Amtsblatt 1891/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Jänner 1891
4 e) wenn unter ihnen bei der grenzamtlichen Unter suchung eine Seuche sestgestelll wird, sämmtlich von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden. Dies wird hiemit verlautbari. Von der k. k. oberösterreichischenStatthalterei. Linz, den 30. December 1890. Der k. k. Statthalter: Puthou. Steyr, am 4. Jänner 1891. Z. 14.118. Un alle Gemeint - AorMlmgm. Der im Jahre 1834 zu Ort, Bezirk Ried, Oberöster reich, geborene, ledige Dienstknecht Josef Weber verursacht seiner Heimatgemeinde Ort a. d. Antiesen dadurch empfindliche Auslagen, dass er sich, Krankheiten simulierend, in ver schiedenen Spitälern auf Rechnung der Gemeinde Ort auf nehmen lässt. So hat derselbe schon wiederholt in den Spitälern zu Salzburg und Schärding Ausnahme gesunden. Weber treibt sich hauptsächlich in den Kronländern Ober österreich und Salzburg herum und ist ein sehr arbeitsscheues Individuum- Derselbe ist im Besitze eines Dienstbotenbuches, ausgefertigt von der Gemeinde Ort vom 16. August 1884, Nr. 8, jedoch ohne Reisebewilligung. Dessen Personsbeschreibung ist : Statur: groß; Gesicht: länglich ; Augen: grau; Augenbrauen: blond; Haare: dunkel braun ; Nase und Mund : proportioniert ; Zähne : schadhaft ; Bart: rasiert. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 17. December 1890, Z. 17.472/11, werden die Ge- meinde-Vorstehungen auf dieses Individuum mit der Weisung aufmerksam gemacht, ihm, außer im Falle erwiesener Noth wendigkeit, weder eine Unterstützung noch Aufnahme in die Spitalsverpflegung zu gewähren. Hievon sind auch die bezüglichen Krankenhaus-Ver- waltungen zu verständigen. Steyr, am 29. December 1890. Z. 14.218. An alle Gemeinde-Worstehungen und k. k. Gendarmerie-Msten-Gommanden. Ausforschung eines Deserteurs. Das k. k. Ergänzungsbezirks-Commando Nr. 59 in Salzburg hat bei der k. k. Bezirkshauplmannschaft Ried um die Veranlassung der Ausforschung und Anhaltung des als Deserteur erklärten Recruten Paul Mahr angesucht, welche bisher im dortigen Bezirke erfolglos geblieben ist. Paul Mayr, Zigeuner, treibt sich als Musiker ver muthlich unter einem falschen Namen mit einer Zigeuner bande irgendwo herum. Derselbe ist ein Bruder des bisher nicht eruierten Deserteurs Johann Mayr. Während sich derselbe im Sommer d. I. in Zeltweg in Steiermark aufhielt, hat der ungefähr 52 jährige Zigeuer Josef Mayr von dem , Gemeindearzte in Spielberg ein gemeindeämtlich bestätigtes ärztliches Zeugnis unter dem Verwände erschwindelt, dass sein angeblicher Sohn Paul schwer erkrankt sei und infolge dessen nicht zu seinem Truppenkörper einrücken könne und hat auf diese Weise die zwangsweise Ueberstellung vereitelt. ! Paul Mayr, welcher im Jahre 1890 zum k. u. k. Jnsanterie- ! Regimente Nr. 59 assentiert wurde, ist 1860 zu St. Thomas, 1 Bezirk Wels, geboren und nach Wippenham oder Gurten zuständig. Derselbe ist von großer schlanker Statur, hat I ein braunsärbiges Angesicht, schwarzen kleinen Schnurbart, ! schwarze Haare und Augenbrauen, proportionierte Nase, ge^ wöhnlichen Mund und spricht deutsch. Joses Mayr ist im Besitze eines Auslands-Reisepasses der k. k. Bezirkshauptmannschast Ried vom 2. August 1890, Nr. 3, giltig für das deutsche Reich auf die Dauer von 3 Jahren. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 23. December 1890, Z. 18.147/1V, beauftrage ich die Gemeinde-Vorstehungen und Gendarmerie-Posten-Comman- den, die Nachforschungen über den Aufenthalt sowohl des Paul Mayr als des Josef Mayr zu pflegen. Im Betretungsfalle wäre Paul Mayr der nächsten Militärbehörde, hingegen Josef Mayr wegen Vorschubleistung zur Desertion und betrügerischer Herauslockung eines ärzt lichen Zeugnisse« dem Gerichte einzuliefern. Ein positives Resultat ist sofort anher zu berichten. Steyr, 30. December 1890. Z. 8. Nil jammtlicke Oememlle-AorjickMgm. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 26. v. M., Z. 18.464/l, wird den Gemeinde-Vor- stehungen bekannt gegeben, dass die Arzneitaxe für das Jahr 1891 erschienen und in den Buchhandlungen zu haben ist ; es sind demnach die dortigen Herren Apotheker und die zur Führung von Hausapotheken berechtigten Wundärzte an die Verpflichtung zu erinnern, sich mit einem Exemplare dieser Arzneitaxe zur genauen Darnachachtung zu versehen. Steyr, am 2. Jänner 1891. Z. 13.248. An sämmtliche Gemeinde-Worstehungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 17.391/V, mache ich die Gemeinde- Vorstehungen auf die im Reichsgesetzblatte vom 2. v. M., Nr. 205, erschienene Ministerial-Verordnung, durch welche das Verbot der als Kinderspielzeug verwendeten, mit Glas staub bestreuten sogenannten Einklebebilder ausgesprochen wird, zur Darnachachtung ausmerksam mit dem Bedeuten, falls bei Kaufleuten, Buchbindern u. dgl. Geschäftsleuten solche Ware feilgehalten wird, dieselbe zu confiScieren und anher sofort darüber die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 2. Jänner 1891. Mtfstabelkn zur Jerfassung der Grts- ».Gemeinde-Uebersichten sind zu haben in der Haas'fchen Buchdruckerei und Lithographie, Steyr Grünmarkt 7. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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