Amtsblatt 1891/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Februar 1891

3 Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichnelen Termines beim Ackerbauministerium ein- gsbracht werden, können erst in zweiter Linie berückstchtigst werden, und zwar nur insoweit, als der benöthigte Bedarf an Ersatz-Hengsten der Anzahl und der Gattung nach nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste ge ­ deckt werden könnte. Steyr, am 21. Februar 1891. Z. 1948. Un jammMe Oememlle-AoHckMM imck k. k. OeMrmäe-Mm-EouMMckm. Mit Bezug auf den Eclass der hohen k. k. Statt ­ halterei in Lmz vom 2. Februar 1891, Z. 1687/1, ist die nachstehende und auch hinauslangende Kundmachung zu­ folge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 13. Februar 1821, Z 2121/1, in der ortsüblichen Weiss zu vsrlautbaren und sind die Beschauorgane hiervon in Kenntnis zu setzen. Kundmachung betreffend die Biehausfuhr aus dem Bezirke Böcklabruck. Nachdem die Maul- und Klauenseuche laut des Be ­ richtes der k. k. Bezirkshauptmannschast in Böcklabruck vom 8. Februar 1891, Z. 2062, im politischen Bezirke Böckla ­ bruck dermalen nur noch in fünf Ställen dreier Gemeinden herrscht und durch amtliche Erhebungen seither die Ssuchen- freiheit aller anderen Gemeinden dieses Bezirkes sestgestsllt worden ist, so wird das unter dem 2. Februar 1891, Z. 1687, erlassene Verbot der Verfrachtung von Wieder ­ käuern und Schweinen in den Stationen Bceitenschützing, Schwanenstadt, Attnang-Puchheim, Böcklabruck, Timelkam, Redl-Zipf, Vöckiamarkt uns Frankenmarkt nach Eisenbahn ­ stationen auherhalb Oberösterreich aufgehoben. Steyr, am 17. Februar 1891. Z. 2006. Un ckie Oememcke-AoHckMgm Mll k. k. OMaMme-MeMommMea. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Februar 1891, Z. 1819/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Ausforschung des Johann Kauer, welcher von der Stellung im Jahre 1890 illegal ausgeblieben ist, angesucht. Laut Taufschein ist derselbe am 16. Mai 1869 in Nebes als Sohn des Webers Joses Kauer und dessen Gattin Maria geborene Resch aus Deutsch-Liebau geboren, Johann Kauer ist nach Deutsch-Liebau, im Bezirke Mährisch- Schönberg zuständig. Weitere Anhaltspunkte, sowie eine Personsbeschreibung des genannten Stellungspflichiigen liegen nicht vor. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden daher angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich ­ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist sofort anhsr zu be ­ richten. Steyr, am 19. Februar 1891. Z. 2053. An sämmtliche Gemeinde - W^stchnngen. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat über An ­ trag des Landesausschusses des HsrzogthumS Salzburg ge ­ nehmiget, dass die Vecpflegstaxen im St. Johaunfpitale zu Salzburg für das Jahr 1891 per Tag auf den Abthei ­ lungen mit 96 kr. und für ein Extrazimmer mit 1 fl. 60 kr. belassen werden. Hisvon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. d. M. 1483/Il, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 20. Februar 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hebonstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaunschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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