Amtsblatt 1891/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Jänner 1891
der k. k. MzirkshMplmamWast 8leyr. Nr. 1. tzteyr, am 8. Jänner 1891. Z. 4. Ra sämmtlich« Oemeinlle-Vorsteäungen. Volkszählung. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 38. December 1890, Z. 26.533, über die An frage, was mit den Malrikenauszügen der in der Zeit vom 1. Jänner 1871 bis 31. December 1881 geborenen männ lichen Einheimischen in dem Falle zu geschehen habe, wenn sich der hiesür als maßgebend erklärte Aufenthalt der be treffenden Jünglinge im Auslande befindet, nachstehendes eröffnet : „Die erwähnte Frage kann selbstverständlich nur jene Fälle zum Gegenstände haben, wo solche im Auslande sich aushallende männliche Einheimische nach den bestehenden Vorschriften überhaupt in einem Anzeigezettel oder Aufnahms- bogen des diesseitigen Ländergebietes (als abwesend) ver zeichnet erscheinen. Um auch in derlei, allerdings sehr seltenen Ansnahms- fällen der Forderung wegen Beiheftung der Geburtsnachweise möglichst nachzukommen, wird in einem solchen Falle der gedachte Geburtsnachweis jenem Anzeigezettel oder Auf- nahmsbogen beizuhesten sein, in welchem ein solcher im AuSlanve sich aushaltender, in den Jahren 1871 — 1881 ge borener Einheimischer als abwesend verzeichnet wurde." Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen insolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischey Statthalterei Linz vom 31. December 1890, Z. 18.715/Il, zur eigenen Kenntnis nahme und Verständigung der Zählungsorgane in die Kenntnis gesetzt. St ehr, am 1. Jänner 1891. Z. 14.213. An die Gemeinde-Worsteyungen. Volkszählung. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 24. December 1890, Z. 25.929, über eine An frage, be reffend die Zählung jener Personen, welche am Abende des 31. December v. I. eine Reise antreten und sich in der Nacht vom 31. December 1890 auf den 1. Jänner 1891 in Reisebewegung befinden, und über die dahin aus gesprochene Ansicht, dass solche Personen in jenem Orte zu zählen seien, welchen dieselben am 31. December 1890 ver lassen haben, nachfolgendes eröffnet: „Die Lösung der aufgeworfenen Frage in dem ange deuteten Sinne würde vor allem die missliche Folge haben, dass die betreffende Person an jenem Orte, wo sie nach obiger Ansicht zu zählen wäre, zur Zeit des Beginnes der Zähfirngsoperation regelmäßig nicht mehr anwesend sein würde und daher auch in den weitaus meisten Fällen die erforderlichen Daten gar nicht erhoben werden könnten. „Aus diesem Anlässe findet daher das Ministerium des Innern zu bestimmen, dass solche Personen in jener Woh nung und zwar als anwesend zu zählen sind, in welche die selben im Lause des 1. Jänner zucückkehren, beziehungs weise, in welcher sie am genannten Tage eintreffen. Hievon werden infolge hohen Statthalter« - ErlasseS vom 27. December 1890, Z 18.542/H, die Gemeinde-Vor stehungen zur eigenen Wissenschaft und sogleichen Verständi gung der Zählungsorgane in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 30. December 1890. ! Z. 14.214. Äa lli« Gememäe - AoHcklmgm. Volkszählung. DaS hohe k. k. Ministerium deS Innern hat mit dem Erlasse vom 24. December l. I., Z. 26.214, über eine An frage, betreffend die Unterfertigung der Ausnahmsbogen und der Sammelbögen eröffnet, dass selbstverständlich sowohl die Ausnahmsbogen (Form. V), wie auch die für jede Ortschaft ! anzufertigenden Sammelbögen (Form. VII) datiert und unter« ! fertigt werden müssen. Nach der Natur der Sache obliegt diese Verpflichtung bei den Aufnahmsbögen den Zählungs-Commissären und be züglich der Sammelbögen den Gemeinde-Vorstehern. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 27. December l. I., Z. 18.543/11, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen zum eigenen Wissen und zur sogleichen Verständigung der Zählungsorgane in die Kenntnis. Steyr, am 30. December 1890. Z. 14.329. Na alle Gememile - VorMaagm. Volkszählung. Zum Zwecke der formellen Prüfung der bisher vor genommenen Volkszählung werden die Gemeinde-Vorstehun gen mit Beziehung auf die bei den letzten AmtStagen in dieser Richtung gegebenen Weisung aufgesordert. mir sofort je 4 ansgesüllte Ausnahmsbogen zur Einsicht vorzulegen. Steyr, am 31. December 1890.
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