Amtsblatt 1891/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Februar 1891

3 Anhang. Die Nonne ist eines der schädlichsten Forstinsecten, welche nicht -nur einzelne Bäume tödten, sondern ganze Landstriche entwalden kann. Falter und Eier. Der Nonnenfalter (Schmetterling) ist mittelgroß, weiß bis grau gefärbt; die Vorderflügel sind hellweiß mit scharf gezeichneten schwarzen Zackenbändern durchzogen, die Hinter- flügel sind grau. Der Hinterleib des Weibchens hat schwarze und rosenrothe Querbänder; das Männchen ist kleiner als das Weibchen und hat gekämmte Fühler und nur sehr wenig rosenrothe Färbung auf dem minder entwickelten Hinterleib. Die Eier sind, frisch gelegt, fleischfarbig, später in in's licht- taubengrau verfärbend. Raupe. Die Raupe hat 16 Füße, ist röthlich oder grünlich grau, selbst ganz dunkelgrau. Am zweiten Glieds ist ein sammetähnlicher schwarzer Querfleck, von welchem ein bräun ­ licher, etwas schmälerer Längsstreifen über den Rücken bis zum vorletzten Gliede zieht; auf dem achten Gliede ist der Längsstrsifen durch einen satlelartigen lichteren Fleck unter ­ brochen. Die Raupe hat zahlreiche Wärzchen, welche Büschel von langen dunklen Haaren festhalten. Die ganz jungen Raupen sind schmutzig gelb und haben einen schwarzen Kopf, färben sich jedoch schon nach einigen Stunden und werden schwarz. Puppe. Die Puppe ist braun, bronzeglänzend, verdünnt sich nach hinten in einen kurzen Zapfen, an dessen Spitze sich zwei nach außen gebogene Häckchen befinden. Auch die Puppe ist mit einzelnen Büscheln gelblicher Zotenhaare versehen und mit einigen weißen Fäden umsponnen. Entwicklung. Der Falterflug findet je nach Witterungsverhältnissen Hon Mitte Juli bis Ende August statt. Das Weibchen legt an einer oder mehreren Stellen, meist unter den Rinden- schuppen, auch unter die Baumflechten im Ganzen bis zu ISO Eier, aus welchen zeitlich im Frühjahre die jungen Raupen auskriechen und 5 — 8 Tage in Gruppen an dieser ihrer Entwicklungsstelle verbleiben. In diesem Stadium werden die Raupchengruppen „Spiegel" genannt. Nach dem Verlassen der Entwicklungsstelle begeben sich die Raupen stammaufwärts und beginnen in den Baumkronen zu fressen. Gegen Ende Juni, oft auch später verlassen die aus ­ gewachsenen Raupen die Freßstellen und verpuppen sich meist an der Rinde des Stammes, zuweilen auch in den Nadeln, um dann im Puppenzustande 15 bis 20 Tage zu verbleiben. Die Gemeinde-Vorstehungen werden demnach beauftragt, die Kundmachung an der Amtstafel am Gemeindeamts heute ent ­ sprechend anzuheften, zu wiederholten Malen in ortsüblicher Weise zu verlautbaren, speciell den Gemeinvepolizeiorganen, sowie den im Gemeindegebiete aufgestellten Forst-, Jagd- und Feldschutz-Organen die entsprechenden Weisungen zukommsn zu lassen. Ebenso werden die k. k. Gendarmerieposten aus ­ gefordert, diesem Gegenstände ihr besonderes Augenmerk zu- zuwenden. Die strenge Handhabung der Bestimmungen zum Schutze der Bögel wird zur Pflicht gemacht. Steyr, 10. Februar 1891. Z. 1800. An sämmtliche Hemeinde-Morsteyungen. Losung. Behufs Durchführung der Losung im Stellungsbezirke Steyr (Land) in Gemäßheit der U 32 — 34 der Wehr- Verordnung finde ich Nachstehendes anzuordnen: An der Losung haben sich alle zuständigen Stellungs ­ pflichtigen des Geburtsjahres 1870 zu betheiligen, welche nicht gemäß § 32, 3 der W.-V. von der Losung aus ­ genommen sind (Zöglinge der Militärbildungsanstalten, im Heere Dienende und die gänzlich Unbekannten). Zur Losung, bei welcher sich die Herren Gemeinde- Vorsteher oder deren Stellvertreter nach § 34, P. 1 der W--V. zu betheiligen haben, hat jedermann freien Zu ­ tritt; den Eltern und Vormündern der zur Losung Beru ­ fenen gebürt jedoch der Vorzug, wofecne der Versammlungs ­ ort nicht für alle Personen reicht. Den Stelluugspflichtigen steht die persönliche Be ­ theiligung am Losungsacte frei ; wenn der Aufgerufene nicht selbst das Los ziehen will, oder nicht anwesend ist, zieht dessen Stellvertreter oder ein anderer, den der Leiter der Losung bestimmt, das Los. Das gezogene Los ist für den Stellungspflichtigen während der ganzen Dauer der Stellungspfllcht, daher auch in den höheren Altersclassen gütig, soserne er nicht der Be ­ handlung außer der Altersclasse und Losreihe unterliegt. Die Losung findet am Donnerstag den 5. März l. I. im AmtSgebäude der k. k. Bezirks ­ hau p t m a n n s ch a f t Steyr statt und wird der Be ­ ginn dieser Amtshandlung auf halb 9 Uhr vormittags fest- gestellt. Die Gemeinde-Vorstehungen haben dies sofort durch Anschlag an der Amrstasel und sonst in ortsüblicher Weise zu verlautbaren und sich bei der Losung auszuweisen, dass die öffentliche Verlautbarung mindestens acht Tage vorher in der Gemeinde erfolgt ist. Die Herren Gemeinde-Vorsteher, beziehungsweise deren Vertreter haben zu dem Losungsacte Las zum Amtsgebrauche der Gemeinde bestimmte Pare des Verzeichnisses über die im Jahre 1891 in die 1. Altersclaffe tretenden, in der Gemeinde heimatberechtigten Wehrpflichtigen mitzubringen. Steyr, am 11. Februar 1891. Z. 1722. Rn sämmtMe Gemeinde-VoHeäimgm Mll k. k. OMarmme-Postm-Commanckm. Ausforschung. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Februar l. I., Z. 1757/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 31. März 18K9 in Kleinster geborenen und dort heimat ­ berechtigten Wilhelm Mikfik, Sohn des Schlossers Johann Mikfik und dessen Ehegattin Josefa, geborne Mundarek, welcher sich zur Verzeichnung in das Heeresergänzungs- Operar nicht gemeldet und bisher nicht eruiert werben konnte, angesucht. Der Vater des Genannten, Johann MÜsik, 1834 in Kleinster geboren, welcher nur kurze Zeit in Kremsier das Schlossergewerbe betrieben hat, erhielt am 6. Februar 1867 sub Nr. 217 einen Heimatschein zum Aufenthalte in Brünn; am 29. August 1871 erhielt dessen Ehegattin Josefa Miksik

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