Amtsblatt 1891/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. März 1891
Amtg-WOkutt der K. k. Nezirkshauplmannschaft 8leyr. Kr. 11. Steyr, am 19. Mar; 1891. Z. 275/B.-S».-R. An sämmililke ZikulleiiMgen. Zufolge hoben Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 5. März 1891, Z 667/krü8, nach welchem Er hebungen einzuleiten sind, ob der Lehrermangel in Oder- österreich vollständig behoben erscheint, oder ob sich voraus sichtlich in den nächsten Jahren noch Schwierigkeiten bei Gewinnung gesetzlich befähigter Lehrkräfte für den Unterricht an den öffentlichen Volksschulen des Landes ergeben werden, erhält die Schulleitung den Auftrag, binnen drei Tagen unter persönlicher Verantwortung der Schulleiter anher zu berichten: I. Wie viele provisorische Unterlehrer, beziehungsweise Aushilislehrkräfte männlichen und weiblichen Geschlechtes in jedem der drei Schuljahre 1887/88, 1888/89 und 1889/90 an der Schule neu angestellt wurden; wie viele von diesen provisorischen Lehrkräften mit einem Reifezeugnis von der Lehrer- oder Lehrerinnen - Bildungsanstalt in Linz» und wie viele aus den Bildungsanstalten anderer Kron- länder in den Schuldienst traten. 2. Wie viele Lehrpersonen aus anderen Kronländern in den bezeichneten re> Schuljahren definitive Lehrer- oder Unterlehrerstellen erhielten. 3. Wie viele provisorische Unterlehrerstellen nicht be setzt sind. 4. Ob in den jüngst abgelaufenen Schuljahren bei Erkrankungen oder Beurlaubungen einzelner Lehrpersonen wegen Mangel einer Lehrkraft der Halbtagsunterricht zeit weilig eingesührt werden wusste. 5. Wie viele Lehrkräfte (Direcwren, Oberlehrer, Lehrer, Unterlehrer) in den bezeichneten drei Schuljahren infolge von Ernennungen in andere Kronländer übersiedelt sind. In diesem Berichte sind die in Betracht kommenden Lehrpersonen namentlich anzusühren. Eventuelle Fehlberichte sind ebenfalls innerhalb deS angegebenen Termines einzusenden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 15. März 1891. Z. 265/B.-Sch.-R. An llie KLMitnngen. Laut Kundmachung der Direktion der Lehrerbildungs anstalt in Linz weiden die LehrbesähigungS - Prüfungen für ArbeitSlehrerinnen an der k. k. LehrerinnenbildungS- anstalt in Linz in der Zeit vom 15. bis 17. Juni l. I. abgehalten. Die erforderlichen Documente und zwar: der Taus oder Geburtsschein, ein Zeugnis über die sittliche Unbe- scholtenheit, ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit und das letzte Schulzeugnis sind bis längstens 14. Juni l. I. an die Direktion einzusenden. Hievon werden die Schulleitungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 10. März 1891. Z. 3170. An samlMlke Oememcke-AorstckimM. Nach ß 8 der Feuerpolizei-Ordnung, Gemeinde- und Verordnungsblatt Nr. 18 ex 1873, und des Gesetzes vom 28. December 1869, Gemeinde- und Verordnungsblatt Nr. 2, ist mindestens einmal im Jahre die Feuerbeschau in sämmtlichen Gebäuden durch den Gemeinde-Vorsteher mit Zuziehung eines RauchsangkehrerS, eines zweiten Sach verständigen, und wo eine Feuerwehr besteht, mit Zu ziehung des Leiters derselben, oder eines von dem selben abgeordneten Feuerwehrmilgliedes vorzunehmen. Es ist mir nun zur Kenntnis gelangt, dass diese durch das Gesetz normierte Beziehung des Feuerwehrleiters ober seines Stell vertreters sehr häufig unterlassen wird. Ich fordere daher die Gemeinde-Vorstehungen ernstlich aus, künftig diesbezüglich dem Gefetze Genüge zu leisten. Steyr, am 15. März 1891. Z. 3253. An sämmNlke OemlMlle'AorstekMgen. Volkszählung. Trotz der vielfachen Geschäfte, welche in den letzten Monaten die Gemeinden zu bewältigen hatten, ist es den selben gelungen, das Operat der Volkszählung sogar in dem verkürzten Termine fertig zu stellen, so dass heute hieramts schon ein grober Theil der Operale behufs Prüfung vorliegt und nach den eingelangten Berichten mit Sicherheit zu erwarten steht, dass bis 25. März l. I. sämmtliche Op rate vorliegen werden. Schon die von mir vorgenommenen Stichproben bei den AufnahmSbogen in jeder Gemeinde haben mir die
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