Amtsblatt 1891/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Februar 1891
2 »ann Mit der Summe der Ziffern der Spalten 10 und 13 und mit der Summe der Ziffern der Spalten 14 bis 27 der OrtSüberffcht constatiert worden ist, jederzeit auch sich zu überzeugen sein, ob die in der erwähnten Spalte 5 der Ort-übersicht bei dem betreffenden Hause eingetragene Ziffer mit der am Schlüsse des Aufnahmsbogens diese- HauseS enthaltenen „Gesammtsumme der Anwesenden", oder wenn die Zählung mittelst der Anzeigezettel stattgefunden hat, mit jener Summe übereinstimmt, welche sich durch die Summierung der am Schlüsse der Anzeigezettel des betreffenden Hauses enthaltenen Gesammtsumme der An wesenden ergibt. Als selbstverständlich muss Hiebei vorausgesetzt werden, dass der Weisung des alivoa 6 der Belehrung Formular IX Seite 387) bezüglich der Spalten 24 und 2S der Anzeigezettel oder Aufnahmsbogen aus das pünktlichste nachgekommen werde. Dass bei der Verfassung der Gemeinde übersichten mit der gleichen Genauigkeit oorzugehen sein wird, ist selbstverständlich. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher aufgefordert, die vorstehenden Weisungen auf das genaueste zu befolgen, und aufmerksam gemacht, dass sie für die genaue Verfassung der Uebersichten gemäß der Bestimmung des tz 28, »linoa 2, der Volkszählungsvorschrist verant wortlich und haftbar sind. Es darf umso zuversichtlicher erwartet werden, dass die OrtS- und die Gemeinde- (und Bezirks«) Uebersichten in vollkommen entsprechender und richtiger Weise hergestellt werden, als eine sehr bedeutende Vereinfachung und Ver ringerung des Inhaltes dieser Uebersichten Platz gegriffen hat, indem gerade die schwierigsten und zeitraubendsten Zu sammenstellungen vollständig fortgefallen sind, wodurch nicht nur die Herstcllungsarbeiten für diese Uebersichten, sondern auch die Arbeiten bezüglich der Revision und Prüfung der selben um ein sehr Bedeutendes vermindert werden. St ehr, am 6. Februar 1891. Z. 1421. An alle Gemeinde-Worftehungen und k. K. Gendarmerie-Aasten-Kommanden. Aus vom hohen k. und k. Ministerium des Aeußern an oas hohe k. k. Ministerium des Innern mitgetheilten Berichten des k. u. k. Consuls in Port Said ist zu ent nehmen, dass in letzterer Zeit wiederholt österreichische Mädchen nach Egypten zu Prostitutionszwecken gebracht werden. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmecie-Posten-Commanden infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Jänner l. I., Z. 474, und Statthalterei-Erlasses vom 29. Jänner l. I., Z. 1066/H, in Kenntnis gesetzt und wird es Sache der Gemeinde-Vorstehungen sein, bei Einbegleitung von Gesuchen um Reisepässe für Mädchen zum Zwecke von Reisen nach Egypten re., die besonderen Bestimmungen der ZZ 13 und 15 der Ministerial-Kundmachung vom 10. Mai 1867, R.- G.-Bl. Nr. 80, vorzüglich zu beachten. Steyr, am 6. Februar 1891. Z. 1561. ------------------ An sämmtliche Gemeinde - Worstestungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Die im abgelausenen Jahre stattgehabten Sturm schäden, das mehrfache Austreten des Borkenkäfers und sonstiger Arten sorstschädlicher Jnsecten lassen beim Eintritts einer warmen trockenen Witterung im heurigen Frühjahre «ine rasche und vermehrte Entwicklung verschiedener Arten von Forstschädlingen, insbesondere des Borkenkäfers er warten. Zur Vermeidung größerer Gefahren werden die Ge meinde-Vorstehungen beauftragt, den Privatwaldbesitzern die Vorschriften des hierämtlichen Erlasses vom 1. April 1875, Z. 1957, in Erinnerung zu bringen und eine strenge Beaufsichtigung der Waldungen bei Vorkommen von Forst schädlingen, sowie die sogleiche Vornahme der Vorbeugungs und Vertilgungsmaßregeln eintreten zu lassen. Das konstatierte Vorhandensein des Borkenkäfers ist unter Angabe des Walvtheiles und Besitzers jedesmal unverzüglich anher anzuzeigen. Die günstigsten Brutplätze sind sonnige Stellen, namentlich Schlagränver und lückige Bestände, ferner trockene Lagen. Der Borkenkäfer bildet eine fortwährende Gefahr für die Nadelholz-, insbesondere die Fichtenwaldungen. Die Hauptsorge ist, die Zahl der vorhandenen Käfer auf das geringste zu beschränken und dies ist zu erreichen durch richtige Anwendung von Fangbäumen. Die Fällung und Legung derselben hat vor dem Ausbruche des Buchenlaubes zu geschehen unv zwar an Süd- und Westrändern der Schlagsäume. Die Fangbäume sind häufig zu revidieren und ist die Entrindung derselben ohne Verzug nach Ab setzung der Eier, oder wenn das Jnsect sich zur Larve zu entwickeln ansängt. vorzunehmen. Als weiteres Borbauungsmittel wird sorkpolizeilicher- seits die schleunige Ausarbeitung und Entfernung aller gebrochenen, beschädigten oder sonst merklich kranken Fichten aus den Beständen zur Pflicht gemacht. Steyr, am 7. Februar 1891. Z. 129/B. Sch. R. Amtserinnerung. Dem k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Lehr- personen, welche der am 5. März l. I. in Sierning statt- findenden Lehrerconserenz des Zweiglehrervereines Sierning beiwoynen wollen, den für diesen Tag erforderlichen Urlaub. Steyr, am 5. Februar 1891. Z. 195./M. An sämmtliche Gemeinde - Dorstehungen. Die Gemeinde-Vorstehungen erhalten unter Einem Verzeichnisse der eigenen Landwehrmänner des Affent« jahres 1878, welche mit 31. December 1890 als mit Abschied entlassen in Abgang gebracht, beziehungsweise in den Sturmrollen der betreffenden Geburtsjahre in Zuwachs zu nehmen find, zugesertigl, welche Verzeichnisse nach bewirktem Vollzüge sofort wieder anher rückvorzulegen kommen. Steyr, am 4. Februar 1891. Z. 1368. --------------- -- An sämmtliche Gemeinde - Aorsteyungen. Zufolge Erlasses vom 30. Jänner 1891, Z. 1355/1, wird die nachstehende Kundmachung zur allgemeinen Ver lautbarung bekannt gegeben: Kundmachung. Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten- Depot - Commando in Stadl werden für die Licenzierung
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