Amtsblatt 1890/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Dezember 1890
Z. 13.810. Rn ckie Oememile - UoHekMgm. Zufolge Erlasses der hohen k. k. o.-ö. Statchalterei vom 18. December 1890, Z. 18.101/1, ist die nachstehende und gleichzeitig hinauslangende Kund nachung in ortsüblicher Weise sofort zu verlautbaren und sind hievon die Beschau- organe auch in die Kenntnis zu setzen. Z i8ioi/i Kundmachuna Z. 13.785. Rn alle Gemeinste - Aorstekimgm. Am 27. Juli 1890 wurde ein gewisser Kart Wentzel vom grobherzoglich badischen Bezirksamte in Constanz wegen Fälschung eines Arbeitszeugniffes verurtbeilt. Derselbe ist angeblich am 20. September 1864 in Milan, Gouvernement Kurland in Rußland, geboren, ledig, Kaufmann, österreichischer Staatsangehöriger, seine Eltern betreffend die Bieheinfuhraus Dberösterreich nach Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat die unter dem 30. September 1890, Z. 8330, verfügten veterinär- Karl Wentzel und Anna Karvline, geborne Keller, sollen angeblich aus Steyr stammen. Letztere Angabe ist jedoch erhobenermaßen unrichtig. polizeilichen Maßnahmen, betreffend die . Vieheinsuhr aus Oberösterreich nach Salzburg, mit der Kundmachung vom 13. December 1890, Z. 10.722, außer Wirksamkeit gesetzt. Dies wird mit Bezug aus vie hierämtliche Kundmachung vom 5. Oktober 1890, Z. »4.284/1, verlautbart. Uon der k. k. oberösterreichischen StalthaUerei Linz, den 18. December 1890. Der k. k. Statthalter: Puthon. Steyr, am 22. December 1890. Z. 13.853. Kundmachung. Mit Rücksicht aus die Wasserstandsverhältnisse im Donaustrome wurde das- Sperrschiff im Wiener Donau- Canale an seiner Abzweigung vom Hauptstrome bei Nuß- Die Gemeinde-Vorstehungen werden aufgefordert zu erheben und bis längstens 15. Jänner zu berichten, ob Karl Wentzel in einer Gemeinde des hiesigen Bezirkes hetmatberechtigt ist. Fehlanzeigen haben zu unterbleiben. Steyr, am 12. December 1890. Z. 13.855. Nir alle Gemeinste-Vorstelumgen »nst- k. k. Oeackarmme - Posten - ConM Ausfo rschung. Laut einer Anzeige der Fabriksarbeiterin Maria Eggner, wohnhaft in Gleink, hat sich deren außereheliche Tochter Maria Windhagcr am 18. November l. I. von ihr ent fernt und konnte trotz allen Suchens bisher nicht ausfindig gemacht werden. Dieses Kind soll schon öfter entlausen sein und pflegt dors am 13. December d. I. für die Dauer des derzeitigen hiebel anzugeben, dass seine Eltern gestorben seien und sich Hß oder noch tieferen Wasserstandes, sowie für die Dauer der Eisbildung eingehängt. Es kann daher fernerhin und iniolange das Sperr- niemand seiner annehme. Das Mädchen ist 12 Jahre alt, ziemlich klein, hat rundes Gesicht mit Sommersprossen, braune Augen, dunkel braune Haare und Augenbrauen, Mund ziemlich groß, schiff eingehängt bleiben muss, die Einfahrt von Wasser sahrzeugen jeder Art in den Donau-Canal nicht mehr statt- finden und sind auch die sämmtlichen im Donau-Canale etwa noch befindlichen großen Wasserfahrzeuge aus deniselben s Zähne gut; es war, als es entlies, nur mit einem weiße» zu entfernen. Steyr, am 22. December 1890. Z. 13.996. Ug sämiMlke Oememcke-VorßekMgm. Warnung vor einem Unterstiitznngswerber. Unterröckl bekleidet. Hienach sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist ein positives Resultat sofort anher zu berichten Sleyr, am 22. December 1890. Laut des an die k. Teichen erstatlelen Berichtes Jablunkau vom 22. Oktober nach Jablunkau zuständige k. Bezirkshauplmannschast in des Gemeinde. Vorstandes in l. I., Z. 1051, treibt sich der Rolhgärber-Gehilfe Philipp Z. 1659/B. Sch.-R. Ämts - Eriimmmg. Die für den 15. Jänner 1891 anberaumte Zweig- Lehrer-Versammlung in Sierning findet an diesem Tage nicht statt. Steyr, am 28. December 1890. der Weit herum und lässt sich Hyrdel beschäftigungslos rn von verschiedenen Gemeinden Reisevorschüsse verabfolgen, Z. 1331M. " — Rn sämmtlicke Oem, nute - tlorstcklmgm. wodurch der Zuständigkeits - Gemeinde namhafte Auslagen erwachsen. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. December 1890, Z. 16.770/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen auf dieses Individuum mit dem Verfügen aufmerksam gemacht, demselben keinerlei Unter- Es kommt vor, dass Dienststücke — in Militärsachen — welche von der k. k. Bezirkshauptmannschaft an die Gemeinde-Vorstehungen hinausgehen, von diesen an die k. k. Landwehr-Evidenz - Abtheilung erledigt werden und umgekehrt. Nachdem dieser Vorgang nur zu Störungen im Ge stützung zu gewähren, sondern im gegebenen Falle als schäftsgang Veranlassung bietet, so sind in Hinkunft die Landstreicher zu behandeln. Steyr, am 27. December 1890. betreffenden Dienststücke stets an jene Behörde zu erledigen von der selbe ausgehen. Steyr, am 21. December 1890. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschoft Steyr. — Haos'sche Bnckdrnckerei in Steyr.
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