Amtsblatt 1891/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Februar 1891
4 8ud Nr. 262 einen zweiten Heimatschein zum Aufenthalte in Kojetein und am IS. April 1874 sud Nr. 388 erhielten beide Eheleute gemeinschaftlich einen Heimatschein zum Aufenthalte in Bohdalitz; von hier ab verschwindet jede Spur dieser Familie. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden daher beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspfl'chtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungs pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist sofort anher zu be- richten. Steyr, am 15. Februar 18S1. Z. 1721. Nil sämiMHe Oememcke-VoHckMgm Mit k. k. Omckarmme-Nostm-CouMMcke^ Ausforschung. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1891, Z. 1614/IV. hat die k. k. Statt halterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 5. Juli 1869 in der Landesgebäranstalt in Brünn geborenen Franz Latzel, unehelichen Sohnes der in Proßnitz heimatberechtigten Dienstmagd Marie Latzel, welcher zur Stellung im Jahre 1890 nicht erschienen ist, angesucht. Den gepflogenen Erhebungen zufolge ist Marie Latzel, welche unter dem 11. März 1870 sud Z. S6 ihr letztes Dienstbotenbuch behoben hat, in der Heimatsgemeinde, wo sie keine Anverwandten besitzt, sowie ihr vorgenannter stellungspflichtiger Sohn gänzlich unbekannt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden daher angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspfiichtigen ausgeführt erscheint, seiner StellungS- pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist sofort anher zu be richten. Steyr, am 15. Februar 1891. Z. 1717. An die Schuvstations-Kemeinde- Oorsteßungen. Dieselben werden auf den im Landes-Gesetz- und Ver ordnungsblatt zur Kundmachung gelangenden Eclass des k. k. Statthalters von Oberösterreich vom 4, Februar 1891, Z. 921/11, betreffend die Abänderung des Punktes 26 der Jnstruction für die Schubbehörden und Gemeinden zur Durchführung der Schubvorschristen vom 17. November 1873, Z. 7576, Nro. 65 G. und V. B., besonders auf merksam gemacht. Steyr, am 11. Februar 1891. Z. 132 B. Sch. R. Nn, sämmtlilke OrtMnlrMe. Laut Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes in Linz vom 29. Jänner 1891, Z. 124, betragen die Ge stehungskosten für die zum Gebrauche der Ortsschulräthe und öffentlichen Volksschulen für das Jahr 1890 über- sendeten Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrathes für Oberösterreich per Exemplar 18 kr., welcher Betrag von den Ortsschulräthen sowohl für die eigenen als auch für die den dortigen Schulleitungen zugekommenen Exemplare binnen 8 Tagen anher zu senden ist. Steyr, am 13. Februar 1891. Z. 287M. Alt sämmitilke Oememcke-NorßckMgm. Im Sinne des § 9, Punkt 1, der Evidenz-Vorschrift für die k. k. Landwehr, I. Theil, werden die Gemeinde- Vorstehungen beauftragt, in geeigneter Weise die Verlaut barung ergehen zu lassen, dass die im dortigen Bereiche domicilierende Mannschaft des k. u. k. Heeres fremder Bezirke vom Affentjahrgange 1880, welche ihren Uebertritt in die k. k. Landwehr bis nun nicht angemeldet, sich unvsr- zü glich mit ihren Militärpäfsen bei der k. k. Landwehr- Evidenz-Abtheilung zu melden hat. Steyr, am 17. Februar 1891. Der k. k. Bezirks haup tm MN : Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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