Amtsblatt 1891/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. März 1891

Rmt8-HU!'utt der k. k. Mzirkshauplinaimschafl 8keor. Wr. 10 Steyr, am 12. März 1801. Z. 274/B. Sch.-R. Rn ckie KlkuHeliungea. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, die Be ­ antwortung folgender Fragen zuversichtlich bis 20. d. M. hieramts einzubringen. I. Wann beginnt vormittags, wann nachmittags der Unterricht? u) Im Sommer? b) Im Winter? 2. An welchem Tage der Woche wird kein Unterricht ertheilt? 3. An welchem Tage der Woche wird der verkürzte Unterricht abgehalten? In welchem Zeitausmaße und wann beginnt derselbe? 4. In welchen Monaten des Schuljahres wird der ver ­ kürzte Unterricht abgehalten? 5. Werden an der Schule Winterferien abgehalten? Wie lange dauern dieselben? 6. Werden an der Schule Herbstferien abgehalten? Wie lange dauern dieselben? 7. In welcher Weise werken die Schüler zu den vor ­ geschriebenen religiösen Uebungen ungehalten? 8. Wie oft und aus welchen Anlässen wurden in den abgelausenen 12 Monaten vom Ortsschulrathe Ferialtage be ­ willigt? 9. Besteht an der Schule ein landwirtschaftlicher Fort ­ bildungskurs? Wie lange dauerte derselbe? Wie viel Stunden per Woche wird Unterricht ertheilt, an welchem Tag; und wann? K. k. Bezirksschulrat!) Steyr, am II. März 1891. Z. 2004. An sämmtlilke Gememlle-VoHekMgm. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidiaung vom 4. Februar l. I-, Nr. 1824/321 IIu ox 1891, hat das hohe k. und k. Reichskciegsministerium im Einvernehmen mit dem Herrn k. ungarischen Landes- vertheidigungs-Minister und dem Herrn k. ungarischen Ackerbau- Minister eine Ergänzung des zweiten Absatzes des § 64 der Wehrvorichristen, I Theil, in dem Sinne verfügt, oass die Echlussprüfungszeugnisse der k.ungarischen landwirtschaftlichen Lehranstalten zu Debreczin, Krsthely, Kaschau und Kolosz- .monostor der Gegenzeichnung des Schulinipectors oder Regicrungscommissärs nicht bedürfen, um zur Ableistung des einjährigen Präsenzdienstes aus Staatskosten zu berechtigen. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthallerei Linz vom 12 Februar l. I-, Z. 200I/IV, geschieht hievon die Verlautbarung. Steyr, am 3. März 1891. Z. 2546. An sämmtliche Oememäe-AorMMgen. Laut Auszug aus dem Protokolle über die Licenzierung am 24. Februar 1891 in Wels wurden die nachstehenden im Pnvatbesitze der Gutsbesitzerin Clara Söllradl in Au bei Kremsmünster befindlichen Hengste zur Verwendung für die Beschälung sremder Stuten geeignet befunden und zwar: I. Kastanienbrauner Hengst, beide Füße im Fessel weiß, 6 Jahre alt, 178 Cenlimeter hoch, Pinzgauer Rasse. 2. Kastanienbrauner Hengst mit Stern, der Hintere linke Fuß im Fessel weiß, 5 Jahre alt, 165 Cenlimeter hoch, Pinzgauer Rasse. Dies wird mit Bezug auf ß 7 der hohen Statthalterei- Kundmachung vom 26. December 1883, Gemeinde- und Verordnungsblatt Nr. 28, behufs allgemeiner Verlautbarung bekanntgegeben. Steyr, am 4. März 1891. Z. 2694. An sämmtliche Gkmemlle-Aorßcklmgm. Die Gemeinve-Vorstehungen werden erinnert, dass der Ausweis über die Taxierungen nunmehr nach einem neuen Formulare abzufassen ist, wozu die Drucksorte unter einem zugesertigt wird, welche mit den Daten pro 1890 auszusüllen und umgehend anher vorzulegen ist. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche die Ausweise zum Jahressanilälsberichte pro 1890 noch nicht vorgelegt haben, werden gemahnt, dieselben bei Vermeidung eines Pönfalles umgehend anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 4. März 1891. Z. 2446. An sämmtliche Gemeinde - Worsteyungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. F.bruur 1891, Z. 2374/IV, hat die k. k. Statt-

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