Amtsblatt 1891/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. Jänner 1891

3 Z. 900. An sämmtliche Gemeinde - Worfleßungen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die Militärtax-Verzeichnisse zur Militärtaxbemeffung im Jahre 1801 auf Grundlage der vorigjährigen Militärtax-Verzeich- nifse und mit genauer Beobachtung der folgenden Weisungen zu verfassen und unter Anschluss sämmtlicher Erhebungs ­ acten bis 1. März l. I. in doppelter Ausfertigung zur Ueberprüsunq anher vorzulegen. Bezüglich der von den Gemeinde-Vorstehungen zu pflegenden Erhebungen und der richtigen und vollständigen Ausfüllung der einzelnen Rubriken des Militärtax-Verzeich- nisseö wird im allgemeinen auf den hierämtlichen Erlass vom 25. November 1887, Z. 11.473 (Amtsblatt Nr. 33), zur genauesten Befolgung auch für diesesmal bingewiefen. Bei den jetzt anzuferligenden Militärtax-Verzeichnissen ergeben sich als Zuwachs: a,) Jene Individuen, welche bei der Stellung des Jahres 1890 gelöscht wurden; k) jene Individuen, welche im Jahre 1890 wegen unbeheblicher Dienstuntauglichkeit aus dem Militärverbande vor vollendeter Dienstpflicht entlassen wurden und bei welchen das die Dienstuatauglichkeil begründende Gebrechen nicht durch die active Militärdienstleistung veranlasst wurde ; o) jene Judividuen, insbesonders Seelsorger, Beamte und Lehrer, welche im Laufe des Jahres 1890 die Heimats- Zuständigkeit zur Gemeinde erworben haben, wenn dieselben überhaupt militärtaxpflichtig sind. Dem entgegen besteht der Abgang im Vergleichs zum Vorjahre aus jenen Individuen: a) welche im Lause des Jahres 1890 gestorben sind ; b) welche im Lause des verflossenen Jahres mit Be ­ willigung ausgewandert sind; o) welche un Jahre 1890 die Hsimatszuständigkeit in einer anderen Gemeinde erlangt haben; ä) welche im Jahre 1890 bei der Vorführung in der zweiten und dritten Altersclasse assentiert wurden; e) von den im Jahre 1856 Geborenen jene, welche im Jahre 1878 in der dritten Altersklasse zurückgestellt oder gelöscht wurden; l) von den im Jahre 1857 Geborenen aus jenen, welche bei der zweiten Stellung im Jahre 1878 aus der Stellungsliste gelöscht wurden ; K) von den im Jahre 1858 Geborenen aus jenen, welche gleich bei der ersten Stellung im Jahre 1878 in der ersten Altersclasse gelöscht wurden. Zum genaueren Verständnisse der vorstehenden Punkte 6, 1 und § dient eine Vergleichung mit dem hierämtlichen Erlasse vom 29. Jänner 1889, Z. 1306, Amtsblatt Nr. 3, und vom 18. Februar 1890, Z. 1840, Amtsblatt Nr. 7. Ferner werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, die Ueberprüfung der einzelnen Steuersätze durch das betreffende k. k. Steueramt nach der Vorschreibung für das Jahr 1890 noch vor dem angegebenen Termine selbst zu veranlassen, damit die hieramts einlaufenden Militärtax- operate auch in dieser Richtung die nöthige Verlässlichkeit bieten. Schließlich werden die Gemeinde-Vorstehungen behufs Darnachachtung bei der Anlegung der Militärtax-Verzeichnisse daraus aufmerkam gemacht, dass zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 1. December 1889, Z. 14.955/2439 II a, jene aus Grund des früheren Wehrgezetzes in die Evidenz der Ersatzreserve oder Landwehr gelangten Wehrpflichtigen, welche in Gemäß- heit des Artikels III, Punkt 2. Absatz 2, des Wehrgesetzes vom II. April 1889, R-G.-Bl. Nr. 41, in den Stand der Ecsatzreserve des Heeres, beziehungsweise der Landwehr ausgenommen worden sind, im Frieden, wo sie zu einer Präsenzdienstleistung nickt hsrangezogen werden, zur Ent ­ richtung einer Militärtax: auch weiterhin verpflichtet bleiben. Steyr, am 24. Jänner 1891. Z- 665. Nll sämmtliche äachm. Pfarrämter. Zur Abfassung der Volksbewequngs-Tabellen im Jahre 1891 werden den hochmütigen Pfarrämter unter Einem die erforderlichen Druck'vrlen übersendet. Steyr, am 24. Jänner 1891. Z- 810. Nn sämmtliche Oemeimle-Aorlteäaagea. Warnung vor einem Spitalsfrequentanten. Nach einem an das hohe k. k. Ministerium des Innern erstatteten Berichte der Statthalterei in Triest hat em nach Trieft zuständiges Individuum, namens Blasius Danieli, in den Jahren 1885 bis 1889 zu wiederholtenmalen ver ­ schiedene Spitäler der österr.-ung. Monarchie ausgesucht, wobei mit Rücksicht auf die Natur der Krankheiten, welche zur Spitalsaufnahme Anlass gaben und mit Rücksicht auf die kurze Dauer der jedesmaligen Behandlung der Verdacht der Simulation von Krankheiten seitens dieses Individuum» sich ergab. Laut des Eclasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Jänner 1891, Z. 18 462/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen zur eigenen Darnachachtung und zur Verständigung der Kcankenhausverwaltungen hievon mit dem Beisätze in Kenntnis gesetzt, diesen Spitalssre- quentanten bei allsälliger Anmeldung nur im Falle unbe ­ dingter, ärztlich constajierter Unabweisbarkeit aufzunehmen, sonst aber zurückzuweisen, eventuell die Anwendung der be ­ stehenden Schuboorschriften Wider ihn bei den competenten Behörden anzusprechen. Steyr, am 22. Jänner 1891. Z. 861. An sämmtliche Gemeinde-Morstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Kommanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Jänner 1891, Z. 587/IV, find die im unten ­ stehenden Verzeichnisse angeführten uneruierbaren Stellungs ­ pflichtigen auszusorschen und ist über ein positives Resultat längstens bis 20. Februar l. I. anher zu berichten. Verzeichnis der uneruierbaren Stellungs ­ pflichtigen: Oscar Sachs, Kellner, geb. 23. Jänner 1869 in Wien, zuständig nach Nikolsburg (Jsraelitengemeinde), Vater: Moriz Sachs. Eduard Marek, Kellner, geb. 14. August 1869 in Wien, zuständig nach Eisgrub, Bezirk Nikolsburg, Mutter: Wtlhelmine Marek.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2