Amtsblatt 1890/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Dezember 1890
3 sollte, ist am 14. d. M. im Markte Weyer unter Zurück- lassung eines Geldbetrages von 7 fl. vom Schnbe entwichen. PersonSbeschretbung: Geboren 1867; Person: groß ; Gesicht : länglich ; Haare : braun ; Augenbrauen : braun ; Bart: keinen; Stirne: gewöhnlich; Augen: dunkelbraun; Nase: proportioniert; Mund: proportioniert; Zähne: 2 linke obere Eckzähne falsch ; Kinn: rund; Besondere Kennzeichen: Scrophelnarben. Derselbe ist auszuforschen und im EruierungSfalle ist hierüber sofort anher zu berichten. Steyr, am 15. December 1890. Z. 13.609. An die Gemeinde-Worsteyungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Zufolge Erlasses der hohen k. k. ö.-ö. Statthalterei vom 13. December 1890, Z. 1 7.857/1, ist die nachstehende und zugleich hinausgelangende Kundmachung, betreffend die Vieheinfuhr aus Salzburg umgehend zu verlautbacen und die Beschauorgane unverweilt hievon in die Kenntnis zu setzen. Nr. 17.857/1. Kundmachung betreffend die Bieheinfuhr aus Salzburg. Mit Rücksicht auf die gegenwärtige größere Verbrei lung der Maul- uud Klauenseuche im Herzogthume Salz burg und zur Hintanhaltung weiterer Einschleppuug dieser Seuche aus Salzburg nach Oberösterreich findet die Statt halterei im Grunde des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, nachstehendes anzuordnen: 1. Die Einfuhr und der Eintrieb von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen zur Nutzung oder zum Handel aus dem Herzogthume Salzburg nach Oberösterreich ist bis auf weiteres verboten. 2. Die Einsuhr von zur Schlachtung bestimmten derlei Thieren aus seuchensreien Orten mit der Eisenbahn und die Aus ladung und Schlachtung derselben in den ständigen Beschaustationen Braunau, Freistadt, Neumarkt - Kallham, Ried, Andors, Schärding, Linz und Wels ist gestattet. 3. Der Eisenbahn-Durchzugsverkehr mit den genannten Thieren wird durch die vorstehenden Anordnungen nicht berührt. Uebertretungen dieser mit dem Tage der Verlaut barung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit tretenden Anordnungen werden nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G. Bl. Nr. 51, geahndet. Linz, den 13. December 1890. Für den k. k. Statthalter: Der k. k. Statthalterei-Vicepräsident: L. Metternich. Steyr, am 18. December 1890. Z. 1636/B.-Sch.-R. Nmts - Erümerimg. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Lehrern, welche der am 10. Jänner 1891 stattfindenden Lehrerconferenz des Zweiglehrer-Vereines Kremsmünster beiwohnen wollen, den hiesür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 19. December 1890. uä Z. 11.554. ------------------ Amtserinnerung. Diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, welche das Samm- lungs-Erträgnis für die Abbrändler der Ortschaft Oftering noch nicht anher gesendet haben, werden hiemit angewiesen, die Vorlage desselben sogleich zu bewerkstelligen, um das Gesammtergebnis noch im Laufe dieses Jahres seiner Be stimmung zusühren zu können. Steyr, am 22. December 1890. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmauuschaft Steyr. — Haas'sche Bnchdruckerei in Steyr.
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