Hinsicht auf die gegenüber der letzten Volkszählung irgendwie bemerkenswerten Ergebnisse der Volks bewegung auf dem Lande während der letzten zehn Jahre, oder bezüglich der besonderen Vermehrung oder Verminderung des Viehstandes in sachlich erörternder Weise berichtlich bis längstens 15. April l. I. barzustellen. Steyr, am 17. März 1891. Z. 3058. Rn äie Gememäe - VorßckMgm. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 12. März l. I., Z. 3675, werben Joses Danzmayer und Georg Lahner, AusschusSmit- glieder des oberösterreichischen Fischerei-Vereines, mit der Vornahme der vom hohen k. k. Ackerbau-Ministerium dem oberösterreichischen Fischerei Verein übertragenen Jnspicierung der Fischwässer während der diesjährigen Huchenlaichzeit betraut. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen behufs Verlautbarung dieser Jnspection in die Kenntnis. Steyr, am 13. März 1891. Z. 2005^ , An die Gemeinde-Dorstehungen. Die k. k. Statthalterei in Lemberg hat dem hohen k. k. Ministerium des Innern bei einem Kausmanne in Galizien vorgefundene und beanständete Muster von soge nannten Theesorten und von Ingredienzien zur Herstellung von Theesurrogaten vorgelegt, welche vom Obersten Sani tätsrathe einer eingehenden Untersuchung unterzogen wurden. Räch dem von diesem Fachralhe hierüber erstatteten Gutachten ist constatiert, dass es sich bei diesem Artikel nicht um ein Theesurrogat, sondern vielmehr um einen Betrug handelt, welcher dadurch begangen wird, dass aus bereits zur Theebereitung verwendeten, erschöpften und daher gehaltlosen, durch Zusatz von gebranntem Zucker, Sand rc. weiter zubereiteten Theeblättern ein Prorucl her gestellt wird, das die Bezeichnung „Theesurrogat" gar nicht verdient, trotzdem aber auch zur «Substitution von echtem Thee zur Beimischung zu demselben und sohin zur Fäl schung des Thees verwendet wird und geeignet ist, bei länger fortgesetztem Genusse Verdauungsstörungen herbei- zuiühren. Dieses Product stellt sich sonach als ein zu Gsnuss- zwecken bestimmter Art kel dar, dessen Bereitung in Ge- mäßheit der Bestimmung des Z 6 der Ministerial-Ver ordnung vom 1. Mai 1866, R.-G -B'. Nr. 54, wegen der gesundheitswidrigen Art und Form desselben aus sanitären Gründen unzulässig ist. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 1. Februar l. I., Z. 16.251, und Statthalterei- ErlasseS vom 14. Februar l. I-, Z. 1957, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis — auf Grund des H 25, Punkt 5 der Gemeinde-Ordnung im eigenen Wirkungskreise den Handel mit Thee und mit Gsnuss- artikeln überhaupt strenge zu überwachen, in gesundheits widriger Weiss gefälschte Tbeewrten vom Verkehre aus- zuschließen und gegen jene Personen, welche sich mit der Herstellung und dem Handel derartiger sanitätswidriger Genussartikel besassen, strenge das Amt zu handeln, be ziehungsweise dieselben gseignetensalls hieher oder eventuell den Gerichtsbehörden wegen Einleitung des strasgerichtlichen Verfahrens anzuzeigen, ferner von belangreichen-Wahrneh mungen in sanitärer Beziehung, welche bei der sanitäts- polizeilichen Ueberwachung des Lebens- und Genussmittel- verkehrs gemacht werden und die Erlassung allgemeiner Verfügungen erwünscht erscheinen lassen, ander die Anzeige zu machen. Steyr, am 13. März 1891. Z. 3257. — An sämmtliche Gemeinde-Dorsteyungen. Es wird hiemit zwecks entsprechender Verlautbarung an die Waldbesitzer bekannt gegeben, dass guter, keimfähiger Lärchen- und Sichtensame beim Forstamte Steyr der gräfl. Lamberg'schen Herrschaft um bedeutend billigeren Preis als durch bis Samenhandlungen aus dem vorhandenen Vorrathe bezogen werden kann. Steyr, am 18. März 1891. Z. 2917. Rn sämmtliche Oememlte-WHcklmgm Mll k. k. Omckarmme-Poßm-CommMäelt. Der nach Reisberg, Bezirk Wolfsberg, zuständige ehe malige Hubenbesitzer Michael Paulitsch, 57 Jahre alt, treibt sich schon seit längerer Zeit beschäftigungslos herum und verursacht seiner Heimatsgemeinde dadurch, dass er sich Krankheiten simulierend in Spitalsbehandlung nehmen oder von den Gemeinden Reisevorschüsse ertheilen lässt, be deutende Unkosten. Ueber im Wege der k. k. Bezirkshauptmannschast Wolfsberg gestelltes Einschreiten der genannten Heimats gemeinde hat die k. k. Landesregierung in K'azenfurt mit der Note vom 11. Februar 1891, Z. 16.885, ersucht, die die Currendierung des Genannten zu veranlassen.
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