Amtsblatt 1891/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Februar 1891

Amt8-HOiutt der k. k. Mzirkshauptmannschast 81eqr. Ur. 3. Sleyr, am 3. Februar 1891. Z. 1037. An sämmtliche Gemeinde - Uorstehnngen. Volkszählung. Anlässlich der letzten Volkszählung hat sich die Frage ergeben, in welcher Weise jene in den Anzeigezetteln oder Aufnahmsbogen verzeichneten abwesenden Einheimischen in die Ortsübersicht zu übertragen seien, deren Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte, beziehungsweise bei welchen die Rubrik „Aufenthaltsort des Abwesenden" die Bemerkung „unbekannt" enthielt. In Uebereinstimmung mit dem Vor ­ gänge, welcher in Absicht auf die Behandlung dieser Per ­ sonen bei Anfertigung der Ortsübersicht anlässlich der letzten Volkszählung angeordnet wurde, hat das hohe k. k. Mini ­ sterium des Innern mit dem Erlasse vom 23. Jänner 1891, Z. 1630, nachstehendes zu verfügen gefunden: 1. Die in den Anzeigezetteln und Aufnahmsbogen eines Hauses verzeichneten abwesenden Einheimischen, bei welchen die Spalte 28 mit der Bemerkung „unbekannt" oder einer ähnlichen ausgcfüllt ist, sind auf Seite III der OrtSübersicht bei dem betreffenden Hause in der Hauptsumme der abwesenden Einheimischen (Spalte 28 der Orlsübersicht) und ebenso nach dem Geschlechte gesondert in die Spalten 29 und 30 der Ortsübersicht mit den übrigen abwesenden Einheimischen einzubeziehen. 2. Das gleiche hat auch bezüglich der Eintragungen in die Spalten 31 bis einschließlich 36 der Ortsübersicht zu erfolgen. 3. Die unter 1 genannten abwesenden Einheimischen unbekannten Aufenthaltes sind bei dem betreffenden Hause in die Spalte 51 der OrtSübersicht (Anmerkung), welche hie- sür genügenden Raum gewährt, nach dem Geschlechte ge ­ sondert, ziffermäßig zu übertragen. 4. Hieraus ergibt sich, dass mit der Hauplsumme der abwesenden Einheimischen (Spalte 28 der Oetsübersicht) die Summe der in den Spalten 29 und 30 der OrtSübersicht eingetragenen Ziffern, dann die Summe der in den Spalten 33 und 36 der OrtSübersicht eingesetzten Zahlen, endlich die Summe der in den Ortsübersichtsjpalten 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50 und eventuell in der Spalte 51 (Anmerkung) eingetragenen Ziffern, sowohl bei jedem Hause, in welchem es abwesende Einheimische gibt, als auch in den für die ganze Ortschaft sich ergebenden Hauptziffern aus diesen Spalten übereinstimmen muss. 5. Die in der OrtSübersicht aus Seite III sich er ­ gebenden Summen der abwesenden Einheimischen, somit ein ­ schließlich der Summen aus den bezüglichen Eintragungen in der Spalte 51 sind in analoger Weise in die Gemeinde ­ übersicht zu übertragen. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 25. Jänner 1891, Z. 1292/H, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen zur genauen Darnach- achtung in die Kenntnis. Steyr, 29. Jänner 1891. Z. 718. — --------- An sämmtliche Gemeinde - Dorsteyungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. d. M., Z. 371/H, wird hiemit der Ausweis über die Verpflegskosten in den öffentlichen Spitälern Steiermarks zur Kenntnis gebracht:

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