Amtsblatt 1891/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Jänner 1891

2 Desinsectionsapparate bis Ende December v. I), noch nicht entsprochen haben, werden auigeiordert, bei Vermeidung eines Pönialles von zwei Gulden obigen Bericht oder Fehl ­ anzeige anher vorzuiegen. Steyr, am 15. Jänner 1891. Z- 466. — ------------ Kg alle Gemeinde-AorstckMgm Mck k. k. Gmllarmerie - Poßm - CommMtlm. Unter Bezugnahme aus die Erlässe der hohen k. k- Statthaltern vom 2. December 1890. Z. 17.351, und vom 30. November 1890, Z. 17.244 (inlinueit mit Amtsblatt Nr. 49), ist die nachstehende auch hinauslangende Kund ­ machung zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 10. Jänner 1891, Z. 45S/I, in der ortsüblichen Weise zu verlautbaren und die Beschauorgane entsprechend zuinsormieren. Z 455/1 Kundmachung . betreffend die Auflassung einiger Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche. Die k. k. niederösterreichische Statlhalterei hat unter dem 6. Jänner 1891, Z. 673, nachstehende Kundmachung erlassen : Nachdem in Mähren und in Oberösterreich in letzterer Zeit eine Beschränkung der Maul- und Klauenseuche erzielt wurde, findet die k. k. Statlhalterei das mit der b. ä. Kundmachung vom 26. November 1890, Z. 71 591, mriügte Verbot der Einfuhr und des Einiriebes von Rindern, Schafen, Ziegen uns Schweinen aus Mähren und Oberö st erreich nach Niederösterreich wieder auszuheben. Wetters werden auf Grund des günstigeren Stan- des der Maul- und Klauenseuche in den politi ­ schen Bezirken Am sielten, Horn, Oberhollabrnnn, Waidhosen a. d. Thaya und Zwettl die betreffenden k. k. Bezirkshauptmannschaften in Abänderung der mit der vor ­ erwähnten Kundmachung angeordneten Sistierung der Ab ­ haltung von Viehmärklen, Thierschauen und Thierauclionen mit Ausnahme der Pferdemärkte in den genannten Bezirken ermächtigt, in seuchesreien und von der Maul- und Klauen ­ seuche nickt gefährdeten Orten die Abhaltung von Vwh- märkten, Thierschauen, Thierauclionen wieder zu gestalten. Dagegen aber bleibt das Treiben der Rinder, Schafe und Ziegen in diesen Bezirken zum Zwecke des Handels und Ab- verkaufes von einem Orte zum anderen, sowie der Land- trieb von Schweinen in ganz Niederösterreich noch bis auf weiteres verboten. Ebenso blriben die in der citierten Kundmachung be ­ züglich des Einbringens von Klauenthieren aus Böhmen nach Niederösterreich getroffenen Verfügungen vorläufig noch in Kraft. Uebertretungen dieser Bestimmungen werden nach Z 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, bestraft. Diese Verfügungen treten sofort nach der Bekannt ­ machung in Wirksamkeit. Das wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 30 November 1890, Z. 17.244, verlautbart. Die k. k. oberösterreichische Statlhalterei sieht sich im Hinblicke auf den vorangeführten günstigeren Stand der Maul- und Klauenseuche in den politischen Bezirken Am- stelten und Zwettl veranlasst, das unter dem 13. Juli 1890, Z. 10.240, und 2. December 1890, Z. 16 351, er ­ lassene Verbot der Ein- und Durchfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den Bezirken Amstetlen und Zwettl nach Obeiösterreich auszuheben. Da nunmehr auch der Politsche Bezirk Wels schon seit längerer Zeit frei von Manl- und Klauenseuche ist, so werden die im Punkte 1 der h. a. Kundmachung vom 2. De ­ cember 1890, Z. 17.351, angeordnelen Maßnahmen, be ­ treffend die Ausfuhr von Wiederkäuer- und Schweinet'rans- porten aus diesem Bezirke, aufgehoben. Uon der tr. k. oberöfterrerchtsche» Statthatterei Linz, den 10. Jänner 1890. Der k. k. Statthalter: ------------- Puthon. Z. 13.016, 13 456, 13.764, 14.219. Än, lüe OemeimLe-VorstckMgm. Thiersenchen-Ausweis in der Berichtsperiode vom 27. November bis 27. Decem ­ ber 1890. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche in den Orten: Teichstatt, Katz- thal, Stocker, Enknach, Helpfau-Uttendori, Franking, St. Pantaleon, Reilh, Mattighofen des politischen Bezirkes Brannau ; Höhenwarlh, Eming, Hof, Guggenbera, Tiesgraben, Tüttingen, Wöhrndork, Dörfl, Lrchtenberg, Pabing, Geß- lingen, Neuhofen, Rabenschwand, Raspoldsöst, Attersee, Mühlbach des politischen Bezirkes Vöklabruck; Sulzbach des politischen Bezirkes Gmunden; Rohrbach des polnischen Bezirkes Rohrbach; Erlöschen der Seuche in den Orten: Liebenschlag, Schenkenielben, Amcsrait, St. Oswald, Oberreitern, Reichen ­ thal des politischen Bezirkes Freistadt; Gratz, Landshaag, Moos, Wambach des politischen Bezirkes Linz (Umgebung); Bodendors des politischen Bezirkes Perg ; Eggerding, Dolwing, Maierhos, Lembach, Dorf, Win- tersbegg, Stiftung Auerbach des politischen Bezirkes Rohrbach; Rutzsnmoos, Puchhrim, Atlnang, Krrchstetten, Dessel- brunn, Unterhaidach, Schlatt, Vöklabruck, Kraith des poli ­ tischen Bezirkes Vöklabruck; Prambachkirchen, Unterdopl, Oberdopl, Kronawitten, Wels, Gcieskirchen, Grübl, Stötten, Eispering, Weinzierl- bruck, Bergheim des politischen Bezirkes Wels ; Jschl, Kaltenbach des politischen Bezirkes Gmunden Werßkirchen, Hetzsndori, Hilbern, Schwlberg, Gründ- berg des politischen Bezirkes Steyr (Umgebung); Lustenau des politischen Bezirkes Linz (Stadt); Teichstädt des politischen Bezirkes Braunau. 2. Lungenseuche. Erlöschen der Seuche in dem Orte Pesendocf des po ­ litischen Bezirkes Kirchdorf. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche in dem Orte Fischlham des po ­ litischen Bezirkes Wels; Erlöschen der Seuche in den Orten Rufling des po-; litischen Bezirkes Linz: Hartl des politischen Bezirkes Perg. Steyr, am 14. Jänner 1891. Z. 605. ------------------ Amtserinnerung. Die Gemeiude-Vorstehungen werben angewiesen, die Nachweiiung über die im Jahre 1890 vorgekommeuen Hoch ­ bauten (Neu-, Um-, Zu-, Aus-Bauten und Aoaptierungen) zuverlässig binnen 8 Tagen anher vorzulegen. Steyr, am 19. Jänner 1891. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haas'sche Bschdrnckerei in Steyr.

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